{"id":48044,"date":"2018-05-03T12:01:54","date_gmt":"2018-05-03T10:01:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48044"},"modified":"2018-05-03T12:02:12","modified_gmt":"2018-05-03T10:02:12","slug":"deutliche-erleichterung-fuer-steuerbuerger-bei-der-steuererklaerung-fuer-das-jahr-2017-sind-keine-belege-mehr-beim-finanzamt-einzureichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/deutliche-erleichterung-fuer-steuerbuerger-bei-der-steuererklaerung-fuer-das-jahr-2017-sind-keine-belege-mehr-beim-finanzamt-einzureichen\/","title":{"rendered":"Deutliche Erleichterung f\u00fcr Steuerb\u00fcrger: Bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2017 sind keine Belege mehr beim Finanzamt einzureichen"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<h3>Derzeit beginnt der Endspurt f\u00fcr die Abgabe der Einkommensteuererkl\u00e4rung 2017 beim Finanzamt. Stichtag f\u00fcr die Abgabe der selbst erstellten Steuererkl\u00e4rung ist in der Regel der 31. Mai 2018. Um Kosten bei der Steuererkl\u00e4rung absetzen zu k\u00f6nnen, mussten bislang Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereicht werden. \u201eF\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2017 gilt aber bereits eine wesentliche Erleichterung: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich keine Belege mehr zusammen mit der Steuererkl\u00e4rung an das Finanzamt senden\u201c, teilte Finanz- und Heimatminister Albert F\u00fcracker mit. Die Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden. Die Finanzverwaltung vereinfacht damit die Abgabe der Steuererkl\u00e4rung weiter.<\/h3>\n<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung sogar authentifiziert elektronisch an das Finanzamt \u00fcbermittelt, erspart sich nicht nur Aufwand und Postversand. Auch in diesem Jahr bekommen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Bayern f\u00fcr die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererkl\u00e4rung zwei Monate mehr Zeit. Stichtag f\u00fcr die Abgabe der selbst erstellten Steuererkl\u00e4rung mit elektronischer Authentifizierung f\u00fcr das Jahr 2017 ist damit der 31. Juli 2018. F\u00fcr die Authentifizierung ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf <a href=\"http:\/\/www.elster.de\">www.elster.de<\/a> erforderlich. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererkl\u00e4rung bleibt die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2018 bestehen. F\u00fcr Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet sind und diese von einem Angeh\u00f6rigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon g\u00fcltigen Frist Ende Dezember 2018.<\/p>\n<p>\u201eWir bauen unser Online-Finanzamt konsequent aus. Damit kommen die Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter zum Steuerbescheid, hob F\u00fcracker hervor. Rund 65 Prozent der Einkommensteuererkl\u00e4rungen in Bayern werden bereits \u00fcber ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung \u00fcbermittelt. Damit hat sich seit 2011 die ELSTER-Quote in Bayern nahezu verdoppelt. \u201eBayern ist Vorreiter in Sachen Digitalisierung und E-Government in Deutschland\u201c, betonte F\u00fcracker. Die elektronische Steuererkl\u00e4rung spielt dabei eine bedeutende Rolle.<\/p>\n<p>ELSTER wird in Bayern f\u00fcr den Bund und alle L\u00e4nder entwickelt und betrieben. Mit \u201eELSTER Ihr Online-Finanzamt\u201c steht ein leistungsf\u00e4higes Dienstleistungsportal f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zur Verf\u00fcgung. Es bietet nach einer Registrierung die M\u00f6glichkeit, unter \u201eMein ELSTER\u201c verschiedene Steuerformulare papierlos, mit h\u00f6chster Sicherheit, schnell und komfortabel auszuf\u00fcllen und direkt an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln. In dem kostenlosen Internetportal k\u00f6nnen nicht nur Steuererkl\u00e4rungen elektronisch abgegeben werden, sondern auch eigene Steuerdaten im Rahmen einer vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung abgerufen werden. Zudem ist darin auch das Einreichen von Antr\u00e4gen und Einspr\u00fcchen bequem online m\u00f6glich. Das spart Zeit und Geld, zum Beispiel f\u00fcr Papier und Porto. Neben den B\u00fcrgern k\u00f6nnen auch alle Unternehmer, Arbeitgeber und Vereine \u201eMein ELSTER\u201c nutzen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen und der Login zu \u201eMein ELSTER\u201c unter: <a href=\"http:\/\/www.elster.de\">www.elster.de<\/a><\/p>\n<p>Quelle: PM\u00a0Bayerisches Staatsministerium der Finanzen<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit beginnt der Endspurt f\u00fcr die Abgabe der Einkommensteuererkl\u00e4rung 2017 beim Finanzamt. Stichtag f\u00fcr die Abgabe der selbst erstellten Steuererkl\u00e4rung ist in der Regel der 31. Mai 2018. 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