{"id":48058,"date":"2018-05-04T18:25:35","date_gmt":"2018-05-04T16:25:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48058"},"modified":"2018-05-04T18:25:35","modified_gmt":"2018-05-04T16:25:35","slug":"ersatzeinstellung-waehrend-der-elternzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ersatzeinstellung-waehrend-der-elternzeit\/","title":{"rendered":"Ersatzeinstellung w\u00e4hrend der Elternzeit"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>\n<h2>Das Arbeitsgericht K\u00f6ln hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen Teilzeitantrag in der Elternzeit unter Berufung auf die Einstellung einer Vertretungskraft f\u00fcr die Dauer der Elternzeit ablehnen kann.<\/h2>\n<p>Gegenstand des Verfahrens war die auf Teilzeitbesch\u00e4ftigung in der Elternzeit gerichtete Klage einer Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber hatte bereits vor dem Mutterschutz der Arbeitnehmerin eine Ersatzkraft f\u00fcr die geplante aber noch nicht beantragte Elternzeit eingestellt, um eine Einarbeitung zu erm\u00f6glichen. Als die Arbeitnehmerin nach der Geburt des Kindes Elternzeit beantragte, k\u00fcndigte sie zugleich an, im zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche arbeiten zu wollen. Als die Kl\u00e4gerin mit diesem Wunsch im zweiten Jahr der Elternzeit erneut auf den Arbeitgeber zukam, lehnte dieser die begehrte Teilzeitbesch\u00e4ftigung unter Verweis auf die eingestellte Vertretungskraft ab.<\/p>\n<p>Die Arbeitnehmerin war mit ihrer Klage erfolgreich. Einen Teilzeitantrag in der Elternzeit kann der Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich nach \u00a7 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden ablehnen. Zu diesen Gr\u00fcnden geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich auch die Einstellung einer Ersatzkraft f\u00fcr die Dauer der Elternzeit. Nach Bewertung des Arbeitsgerichts hat jedoch ein Arbeitgeber, der Kenntnis von einem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers hat, die Befristung der Ersatzkraft entsprechend anzupassen. Da dem Arbeitnehmer nach der gesetzlichen Regelung nicht zugemutet werde, bereits vor der Geburt verbindliche Erkl\u00e4rungen zu einer Elternzeit abzugeben, sei der Arbeitgeber gehalten, diese Erkl\u00e4rungen abzuwarten, bevor er sich an eine Ersatzkraft bindet. Tut er dies nicht, kann er den Teilzeitwunsch nicht aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden ablehnen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: ArbG K\u00f6ln, Pressemitteilung vom 02.05.2018 zum Urteil 11 Ca 7300\/17 vom 15.03.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht K\u00f6ln hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen Teilzeitantrag in der Elternzeit unter Berufung auf die Einstellung einer Vertretungskraft f\u00fcr die Dauer der Elternzeit ablehnen kann. Gegenstand des Verfahrens war die auf Teilzeitbesch\u00e4ftigung in der Elternzeit gerichtete Klage einer Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber hatte bereits vor dem Mutterschutz der Arbeitnehmerin eine Ersatzkraft &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ersatzeinstellung-waehrend-der-elternzeit\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Ersatzeinstellung w\u00e4hrend der Elternzeit<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-48058","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48058","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48058"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48058\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48058"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48058"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48058"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}