{"id":47563,"date":"2018-03-23T18:49:43","date_gmt":"2018-03-23T16:49:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=47563"},"modified":"2018-03-23T18:49:43","modified_gmt":"2018-03-23T16:49:43","slug":"ausbau-der-privaten-altersversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ausbau-der-privaten-altersversorgung\/","title":{"rendered":"Ausbau der privaten Altersversorgung"},"content":{"rendered":"<article><\/article>\n<article>Hessen m\u00f6chte die dritte S\u00e4ule der Altersvorsorge durch private Kapitalanlagen st\u00e4rken. Sie soll so erg\u00e4nzt und ausgebaut werden, dass sie einen fl\u00e4chendeckenden Beitrag zum Versorgungsniveau im Alter leisten kann. Die Bundesregierung m\u00fcsse baldm\u00f6glichst einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert das Land in einem Entschlie\u00dfungsantrag, der am 23. M\u00e4rz im Bundesrat vorgestellt und anschlie\u00dfend zur weiteren Beratung in die Fachaussch\u00fcsse \u00fcberwiesen wurde.<\/p>\n<h3>Kosteng\u00fcnstiges und einfaches Standardprodukt<\/h3>\n<p>Insbesondere die Besch\u00e4ftigten in kleineren Betrieben sollen einen einfacheren Zugang zur privaten Altersvorsorge erhalten, da sie h\u00e4ufig keinen Anspruch aus betrieblicher Rente haben. Notwendig sei ein einfaches und kosteng\u00fcnstiges Standardprodukt, das von einem staatlich organisierten Fonds angeboten wird. Dabei m\u00fcsse allerdings sichergestellt sein, dass der Staat keinen Einfluss auf die Anlagepolitik nimmt und den Wettbewerb nicht verzerrt. Starre und einheitliche Garantievorgaben in der Anspar- oder Leistungsphase sollten durch Wahlm\u00f6glichkeiten der Betroffenen ersetzt werden, um die Renditechancen der Produkte zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<h3>Automatische Teilnahme<\/h3>\n<p>Hessen schl\u00e4gt vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzubeziehen &#8211; mit der M\u00f6glichkeit des sog. opting out, falls jemand daran nicht teilnehmen m\u00f6chte. Dieses Konzept w\u00fcrde die Verbreitung der privaten Vorsorge effektiv steigern. Derzeit k\u00fcmmerten sich immer noch viel zu wenige Menschen aktiv um ihre Altersversorgung. Vereinfachungen soll es auch bei Auswahl und Vertragsabwicklung der neuen Produkte und bei der Auszahlung von staatlichen Zulagen f\u00fcr Riesterrenten geben.<\/p>\n<h3>Bisherige Systeme nicht ausreichend<\/h3>\n<p>Das umlagenfinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Sicherung des Lebensstandards sto\u00dfe auch wegen des demografischen Wandels an seine Grenzen, begr\u00fcndet Hessen seinen Entschlie\u00dfungsantrag. Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der Betriebsrenten reichten nicht aus. Aktuell habe nur jeder zweite Besch\u00e4ftigte in der Privatwirtschaft Anspr\u00fcche aus einer betrieblichen Altersversorgung, bei kleineren und mittleren Betrieben sogar weniger als ein Drittel. Demgegen\u00fcber arbeiteten bei diesen KMU rund 19 Millionen Menschen, die gar keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Und nicht einmal die H\u00e4lfte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sorge mit einer privaten Zusatzrente vor. Die Vorschl\u00e4ge, die Hessen 2017 mit der sog. Deutschlandrente formuliert hat, enthielten konkrete L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr das Problem.<\/p>\n<p>Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 23.03.2018<\/p>\n<\/article>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hessen m\u00f6chte die dritte S\u00e4ule der Altersvorsorge durch private Kapitalanlagen st\u00e4rken. Sie soll so erg\u00e4nzt und ausgebaut werden, dass sie einen fl\u00e4chendeckenden Beitrag zum Versorgungsniveau im Alter leisten kann. Die Bundesregierung m\u00fcsse baldm\u00f6glichst einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert das Land in einem Entschlie\u00dfungsantrag, der am 23. 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