{"id":47039,"date":"2018-03-22T10:07:53","date_gmt":"2018-03-22T08:07:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=47039"},"modified":"2018-03-22T10:07:53","modified_gmt":"2018-03-22T08:07:53","slug":"eu-kommission-schlaegt-neue-besteuerungsregeln-fuer-digitale-wirtschaft-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-kommission-schlaegt-neue-besteuerungsregeln-fuer-digitale-wirtschaft-vor\/","title":{"rendered":"EU-Kommission schl\u00e4gt neue Besteuerungsregeln f\u00fcr digitale Wirtschaft vor"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 21.03.2018 neue Vorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass digitale Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in der EU auf faire und wachstumsfreundliche Weise besteuert werden. Durch diese Ma\u00dfnahmen w\u00fcrde die EU eine weltweite Vorreiterrolle bei der Konzeption von Steuergesetzen \u00fcbernehmen, die der modernen Wirtschaft und dem digitalen Zeitalter gerecht werden.<\/p>\n<p>Der j\u00fcngste Boom bei Digitalunternehmen wie Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbietern von Online-Inhalten hat ma\u00dfgeblich zum Wirtschaftswachstum in der EU beigetragen. Die derzeitigen Steuervorschriften wurden jedoch nicht f\u00fcr solche weltweit t\u00e4tigen oder online t\u00e4tigen Unternehmen konzipiert, die nur eine geringe oder gar keine physische Pr\u00e4senz aufweisen. Die Lage hat sich radikal ge\u00e4ndert: Neun der zwanzig nach Marktkapitalisierung f\u00fchrenden Unternehmen sind inzwischen digitale Unternehmen, gegen\u00fcber nur einem von zwanzig Unternehmen vor zehn Jahren. Die Herausforderung besteht nun darin, das Beste aus dieser Entwicklung zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass digitale Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern bezahlen. Anderenfalls besteht eine reale Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Einnahmen der Mitgliedstaaten: Der durchschnittliche effektive Steuersatz digitaler Unternehmen ist derzeit nur halb so hoch wie f\u00fcr herk\u00f6mmliche Unternehmen.<\/p>\n<p>Die am 21.03.2018 vorgelegten Vorschl\u00e4ge sind eine Antwort auf die Suche der Mitgliedstaaten nach dauerhaften und langfristigen L\u00f6sungen zur Sicherstellung der fairen Besteuerung von Online-T\u00e4tigkeiten, die die Staats- und Regierungschefs der EU im Oktober 2017 mit Nachdruck gefordert hatten. Die Gewinne, die durch lukrative T\u00e4tigkeiten wie den Verkauf von nutzergenerierten Daten und Inhalten erzielt werden, werden mit den derzeit geltenden Steuervorschriften nicht erfasst. Die Mitgliedstaaten suchen derzeit nach schnellen, unilateralen L\u00f6sungen f\u00fcr die Besteuerung digitaler T\u00e4tigkeiten, was zur Entstehung eines rechtlichen Minenfelds und zu Rechtsunsicherheit f\u00fcr die Unternehmen f\u00fchrt. Nur durch eine koordinierte Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass die digitale Wirtschaft auf faire, wachstumsfreundliche und nachhaltige Weise besteuert wird.<\/p>\n<p>Die Kommission hat am 21.03.2018 zwei unterschiedliche Legislativvorschl\u00e4ge vorgelegt, die zu einer faireren Besteuerung digitaler Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in der EU beitragen werden:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Die erste Initiative zielt darauf ab, die\u00a0<b>K\u00f6rperschaftsteuer-Vorschriften zu \u00fcberarbeiten<\/b>, damit Gewinne dort registriert und besteuert werden, wo \u00fcber digitale Kan\u00e4le signifikante Interaktionen zwischen Unternehmen und Nutzern stattfinden. Diese Option ist die von der Kommission bevorzugte langfristige L\u00f6sung.<\/li>\n<li>Der zweite Vorschlag folgt dem Ruf mehrerer Mitgliedstaaten nach einer\u00a0<b>Zwischensteuer<\/b>\u00a0f\u00fcr die wichtigsten digitalen T\u00e4tigkeiten, die derzeit in der EU \u00fcberhaupt nicht besteuert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das vorgelegte Paket enth\u00e4lt einen koh\u00e4renten Ansatz der EU f\u00fcr ein System zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, das den digitalen Binnenmarkt unterst\u00fctzt und das in die Diskussionen zur L\u00f6sung dieses Problems auf internationaler Ebene einflie\u00dfen wird.<\/p>\n<p>Der f\u00fcr den Euro und den sozialen Dialog zust\u00e4ndige Kommissions-Vizepr\u00e4sident Valdis Dombrovskis erkl\u00e4rte:\u00a0<i>\u201eDie Digitalisierung birgt zahlreiche Vorteile und Chancen, erfordert aber auch eine Anpassung unserer herk\u00f6mmlichen Vorschriften und Systeme. Unsere erste Wahl w\u00e4ren auf globaler Ebene, auch mit der OECD, vereinbarte Vorschriften. Derzeit wird jedoch ein inakzeptabel hoher Teil der Gewinne \u00fcberhaupt nicht besteuert. Wir m\u00fcssen unsere Steuervorschriften dringend auf den Stand des 21. Jahrhunderts bringen, indem wir eine neue umfassende und zukunftsf\u00e4hige L\u00f6sung einf\u00fchren.&#8220;<\/i><\/p>\n<p><i><\/i>Pierre Moscovici, Kommissar f\u00fcr Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, f\u00fcgte hinzu:\u00a0<i>\u201eDie digitale Wirtschaft stellt eine gro\u00dfe Chance f\u00fcr Europa dar, und Europa bietet Digitalunternehmen enorme Ertragsm\u00f6glichkeiten. Diese Win-Win-Situation wirft allerdings rechtliche und steuerliche Bedenken auf. Unsere Vorschriften aus der Vor-Internet-\u00c4ra erlauben es den Mitgliedstaaten nicht, in Europa t\u00e4tige Digitalunternehmen zu besteuern, wenn diese hier nur eine geringe oder keine physische Pr\u00e4senz aufweisen. Dies entspricht einem st\u00e4ndig wachsenden schwarzen Loch f\u00fcr die Mitgliedstaaten, da ihre Steuerbasis schwindet. Aus diesem Grund schlagen wir neue Rechtsstandards sowie eine \u00dcbergangssteuer f\u00fcr digitale T\u00e4tigkeiten vor.&#8220;<\/i><\/p>\n<h3><i><\/i>Vorschlag 1: Eine gemeinsame Reform der K\u00f6rperschaftsteuer-Vorschriften der EU f\u00fcr digitale T\u00e4tigkeiten<\/h3>\n<p>Dieser Vorschlag w\u00fcrde es den Mitgliedstaaten erlauben, Gewinne, die in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftet werden, auch ohne eine physische Pr\u00e4senz eines Unternehmens in ihrem Gebiet zu besteuern. Die neuen Vorschriften w\u00fcrden sicherstellen, dass Online-Unternehmen genauso wie herk\u00f6mmliche Unternehmen einen Beitrag zu den \u00f6ffentlichen Einnahmen leisten.<\/p>\n<p>Von einer \u201edigitalen Pr\u00e4senz&#8220; oder einer virtuellen Betriebsst\u00e4tte einer digitalen Plattform in einem Mitgliedstaat wird ausgegangen, wenn eines der folgenden Kriterien erf\u00fcllt ist:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>J\u00e4hrliche Ertr\u00e4ge von mehr als 7 Mio. Euro in einem Mitgliedstaat<\/li>\n<li>Mehr als 100.000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedstaat<\/li>\n<li>Abschluss von mehr als 3.000 Gesch\u00e4ftsvertr\u00e4gen \u00fcber digitale Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und gewerblichen Nutzern in einem Steuerjahr<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die neuen Vorschriften werden auch die Art und Weise,\u00a0<b>wie Gewinne auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden<\/b>, dahin gehend ver\u00e4ndern, dass besser widergespiegelt wird, wie die Online-Wertsch\u00f6pfung der Unternehmen erfolgt: z. B. je nach dem Ort, an dem sich der Nutzer zum Zeitpunkt des Verbrauchs befindet.<\/p>\n<p>Letztlich wird durch das neue System eine klare Verbindung zwischen dem Ort der Erzielung digitaler Gewinne und dem Ort der Besteuerung dieser Gewinne hergestellt. Die Ma\u00dfnahme k\u00f6nnte schlie\u00dflich in den Geltungsbereich der Gemeinsamen konsolidierten K\u00f6rperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) aufgenommen werden &#8211; die von der Kommission bereits vorgeschlagene Initiative zur besseren Zuordnung der Gewinne multinationaler Unternehmensgruppen gem\u00e4\u00df dem Ort der Wertsch\u00f6pfung.<\/p>\n<h3>Vorschlag 2: Eine \u00dcbergangssteuer auf bestimmte Ertr\u00e4ge aus digitalen T\u00e4tigkeiten<\/h3>\n<p>Diese \u00dcbergangssteuer stellt sicher, dass T\u00e4tigkeiten, die derzeit nicht wirksam besteuert werden, direkte Einnahmen f\u00fcr die Mitgliedstaaten schaffen w\u00fcrden. Sie w\u00fcrde auch dazu beitragen, einseitige Ma\u00dfnahmen zur Besteuerung digitaler T\u00e4tigkeiten in bestimmten Mitgliedstaaten zu verhindern, die zu einem f\u00fcr den Binnenmarkt sch\u00e4dlichen Flickwerk nationaler Ma\u00dfnahmen f\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu der gemeinsamen EU-weiten Reform der zugrunde liegenden Steuervorschriften w\u00fcrde diese indirekte Steuer auf\u00a0<b>Ertr\u00e4ge<\/b>\u00a0angewandt, die mit bestimmten, bisher \u00fcberhaupt nicht besteuerten digitalen T\u00e4tigkeiten erwirtschaftet werden. Dieses System ist nur als Zwischenl\u00f6sung bis zur Umsetzung der umfassenden Reform gedacht und verf\u00fcgt \u00fcber Mechanismen zur Verhinderung einer m\u00f6glichen Doppelbesteuerung.<\/p>\n<p>Die Steuer erfasst Ertr\u00e4ge aus T\u00e4tigkeiten, bei denen die Nutzer eine wichtige Rolle bei der Wertsch\u00f6pfung spielen und die mit den derzeitigen Steuervorschriften sehr schwierig zu erfassen sind, z. B.<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Ertr\u00e4ge aus dem Verkauf von Online-Werbefl\u00e4chen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus digitalen Vermittlungsgesch\u00e4ften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenst\u00e4nden und Dienstleistungen zwischen ihnen erm\u00f6glichen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Steuereinnahmen w\u00fcrden von den Mitgliedstaaten erhoben, in denen die Nutzer ans\u00e4ssig sind. Die Besteuerung w\u00fcrde nur f\u00fcr Unternehmen mit j\u00e4hrlichen weltweiten Gesamtertr\u00e4gen in H\u00f6he von 750 Mio. Euro und EU-Ertr\u00e4gen in H\u00f6he von 50 Mio. Euro gelten. Dadurch w\u00fcrde sichergestellt, dass kleinere Start-up- und Scale-up-Unternehmen nicht belastet w\u00fcrden. Mit einem Steuersatz von 3 % k\u00f6nnten j\u00e4hrlich sch\u00e4tzungsweise Einnahmen von 5 Mrd. Euro in den Mitgliedstaaten erzielt werden.<\/p>\n<h3>N\u00e4chste Schritte<\/h3>\n<p>Die Legislativvorschl\u00e4ge werden dem Rat zur Annahme und dem Europ\u00e4ischen Parlament zur Konsultation vorgelegt. Die EU wird sich auch weiterhin aktiv an den weltweiten Diskussionen \u00fcber die Besteuerung der digitalen Wirtschaft innerhalb der G20\/der OECD beteiligen und ehrgeizige internationale L\u00f6sungen vorantreiben.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<article>\n<ul class=\"linkList\">\n<li class=\"icon ext_doc \">\n<h3><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-18-2041_de.htm\">Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.<\/a><\/h3>\n<\/li>\n<li class=\"icon ext_doc \">\n<h3><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-18-2245_en.htm\">siehe auch: &#8222;Fair Taxation: Commission puts in place first EU counter-measures on listed non-cooperative tax jurisdictions&#8220;<\/a><\/h3>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/article>\n<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.03.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 21.03.2018 neue Vorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass digitale Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in der EU auf faire und wachstumsfreundliche Weise besteuert werden. 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