{"id":48111,"date":"2018-05-11T15:55:59","date_gmt":"2018-05-11T13:55:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48111"},"modified":"2018-05-11T15:55:59","modified_gmt":"2018-05-11T13:55:59","slug":"studium-nach-ausbildung-muessen-das-die-eltern-noch-finanzieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/studium-nach-ausbildung-muessen-das-die-eltern-noch-finanzieren\/","title":{"rendered":"Studium nach Ausbildung: M\u00fcssen das die Eltern noch finanzieren?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Studium nach Ausbildung: M\u00fcssen das die Eltern noch finanzieren?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Absolviert ein Kind nach dem Besuch der Realschule, dem Abschluss einer Lehre und einem weiteren Schulbesuch auch noch ein Studium, stellt sich die Frage, ob die Eltern auch daf\u00fcr noch Unterhalt zahlen m\u00fcssen. Das Oberlandesgericht Oldenburg bejahte eine Unterhaltspflicht der Eltern.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Tochter der Kl\u00e4gerin schloss die Realschule erfolgreich ab und absolvierte im Anschluss daran eine Ausbildung. Urspr\u00fcnglich wollte sie danach im Ausbildungsberuf arbeiten, entschloss sich dann jedoch dazu, sowohl die Fachoberschule zu durchlaufen als auch ein Fachhochschulstudium anzugehen. W\u00e4hrend des Studiums erhielt sie finanzielle Unterst\u00fctzung: BAf\u00f6G in H\u00f6he von 413 EUR pro Monat.<\/p>\n<p>Das BAf\u00f6G-Amt verlangte von der Kl\u00e4gerin die R\u00fcckzahlung dieser Unterst\u00fctzung. Seiner Ansicht nach war die Mutter unterhaltspflichtig, da der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschlie\u00dflich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf umfasst.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin verweigerte die Zahlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht entschied, dass die Kl\u00e4gerin als Mutter die Ausbildungskosten bis einschlie\u00dflich des Fachhochschulstudiums tragen musste. Voraussetzung f\u00fcr einen Unterhaltsanspruch der Tochter ist insbesondere, dass zwischen Ausbildung und Studium ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Ausbildung und Studium m\u00fcssen sich also inhaltlich sinnvoll erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Dies sahen die Richter vorliegend als erf\u00fcllt an.<\/p>\n<p>Zwar verlangt der Bundesgerichtshof nach seiner derzeitigen Rechtsprechung bei einer Konstellation wie dieser einen fr\u00fcheren und f\u00fcr die Eltern erkennbaren Studienentschluss bereits zu Beginn der Ausbildung. Dass der Studienentschluss von vornherein oder jedenfalls noch vor Beendigung der Lehre gefasst wird, verlangt der Bundesgerichtshof allerdings nicht. Er kann deshalb noch nach der Lehre gefasst werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studium nach Ausbildung: M\u00fcssen das die Eltern noch finanzieren? \u00a0 Absolviert ein Kind nach dem Besuch der Realschule, dem Abschluss einer Lehre und einem weiteren Schulbesuch auch noch ein Studium, stellt sich die Frage, ob die Eltern auch daf\u00fcr noch Unterhalt zahlen m\u00fcssen. Das Oberlandesgericht Oldenburg bejahte eine Unterhaltspflicht der Eltern. \u00a0 Hintergrund Die Tochter &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/studium-nach-ausbildung-muessen-das-die-eltern-noch-finanzieren\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Studium nach Ausbildung: M\u00fcssen das die Eltern noch finanzieren?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[2292],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48111"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48111"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48111\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48111"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48111"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48111"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}