{"id":48200,"date":"2018-05-17T11:00:48","date_gmt":"2018-05-17T09:00:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48200"},"modified":"2018-05-17T11:00:48","modified_gmt":"2018-05-17T09:00:48","slug":"wann-kein-sachgrund-fuer-eine-befristung-vorliegt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-kein-sachgrund-fuer-eine-befristung-vorliegt\/","title":{"rendered":"Wann kein Sachgrund f\u00fcr eine Befristung vorliegt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann kein Sachgrund f\u00fcr eine Befristung vorliegt<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>War ein Arbeitnehmer schon l\u00e4ngere Zeit bei einem Unternehmen besch\u00e4ftigt, kann mit ihm f\u00fcr die gleichen Aufgaben kein befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Sachgrund der Erprobung mehr vereinbart werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war als Arbeitnehmer bei dem beklagten Arbeitgeber besch\u00e4ftigt, und zwar als Leiter \u201cMechanische Fertigung\u201d sowie als \u201cLeiter Produktionsprozesse\/Lean-Management\u201d. Zun\u00e4chst war eine 6-monatige Probezeit vereinbart worden, an die eine unbefristete Besch\u00e4ftigung anschlie\u00dfen sollte. Sp\u00e4ter wurde eine nachtr\u00e4gliche Befristung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses bis zum 30.9.2015 vereinbart. Im Juli 2015 teilte der Beklagte dem Kl\u00e4ger mit, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis zum 30.9.2015 enden wird. Eine M\u00f6glichkeit einer Weiterbesch\u00e4ftigung bestand nach Aussage des Arbeitgebers nicht. Gegen die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wendet sich der Arbeitnehmer mit seiner Klage.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner Klage hatte der Arbeitnehmer Erfolg. Das Landesarbeitsgericht wertete die nachtr\u00e4glich vereinbarte Befristung des bis dahin unbefristeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses als nicht wirksam.<\/p>\n<p>Insbesondere war die Befristung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Sachgrund der Erprobung liegt nicht vor, wenn die Dauer der Probezeit in keinem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur geplanten T\u00e4tigkeit steht oder wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitgeber bereits ausreichend Zeit hatte, die F\u00e4higkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen. Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis, bei dem der Arbeitnehmer mit \u00e4hnlichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht in der Regel gegen den Sachgrund der Erprobung.<\/p>\n<p>Im Zeitpunkt des Abschlusses der Befristungsabrede war der Kl\u00e4ger bereits fast 6 Monate mit den gleichen Aufgaben bei der Beklagten besch\u00e4ftigt. Eine 6-monatige Erprobungszeit war ausreichend, auch wenn es sich bei den Aufgaben des Kl\u00e4gers um besonders anspruchsvolle und spezielle Aufgaben handelte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann kein Sachgrund f\u00fcr eine Befristung vorliegt \u00a0 War ein Arbeitnehmer schon l\u00e4ngere Zeit bei einem Unternehmen besch\u00e4ftigt, kann mit ihm f\u00fcr die gleichen Aufgaben kein befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Sachgrund der Erprobung mehr vereinbart werden. \u00a0 Hintergrund Der Kl\u00e4ger war als Arbeitnehmer bei dem beklagten Arbeitgeber besch\u00e4ftigt, und zwar als Leiter \u201cMechanische Fertigung\u201d sowie &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-kein-sachgrund-fuer-eine-befristung-vorliegt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wann kein Sachgrund f\u00fcr eine Befristung vorliegt<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[4027],"class_list":["post-48200","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-sachgrund"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48200","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48200"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48200\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48200"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48200"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48200"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}