{"id":48011,"date":"2018-04-27T10:36:03","date_gmt":"2018-04-27T08:36:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48011"},"modified":"2018-04-27T10:36:03","modified_gmt":"2018-04-27T08:36:03","slug":"darf-ein-arbeitszeugnis-geknickt-und-getackert-sein-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/darf-ein-arbeitszeugnis-geknickt-und-getackert-sein-2\/","title":{"rendered":"Darf ein Arbeitszeugnis geknickt und getackert sein?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Darf ein Arbeitszeugnis geknickt und getackert sein?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wird ein Arbeitszeugnis per Post verschickt, darf es f\u00fcr diese Zwecke gefaltet und zusammengeheftet werden \u2013 solange es bei Ankunft kopierf\u00e4hig ist.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war als Vertriebsdisponent angestellt. Mit seiner Klage verfolgte er das Ziel, dass der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis ausstellt. Neben inhaltlichen \u00c4nderungen verlangte er insbesondere ein ungeknicktes und ungetackertes Zeugnis.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht gab dem Kl\u00e4ger zwar in Bezug auf die inhaltlichen \u00c4nderungen recht, sah jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Zeugnis ungeknickt und ohne Heftung zu \u00fcberreichen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Auch vor dem Landesarbeitsgericht hatte die Klage keinen Erfolg. Ein Arbeitgeber erf\u00fcllt die gesetzlichen Anforderungen an die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, wenn er das Zeugnis 2-mal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Gesch\u00e4ftsumschlag \u00fcblicher Gr\u00f6\u00dfe unterzubringen. Die ersten Zeugnisse hatte der Arbeitgeber in einem DIN-A4-Umschlag verschickt. Sp\u00e4ter bot er dem Kl\u00e4ger die Abholung am ehemaligen Arbeitsort an, der ca. 11 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt lag. Nach Ansicht des Gerichts grenzte dies schon an Rechtsmissbrauch, ein ungeknicktes Zeugnis \u00fcber 2 Instanzen einzuklagen, anstatt es sich beim Ex-Arbeitgeber abzuholen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hatte der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf ein ungetackertes Zeugnis. Insbesondere lag kein unzul\u00e4ssiges Geheimzeichen vor, indem der Arbeitgeber das aus 2 Bl\u00e4ttern bestehende Arbeitszeugnis \u201ctackerte\u201d. Es gab keine Belege daf\u00fcr, dass ein getackertes Zeugnis einem unbefangenen Arbeitgeber mit Berufs- und Branchenkenntnis signalisierte, dass der Zeugnisaussteller mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen war. Eine verschl\u00fcsselte Bewertung war hier nicht ersichtlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf ein Arbeitszeugnis geknickt und getackert sein? \u00a0 Wird ein Arbeitszeugnis per Post verschickt, darf es f\u00fcr diese Zwecke gefaltet und zusammengeheftet werden \u2013 solange es bei Ankunft kopierf\u00e4hig ist. \u00a0 Hintergrund Der Kl\u00e4ger war als Vertriebsdisponent angestellt. Mit seiner Klage verfolgte er das Ziel, dass der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis ausstellt. Neben inhaltlichen \u00c4nderungen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/darf-ein-arbeitszeugnis-geknickt-und-getackert-sein-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Darf ein Arbeitszeugnis geknickt und getackert sein?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[4009],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48011"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48011"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48011\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48011"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48011"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48011"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}