{"id":48077,"date":"2018-05-09T17:04:17","date_gmt":"2018-05-09T15:04:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48077"},"modified":"2023-08-25T11:40:24","modified_gmt":"2023-08-25T09:40:24","slug":"ergebnisse-der-153-sitzung-des-arbeitskreises-steuerschaetzungen-vom-7-bis-9-mai-2018-in-mainz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ergebnisse-der-153-sitzung-des-arbeitskreises-steuerschaetzungen-vom-7-bis-9-mai-2018-in-mainz\/","title":{"rendered":"Er\u00adgeb\u00adnis\u00adse der 153. Sit\u00adzung des Ar\u00adbeits\u00adkrei\u00adses \u201eSteu\u00ader\u00adsch\u00e4t\u00adzun\u00adgen\u201c vom 7. bis 9. Mai 2018 in Mainz"},"content":{"rendered":"<h2>Nach der Prognose des Arbeitskreises \u201eSteuersch\u00e4tzungen\u201c ergeben sich auch in den n\u00e4chsten Jahren h\u00f6here Steuereinnahmen.<\/h2>\n<h3>Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden\u00a0Euro\u00a0im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch L\u00e4nder und Gemeinden.<\/h3>\n<p>Dieses erfreuliche Ergebnis ist Folge der weiterhin guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Das Wirtschaftswachstum setzt sich fort, und auch die L\u00f6hne und Geh\u00e4lter steigen weiter. Auch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt leistet hier einen Beitrag.<\/p>\n<p>Bei den prognostizierten Steuereinnahmen f\u00fcr die Bundesebene ist zu beachten, dass die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Bundesregierung auf einer Sch\u00e4tzung der Steuereinnahmen basiert, die im Januar 2018 aktualisiert worden ist. Sie ist daher bereits von h\u00f6heren Steuereinnahmen im Vergleich zur letzten Sch\u00e4tzung des Arbeitskreises \u201eSteuersch\u00e4tzung\u201c vom November 2017 ausgegangen. Zudem konnte nicht ber\u00fccksichtigt werden, dass sich die k\u00fcnftigen Einnahmen aus der Kfz-Steuer\u00a0verringern werden durch die Einf\u00fchrung der Infrastrukturabgabe. All diese Faktoren schlagen mit insgesamt 20 Milliarden Euro f\u00fcr den Zeitraum bis 2022 zu Buche.<\/p>\n<p>So ergibt sich ein tats\u00e4chlich vorhandener zus\u00e4tzlicher Spielraum von 10,8 Milliarden Euro bis 2022. Ihn nutzen wir, um Investitionen in die digitale Zukunft schneller vornehmen zu k\u00f6nnen und der kalten Progression wirksam zu begegnen. Sollten sich dar\u00fcber hinaus weitere Spielr\u00e4ume ergeben, werden sie f\u00fcr wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>\u201eDie anhaltend gute wirtschaftliche Lage f\u00fchrt bei Bund, L\u00e4ndern und Kommunen zu h\u00f6heren Steuereinnahmen. Dieser Erfolg ist das Verdienst der Unternehmen und der Besch\u00e4ftigten in diesem Land. Ein Gro\u00dfteil dieser Entwicklung hat sich schon fr\u00fchzeitig abgezeichnet und ist bereits in die Haushaltsplanungen der gro\u00dfen Koalition eingeflossen. Die dar\u00fcber hinaus zu verzeichnenden Mehreinnahmen in H\u00f6he von 10,8 Milliarden Euro werden wir verantwortungsvoll nutzen, um die Auswirkungen der kalten Progression von 2019 an zu beseitigen sowie dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, schon in 2018 einen Digitalfonds zu gr\u00fcnden und mit 2,4 Milliarden Euro auszustatten. Damit werden wir die finanzielle Grundlage f\u00fcr weitere Investitionen im Bereich der Digitalisierung schaffen, den Breitbandausbau f\u00f6rdern sowie das Projekt Digitale Schule unterst\u00fctzen. Sollten sich dar\u00fcber hinaus in den Jahren 2019 und 2020 noch weiterer finanzieller Spielraum ergeben, werden wir ihn f\u00fcr wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nutzen. Ich stehe f\u00fcr eine solide, sozial gerechte und zukunftsorientierte Finanzpolitik.\u201cBundesminister der Finanzen, Olaf Scholz<\/p>\n<h3 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">Grundlagen der Steuersch\u00e4tzung<\/strong><\/h3>\n<p>Der Steuersch\u00e4tzung werden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Fr\u00fchjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach f\u00fcr dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real +\u00a02,3\u00a0%\u00a0und + 2,1\u00a0% f\u00fcr das kommende Jahr. F\u00fcr das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Ver\u00e4nderungsraten von +\u00a04,2\u00a0% f\u00fcr das Jahr 2018, +\u00a04,1\u00a0% f\u00fcr das Jahr 2019 sowie je +\u00a03,3\u00a0% f\u00fcr die Jahre 2020 bis 2022 projiziert.<\/p>\n<p>Die Erwartungen bez\u00fcglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Steuersch\u00e4tzung relevanten Bruttol\u00f6hne und -geh\u00e4lter wurden im Rahmen der aktuellen Fr\u00fchjahrsprojektion 2018 gegen\u00fcber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: F\u00fcr das Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttol\u00f6hne und -geh\u00e4lter von +\u00a04,4\u00a0% ausgegangen. Dies sind 0,5\u00a0Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von +\u00a04,1 % erwartet. Dies sind 0,4\u00a0Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. F\u00fcr die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von +\u00a03,2\u00a0% unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die Unternehmens- und Verm\u00f6genseinkommen sind die zentrale Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr die gewinnabh\u00e4ngigen Steuerarten. F\u00fcr diese Bezugsgr\u00f6\u00dfe wird f\u00fcr das Jahr 2018 mit einer Zuwachsrate von +\u00a04,5\u00a0%, f\u00fcr 2019 von +\u00a04,3\u00a0% gerechnet. Dies sind 1,2 bzw. 1,3 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion. F\u00fcr die Jahre 2020 bis 2022 wurde die j\u00e4hrliche Wachstumsrate leicht um 0,2\u00a0Prozentpunkte angehoben auf +\u00a03,3%.<\/p>\n<p>Die Sch\u00e4tzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegen\u00fcber der vorangegangenen Sch\u00e4tzung vom November 2017 waren die finanziellen Auswirkungen der folgenden Gesetze und sonstigen Regelungen zu ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n<ul>\n<li>Verordnung zur Absenkung der Steuers\u00e4tze im Jahr 2018 nach\u00a0\u00a711 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018 &#8211; LuftVStAbsenkV 2018) vom 1. Dezember 2017 (BGBl. 2017 I, Nr. 77, S. 3858)<\/li>\n<li>Verordnung zur Bestimmung der Beitragss\u00e4tze in der gesetzlichen Rentenversicherung f\u00fcr das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 &#8211; BSV 2018) vom 18. Dezember 2017 (BGBl. 2017 I, Nr. 79, S. 3976)<\/li>\n<li>BMF-Schreiben\u00a0vom 11. Dezember 2017 &#8211; IV C 3 &#8211; S 2221\/14\/10005 :003 (Dok-Nr. 2017\/0863639) zum Sonderausgabenabzug f\u00fcr Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge im Ausland t\u00e4tiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer (BStBl. 2017 I, Nr. 25, S. 1624); Umsetzung des EuGH-Urteils vom 22. Juni 2017 &#8211; C-20\/16 &#8211; &#8222;Bechtel&#8220; (BStBl. 2017 II, Nr. 25, S. 1271)<\/li>\n<li>Anwendung des EuGH-Urteils C-426\/12 vom 2. Oktober 2014, des EuGH-Beschlusses C-529\/14 vom 17. Dezember 2015, der BFH-Urteile VII R 35\/12 vom 13. Januar 2015 und VII R 40\/14 vom 10. November 2015; \u00c4nderung der Auslegung des \u00a7 51 Absatz 1 Energiesteuergesetz (vergl. E-VSF N 04 2018 Nr. 17)<\/li>\n<li>Anwendung des EuGH-Urteils C-462\/16 vom 20.Dezember 2017 (Arzneimittelrabatte); \u00a7 17 Umsatzsteuergesetz Berichtigung der Bemessungsgrundlage um Rabatte, die ein Pharmahersteller der privaten Krankenversicherung, Beihilfe und freien Heilsf\u00fcrsorge gew\u00e4hrt<\/li>\n<li>Anwendung des EuGH-Urteils vom 20. Dezember 2017 in den verbundenen Rechtssachen C-504\/16 und C-613\/16 (Deister\u00a0 Holding u. a); Unvereinbarkeit von \u00a7 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz mit Unionsrecht; BMF-Schreiben vom 4. April 2018 \u2013 IV B 3 \u2013 S 2411\/07\/10016-14 (Dok-Nr. 2018\/0148776)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Sch\u00e4tzung der Grundsteuer erfolgt auf Basis der bestehenden Rechtslage unter der Annahme der Aussch\u00f6pfung der vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 gesetzten Fristen zur gesetzlichen Neuregelung.<\/p>\n<p>Verglichen mit der Steuersch\u00e4tzung vom November 2017 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2018 um 7,8 Milliarden Euro h\u00f6her ausfallen. F\u00fcr den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 5,5 Milliarden Euro und f\u00fcr die L\u00e4nder von 3,5 Milliarden Euro. Die Einnahmeerwartungen f\u00fcr die Gemeinden erh\u00f6hen sich um 0,6 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Auch in den Jahren 2019 bis 2022 wird das Steueraufkommen insgesamt \u00fcber dem Sch\u00e4tzergebnis vom November 2017 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Der Arbeitskreis \u201eSteuersch\u00e4tzungen\u201c hat seine Prognose f\u00fcr das Jahr 2019 um 11,5 Milliarden Euro (Bund: 5,8 Milliarden Euro), 2020 um 12,4 Milliarden Euro (Bund: 6,1 Milliarden Euro), 2021 um 15,3 Milliarden Euro (Bund: 6,4 Milliarden Euro), und 2022 um 16,3 Milliarden Euro (Bund: 6,9 Milliarden Euro) angepasst. Die Einnahmeerwartungen f\u00fcr den Bund werden im gesamten Sch\u00e4tzzeitraum auch durch die \u00c4nderung des Ansatzes der voraussichtlich an die EU abzuf\u00fchrenden Eigenmittel beeinflusst.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Steuersch\u00e4tzung f\u00fcr die Jahre 2018 bis 2022, differenziert nach Bund, L\u00e4ndern, Gemeinden und EU, sind in\u00a0<b><strong>Anlage 1<\/strong><\/b>\u00a0zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuersch\u00e4tzung vom November 2017 zu erm\u00f6glichen, sind die Abweichungen zu diesen Sch\u00e4tzungen bis 2022 in\u00a0<b><strong>Anlage 2<\/strong><\/b>\u00a0im Einzelnen dargestellt.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\">Download<\/h2>\n<p><b>\u00a0An\u00adla\u00adge 1: Er\u00adgeb\u00adnis der 153. Sit\u00adzung des Ar\u00adbeits\u00adkrei\u00adses &#8222;Steu\u00ader\u00adsch\u00e4t\u00adzun\u00adgen&#8220;<br \/>\n[PDF,\u00a08KB]<\/b><b>\u00a0An\u00adla\u00adge 2: Ab\u00adwei\u00adchun\u00adgen des Er\u00adgeb\u00adnis\u00adses der Steu\u00ader\u00adsch\u00e4t\u00adzung Mai 2018 vom Er\u00adgeb\u00adnis der Steu\u00ader\u00adsch\u00e4t\u00adzung No\u00advem\u00adber 2017[PDF,\u00a013KB]<\/b><\/p>\n<p>Quelle: PM\u00a0Bundesministerium der Finanzen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der Prognose des Arbeitskreises \u201eSteuersch\u00e4tzungen\u201c ergeben sich auch in den n\u00e4chsten Jahren h\u00f6here Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden\u00a0Euro\u00a0im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch L\u00e4nder und Gemeinden. Dieses erfreuliche Ergebnis ist Folge der weiterhin guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. 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