{"id":48196,"date":"2018-05-17T10:40:08","date_gmt":"2018-05-17T08:40:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48196"},"modified":"2018-05-17T10:40:08","modified_gmt":"2018-05-17T08:40:08","slug":"warum-fussballschiedsrichter-steuerrechtlich-als-gewerbetreibende-taetig-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/warum-fussballschiedsrichter-steuerrechtlich-als-gewerbetreibende-taetig-sind\/","title":{"rendered":"Warum Fu\u00dfballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende t\u00e4tig sind"},"content":{"rendered":"<p><strong>Warum Fu\u00dfballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende t\u00e4tig sind<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer aus einer Schiedsrichtert\u00e4tigkeit Gewinne erzielt, muss diese als gewerbliche Eink\u00fcnfte versteuern.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>A war im In- und Ausland als Fu\u00dfballschiedsrichter t\u00e4tig. Das Finanzamt wertete die Eink\u00fcnfte als gewerblich und erlie\u00df entsprechende Gewerbesteuer-Messbescheide.<\/p>\n<p>Mit seiner Klage hatte A Erfolg. Das Finanzgericht entschied, dass es an einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr fehlt. Ein Markt f\u00fcr Fu\u00dfballschiedsrichter existiert nicht. Dar\u00fcber hinaus entsprach die T\u00e4tigkeit nicht dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof hob das Finanzgerichtsurteil auf und wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach handelte A nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht und war au\u00dferdem selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig. Daf\u00fcr sprach, dass er f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit im Rahmen der vom jeweiligen Verband angesetzten Spiele verg\u00fctet wurde und das Verm\u00f6gensrisiko f\u00fcr Ausfallzeiten trug. Einen Urlaubsanspruch hatte er nicht und musste seine Aufwendungen selbst tragen. A trug also das alleinige Gewinn- und Verlustrisiko aus seiner Schiedsrichtert\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Entscheidend war, ob die T\u00e4tigkeit ihrer Art und ihrem Umfang nach dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entsprach. F\u00fcr die Beteiligung des A am allgemeinen Leistungsaustausch und das \u00dcberschreiten des Rahmens einer nichtunternehmerischen Bet\u00e4tigung sprachen die Anzahl der im Inland geleiteten Spiele und die durch sie erzielten Einnahmen. Gegen\u00fcber der Allgemeinheit trat die T\u00e4tigkeit als Schiedsrichter dadurch \u00e4u\u00dferlich in Erscheinung, dass sie f\u00fcr viele Personen (Spieler, Zuschauer) sichtbar wurde.<\/p>\n<p>Ein Unternehmen, das ausschlie\u00dflich im Inland eine Betriebsst\u00e4tte unterh\u00e4lt, unterliegt mit seiner gesamten T\u00e4tigkeit der Gewerbesteuer, auch wenn diese nicht im Inland ausge\u00fcbt oder verwertet wird. Der Ort der Gesch\u00e4ftsleitung und damit die Betriebsst\u00e4tte ist regelm\u00e4\u00dfig, wenn keine andere feste Gesch\u00e4ftseinrichtung vorhanden ist, die Wohnung des Gesch\u00e4ftsleiters, wenn dort die gesch\u00e4ftliche Planung vorgenommen wird. Die durch die Auslandsspiele erzielten Gewinne sind deshalb ebenfalls dem inl\u00e4ndischen Gewerbebetrieb des A zuzuordnen.<\/p>\n<p>Die DBA-Regelungen, nach denen Eink\u00fcnfte, die eine in einem Vertragsstaat ans\u00e4ssige Person als Sportler aus ihrer T\u00e4tigkeit im anderen Vertragsstaat bezieht, sind nicht anwendbar. Denn ein Fu\u00dfballschiedsrichter \u00fcbt keine T\u00e4tigkeit \u201cals Sportler\u201d aus, sondern erm\u00f6glicht es anderen, einen Wettkampf durchzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum Fu\u00dfballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende t\u00e4tig sind \u00a0 Wer aus einer Schiedsrichtert\u00e4tigkeit Gewinne erzielt, muss diese als gewerbliche Eink\u00fcnfte versteuern. \u00a0 Hintergrund A war im In- und Ausland als Fu\u00dfballschiedsrichter t\u00e4tig. Das Finanzamt wertete die Eink\u00fcnfte als gewerblich und erlie\u00df entsprechende Gewerbesteuer-Messbescheide. Mit seiner Klage hatte A Erfolg. 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