{"id":48009,"date":"2018-04-27T06:32:28","date_gmt":"2018-04-27T04:32:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48009"},"modified":"2023-02-16T12:09:00","modified_gmt":"2023-02-16T10:09:00","slug":"reform-des-gesellschaftsrechts-soll-firmengruendungen-erleichtern-und-steuervermeidung-bekaempfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reform-des-gesellschaftsrechts-soll-firmengruendungen-erleichtern-und-steuervermeidung-bekaempfen\/","title":{"rendered":"Reform des Gesellschaftsrechts soll Firmengr\u00fcndungen erleichtern und Steuervermeidung bek\u00e4mpfen"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>\n<h2>Die Kommission will mit neuen Regeln das Gesellschaftsrecht im europ\u00e4ischen Binnenmarkt modernisieren. Mit den Vorschl\u00e4gen vom 25.04.2018 sollen Unternehmensgr\u00fcndungen komplett digital vorgenommen werden und Umorganisationen und grenz\u00fcberschreitende Umz\u00fcge auf der Grundlage gemeinsamer Bestimmungen erfolgen k\u00f6nnen. Gleichzeitig enthalten die neuen Vorschriften strenge Vorkehrungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten sowie von Gl\u00e4ubiger- und Aktion\u00e4rsinteressen. Mit den neuen Vorschriften sollen au\u00dferdem Kunstkonstrukte zur Steuervermeidung vermieden werden.<\/h2>\n<p>Der Erste Kommissionsvizepr\u00e4sident Frans Timmermans erkl\u00e4rte dazu: \u201eIm EU-Binnenmarkt haben Unternehmen das Recht, sich frei zu bewegen und zu wachsen. Hierbei muss es aber gerecht zugehen. Mit dem heutigen Vorschlag werden rechtlich klare Verfahren f\u00fcr die Unternehmen eingef\u00fchrt und gleichzeitig durchsetzbare Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerrechten geschaffen. Erstmalig werden auch Vorschriften vorgesehen, mit denen der Steuervermeidung oder anderen missbr\u00e4uchlichen Zwecken dienende Kunstkonstrukte vermieden werden sollen&#8220;.<\/p>\n<p>EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Vera Jourova sagte: \u201eEurop\u00e4ische Unternehmen werden zu oft daran gehindert, gesch\u00e4ftliche Chancen im Ausland zu suchen. Unser Ziel ist es, das zu \u00e4ndern und das Gesellschaftsrecht zu modernisieren. Erstens m\u00f6chte ich mehr Online-L\u00f6sungen f\u00fcr europ\u00e4ische Unternehmen, damit diese Kosten und Zeit sparen k\u00f6nnen. Zweitens m\u00f6chte ich, dass ehrliche Unternehmer die Wahlfreiheit haben, wo sie ihre Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen und wie sie ihr Gesch\u00e4ft expandieren oder umorganisieren.&#8220;<\/p>\n<h3><b>Unternehmensgr\u00fcndungen online erm\u00f6glichen<\/b><b><\/b><\/h3>\n<p>Bislang verf\u00fcgen nur 17 Staaten \u00fcber ein Verfahren, bei dem alle f\u00fcr eine Unternehmenszulassung erforderlichen Schritte online abgewickelt werden k\u00f6nnen. Mit den Vorschl\u00e4gen vom 25.04.2018 sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, s\u00e4mtliche Schritte zur Gr\u00fcndung einer GmbH oder einer Zweigniederlassung mittels grenz\u00fcbergreifend zug\u00e4nglicher digitaler Angebote mit der gebotenen Sicherheit online abwickeln zu k\u00f6nnen. Die Digitalisierung soll Unternehmensgr\u00fcndungen effizienter und kosteng\u00fcnstiger machen:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Eine Online-Registrierung dauert im Durchschnitt halb so lange und ist bis zu 3 als mittels herk\u00f6mmlicher Papierformulare.<\/li>\n<li>Die Kommission rechnet damit, dass Online-Registrierungsverfahren gem\u00e4\u00df den neuen Vorschriften f\u00fcr die europ\u00e4ischen Unternehmen zu Einsparungen zwischen 42 und 84 Mio. Euro j\u00e4hrlich f\u00fchren.<\/li>\n<li>Dank des in den heutigen Vorschl\u00e4gen vorgesehenen Grundsatzes der einmaligen Anlaufstelle m\u00fcssen Unternehmen nicht l\u00e4nger die gleichen Informationen mehrfach unterschiedlichen Beh\u00f6rden vorlegen.<\/li>\n<li>K\u00fcnftig werden mehr Informationen \u00fcber Unternehmen in den Unternehmensregistern kostenlos einsehbar sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um Betrug oder Missbr\u00e4uche zu verhindern, werden die nationalen Beh\u00f6rden k\u00fcnftig untereinander Informationen \u00fcber Personen, die von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- oder Vorstandsfunktionen ausgeschlossen wurden, abrufen und in Betrugsverdachtsf\u00e4llen eine Pr\u00e4senz vor Ort einfordern k\u00f6nnen. Au\u00dferdem werden sie das Recht erhalten, die Beteiligung bestimmter Personen oder Einrichtungen (z. B. von Notaren) am Verfahren zu verlangen.<\/p>\n<h3><b>Einheitliche Vorschriften \u00fcber Umz\u00fcge, Zusammenschl\u00fcsse und Aufspaltungen von Unternehmen mit strengen Schutzklauseln<\/b><b><\/b><\/h3>\n<p>Mit dem Vorschlag sollen Verfahren auf EU-Ebene eingef\u00fchrt werden, die es den Unternehmen erm\u00f6glichen, ihre vertraglichen Beziehungen und ihrer Rechtspers\u00f6nlichkeiten auch in folgenden F\u00e4llen aufrechtzuerhalten:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland (sog. grenz\u00fcberschreitende Umwandlung), und<\/li>\n<li>grenz\u00fcberschreitende Spaltung in zwei oder mehr neue Gesellschaften.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zudem werden die Regeln f\u00fcr Fusionen mit in einem anderen EU-Mitgliedstaat ans\u00e4ssigen Unternehmen aktualisiert.<\/p>\n<p>Ziel dieser Vorschl\u00e4ge ist es, den Umzug oder die Neuorganisation von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt rechtlich einfacher und billiger zu gestalten. Derzeit verf\u00fcgen nicht alle Mitgliedstaaten \u00fcber innerstaatliche Vorschriften \u00fcber die Umwandlung und Spaltung von Unternehmen, und dort, wo es sie gibt, weisen sie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat zu gro\u00dfe Unterschiede auf. Das h\u00e4lt viele Unternehmen davon ab, wirtschaftliche Chancen zu nutzen, da der b\u00fcrokratische Aufwand zu hoch scheint. Au\u00dferdem m\u00fcssen manche der Betroffenen (Besch\u00e4ftigte, Gl\u00e4ubiger, Minderheitsaktion\u00e4re) eine Gef\u00e4hrdung ihrer Interessen bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p>Mit den neuen Vorschriften d\u00fcrften im Binnenmarkt t\u00e4tige Unternehmen erhebliche Kosten sparen &#8211; die Sch\u00e4tzungen reichen von 12.000 bis 19.000 Euro je Vorgang und insgesamt zwischen 176 und 280 Mio. Euro in einem Zeitraum von f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagenen Verfahren f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Umwandlungen und Spaltungen enthalten spezifische Vorkehrungen, die es den einzelstaatlichen Beh\u00f6rden erleichtern, gegen Missbr\u00e4uche vorzugehen.<\/p>\n<p>So werden beispielweise k\u00fcnstliche Konstrukte, durch die ungeb\u00fchrliche Steuervorteile erlangt oder gesetzliche oder vertragliche Rechte von Besch\u00e4ftigten, Gl\u00e4ubigern oder Minderheitsaktion\u00e4ren unterlaufen werden sollen, untersagt. In diesen F\u00e4llen kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde des Ursprungsmitgliedstaats das betreffende Vorhaben stoppen &#8211; auch schon im Planungsstadium. Andere Schutzklauseln sind zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorgesehen.<\/p>\n<h3>Hintergrund<\/h3>\n<p>In Mai 2015 pr\u00e4sentierte die Kommission eine\u00a0<a class=\"extern\" title=\"Strategie \" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:52015DC0192&amp;from=EL\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Strategie\u00a0<\/a>f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden. Dort verpflichtete sie sich, bei Regeln f\u00fcr Unternehmen Vereinfachungen und Entlastungen anzustreben, unter anderem durch die Bereitstellung digitaler L\u00f6sungen insbesondere f\u00fcr Verwaltungsvorg\u00e4nge wie Registrierung, Hinterlegung von Urkunden oder Informationen \u00fcber den ganzen Lebenskreislauf eines Unternehmens hinweg. Dar\u00fcber hinaus k\u00fcndigte sie an, den Bedarf an einer Aktualisierung der Vorschriften f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Zusammenschl\u00fcsse zu pr\u00fcfen und Regeln f\u00fcr eine grenz\u00fcberschreitende Spaltung von Unternehmen einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In ihrem\u00a0Arbeitsprogramm f\u00fcr 2017\u00a0k\u00fcndigte die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative zum Unternehmensrecht an, die den Einsatz digitaler Technologien w\u00e4hrend des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenz\u00fcberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen f\u00f6rdern soll.<\/p>\n<p>Im Oktober 2017 urteilte der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (Rechtssache C-106\/16 Polbud), dass die Niederlassungsfreiheit den Anspruch einer Gesellschaft auf Umwandlung in eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaft (grenz\u00fcberschreitende Umwandlung) umfasst, soweit die Voraussetzungen des Rechts jenes anderen Mitgliedstaats eingehalten sind.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.04.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission will mit neuen Regeln das Gesellschaftsrecht im europ\u00e4ischen Binnenmarkt modernisieren. 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