{"id":48123,"date":"2018-05-14T11:50:13","date_gmt":"2018-05-14T09:50:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48123"},"modified":"2018-05-14T11:50:13","modified_gmt":"2018-05-14T09:50:13","slug":"kein-krankengeld-waehrend-erholungsurlaub","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-krankengeld-waehrend-erholungsurlaub\/","title":{"rendered":"Kein Krankengeld w\u00e4hrend Erholungsurlaub?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Krankengeld w\u00e4hrend Erholungsurlaub?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei Krankengeldbeziehern muss die Krankenkasse auch m\u00f6gliche Vorteile eines Erholungsurlaubs ber\u00fccksichtigen. Sie darf deshalb die Zahlung von Krankengeld w\u00e4hrend eines Urlaubs im Ausland nicht grunds\u00e4tzlich verweigern. Das gilt zumindest dann, wenn die Arbeitsunf\u00e4higkeit durchgehend bescheinigt wurde und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hatte.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war gesetzlich krankenversichert. Er war arbeitsunf\u00e4hig erkrankt und bezog Krankengeld von seiner Krankenkasse. Da sein Arzt ihm die Reisef\u00e4higkeit bescheinigt hatte, wollte der Kl\u00e4ger mit seiner Familie f\u00fcr einen Erholungsurlaub f\u00fcr knapp 2 Wochen in ein Ferienhaus an der Mittelmeerk\u00fcste fahren. In diesem Zeitraum waren keine Arzttermine geplant.<\/p>\n<p>Die Krankenkasse verweigerte dem Kl\u00e4ger f\u00fcr die Zeit seines Urlaubs im Ausland die Zahlung von Krankengeld. Insbesondere wendete sie ein, dass die Erkrankung des Kl\u00e4gers sich im Urlaub verschlechtern k\u00f6nnte. Zudem war eine positive Auswirkung des Urlaubs auf dessen Genesung nicht gesichert. Gegen die Streichung des Krankengelds legte der Versicherte Klage beim Sozialgericht ein.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Klage des Versicherten hatte Erfolg. Das Sozialgericht entschied, dass die Krankenkasse ihr Ermessen fehlerhaft ausge\u00fcbt hatte. Denn sie ber\u00fccksichtigte einen m\u00f6glichen Vorteil eines Erholungsurlaubs f\u00fcr den Kl\u00e4ger nicht gen\u00fcgend. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4tte die Krankenkasse beachten m\u00fcssen, dass der Urlaub des Kl\u00e4gers schon vor seiner Arbeitsunf\u00e4higkeit gebucht worden war.<\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei einem Auslandsurlaub sollten nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den F\u00e4llen verhindern, in denen die Arbeitsunf\u00e4higkeit im Ausland nur mit Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Bei dem Kl\u00e4ger war die Arbeitsunf\u00e4higkeit jedoch in Deutschland festgestellt worden und lag auch w\u00e4hrend des Urlaubs vor. Damit verblieb f\u00fcr eine Ablehnung durch die Krankenkasse kein<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Krankengeld w\u00e4hrend Erholungsurlaub? \u00a0 Bei Krankengeldbeziehern muss die Krankenkasse auch m\u00f6gliche Vorteile eines Erholungsurlaubs ber\u00fccksichtigen. Sie darf deshalb die Zahlung von Krankengeld w\u00e4hrend eines Urlaubs im Ausland nicht grunds\u00e4tzlich verweigern. Das gilt zumindest dann, wenn die Arbeitsunf\u00e4higkeit durchgehend bescheinigt wurde und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hatte. \u00a0 Hintergrund Der Kl\u00e4ger &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-krankengeld-waehrend-erholungsurlaub\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Krankengeld w\u00e4hrend Erholungsurlaub?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3302],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48123"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48123"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48123\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}