{"id":47982,"date":"2018-04-25T17:01:11","date_gmt":"2018-04-25T15:01:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=47982"},"modified":"2018-04-25T17:01:11","modified_gmt":"2018-04-25T15:01:11","slug":"bfh-aenderung-eines-bescheids-ueber-die-gesonderte-feststellung-des-grundbesitzwerts-wegen-neuer-tatsachen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-aenderung-eines-bescheids-ueber-die-gesonderte-feststellung-des-grundbesitzwerts-wegen-neuer-tatsachen\/","title":{"rendered":"BFH: \u00c4nderung eines Bescheids \u00fcber die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>Verzichtet das Finanzamt (FA) gegen\u00fcber dem Steuerpflichtigen ausdr\u00fccklich auf die Abgabe einer f\u00f6rmlichen Feststellungserkl\u00e4rung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben f\u00fcr die Ermittlung des f\u00fcr die Grundbesitzbewertung ma\u00dfgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Erf\u00fcllt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall seinerseits seine Mitwirkungspflichten, indem er die vom FA gestellten Fragen zutreffend und vollst\u00e4ndig beantwortet, ist das FA nach \u201eTreu und Glauben&#8220; an einer \u00c4nderung nach \u00a7 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gehindert, wenn es sp\u00e4ter Kenntnis von steuererh\u00f6henden Tatsachen erlangt. Damit grenzt der Bundesfinanzhof (BFH) die M\u00f6glichkeit der steuererh\u00f6henden Bescheid\u00e4nderung, \u201esoweit Tatsachen oder Beweismittel nachtr\u00e4glich bekannt werden&#8220;, mit seinem Urteil vom 29. November 2017 II R 52\/15 ein.<\/p>\n<p>Im Streitfall waren die Kl\u00e4ger zu drei gleichen Teilen Erben. Zum Erbe geh\u00f6rten verschiedene Miet- und Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke, die f\u00fcr die sp\u00e4tere Festsetzung der Erbschaftsteuer bewertet werden sollten. Das f\u00fcr die Bewertung zust\u00e4ndige FA forderte die Kl\u00e4ger auf, n\u00e4here Angaben zu den Grundst\u00fccken zu machen. Dieser Aufforderung kamen sie umfassend nach. Im Rahmen einer Au\u00dfenpr\u00fcfung wurden sp\u00e4ter weitere Tatsachen bekannt, die zu einer h\u00f6heren Wertfeststellung f\u00fchrten. Daraufhin \u00e4nderte das FA den Feststellungsbescheid. Einspruchs- und Klageverfahren blieben erfolglos, anders die Revision.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des BFH durfte das FA den bestandskr\u00e4ftigen Feststellungsbescheid nicht nach \u00a7 173 Abs. 1 Nr. 1 AO \u00e4ndern. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung ist die \u00c4nderung eines Bescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen nach \u201eTreu und Glauben&#8220; ausgeschlossen, wenn dem FA die nachtr\u00e4glich bekannt gewordenen Tatsachen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der beh\u00f6rdlichen Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben w\u00e4ren. Dasselbe gilt, wie der BFH nun klarstellt, wenn das FA gegen\u00fcber dem Steuerpflichtigen ausdr\u00fccklich auf die Abgabe einer f\u00f6rmlichen Erkl\u00e4rung verzichtet und ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auffordert. Beantwortet der Steuerpflichtige die gestellten Fragen zutreffend und vollst\u00e4ndig, ist das FA an einer \u00c4nderung des Bescheids auch dann gehindert, wenn es zuvor falsche oder unzutreffende Fragen an den Steuerpflichtigen gestellt hat.<\/p>\n<p>Ein weiterer Aspekt der Entscheidung betraf die Frage, ob der Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist \u00fcberhaupt noch ge\u00e4ndert werden durfte. Dies ist zwar nicht von vornherein ausgeschlossen (s. \u00a7 181 Abs. 5 Satz 1 AO), kann aber nicht auf einen \u201eVorbehalt der Nachpr\u00fcfung&#8220; (\u00a7 164 Abs. 2 AO) gest\u00fctzt werden.<\/p>\n<\/article>\n<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>BFH, Pressemitteilung Nr. 21\/18 vom 25.04.2018 zum Urteil II R 52\/15 vom 29.11.2017<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuer\/ii-r-52-15-aenderung-eines-bescheids-ueber-die-gesonderte-feststellung-des-grundbesitzwerts-wegen-neuer-tatsachen\/<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verzichtet das Finanzamt (FA) gegen\u00fcber dem Steuerpflichtigen ausdr\u00fccklich auf die Abgabe einer f\u00f6rmlichen Feststellungserkl\u00e4rung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben f\u00fcr die Ermittlung des f\u00fcr die Grundbesitzbewertung ma\u00dfgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Erf\u00fcllt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall seinerseits &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-aenderung-eines-bescheids-ueber-die-gesonderte-feststellung-des-grundbesitzwerts-wegen-neuer-tatsachen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH: \u00c4nderung eines Bescheids \u00fcber die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-47982","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47982","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=47982"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/47982\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=47982"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=47982"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=47982"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}