{"id":48097,"date":"2018-05-11T14:16:42","date_gmt":"2018-05-11T12:16:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48097"},"modified":"2018-05-11T14:16:42","modified_gmt":"2018-05-11T12:16:42","slug":"erlass-von-schenkungsteuer-nur-unter-engen-voraussetzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erlass-von-schenkungsteuer-nur-unter-engen-voraussetzungen\/","title":{"rendered":"Erlass von Schenkungsteuer nur unter engen Voraussetzungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Erlass von Schenkungsteuer nur unter engen Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich kommt zwar ein Erlass von Schenkungsteuer aus sachlichen Billigkeitsgr\u00fcnden in Betracht. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schenkungsteuer aus Vorerwerben abgezogen werden soll.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Vater des Kl\u00e4gers war Gesellschafter einer KG und schenkte dem Kl\u00e4ger seit 1988 immer wieder Anteile an der Gesellschaft. Die Schenkungsteuer auf die Erwerbe wurde vom Finanzamt festgesetzt. Die letzte Schenkung erfolgte in 2008. Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer darauf unter Ber\u00fccksichtigung der Vorschenkungen und unter Ber\u00fccksichtigung der Steuer auf die Vorerwerbe fest. Nachdem der Einspruch gegen den Bescheid keinen Erfolg gehabt hatte, beantragte der Kl\u00e4ger die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgr\u00fcnden. Insbesondere war er der Ansicht, dass bei der Berechnung der Vorerwerbe die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zutreffend umgesetzt worden war, vor allem weil die Steueranrechnung aufgrund der Vorerwerbe unbillig niedrig war. Mit der Klage verfolgte der Kl\u00e4ger sein Begehren weiter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg. Grunds\u00e4tzlich sind die Finanzbeh\u00f6rden befugt, Steuern niedriger festzusetzen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig w\u00e4re. Diese Unbilligkeit kann sich aus sachlichen oder pers\u00f6nlichen Billigkeitserw\u00e4gungen ergeben. Im vorliegenden Fall waren allein sachliche Erw\u00e4gungen zu pr\u00fcfen. Ein Erlass aus sachlichen Erw\u00e4gungen kommt dann in Betracht, wenn die Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber im Einzelfall den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderl\u00e4uft. Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber die Frage gem\u00e4\u00df der abweichenden Steuerfestsetzung oder dem Erlass entscheiden w\u00fcrde. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Denn der Gesetzgeber hat die Steueranrechnung auf Vorerwerbe bewusst so gefasst, wie er es getan hat. Eine Korrektur dieser Rechtslage im Billigkeitswege kam deshalb nicht in Betracht, auch wenn sie im vorliegenden Einzelfall f\u00fcr den Steuerpflichtigen nachteilig war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erlass von Schenkungsteuer nur unter engen Voraussetzungen \u00a0 Grunds\u00e4tzlich kommt zwar ein Erlass von Schenkungsteuer aus sachlichen Billigkeitsgr\u00fcnden in Betracht. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schenkungsteuer aus Vorerwerben abgezogen werden soll. \u00a0 Hintergrund Der Vater des Kl\u00e4gers war Gesellschafter einer KG und schenkte dem Kl\u00e4ger seit 1988 immer wieder Anteile an der Gesellschaft. Die Schenkungsteuer &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erlass-von-schenkungsteuer-nur-unter-engen-voraussetzungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erlass von Schenkungsteuer nur unter engen Voraussetzungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1316],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48097"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48097"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48097\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48097"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48097"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48097"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}