{"id":48243,"date":"2018-05-30T11:42:52","date_gmt":"2018-05-30T09:42:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48243"},"modified":"2018-05-30T11:42:52","modified_gmt":"2018-05-30T09:42:52","slug":"offenbare-unrichtigkeit-was-gilt-wenn-das-finanzamt-einen-fehler-des-steuerpflichtigen-uebernimmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/offenbare-unrichtigkeit-was-gilt-wenn-das-finanzamt-einen-fehler-des-steuerpflichtigen-uebernimmt\/","title":{"rendered":"Offenbare Unrichtigkeit: Was gilt, wenn das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen \u00fcbernimmt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Offenbare Unrichtigkeit: Was gilt, wenn das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen \u00fcbernimmt?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Tr\u00e4gt ein Steuerpflichtiger Zahlungen versehentlich falsch in das Steuerformular ein und \u00fcbernimmt das Finanzamt diesen Fehler, obwohl die zutreffende steuerliche Behandlung dieser Zahlungen aus beigef\u00fcgten Bescheinigungen ersichtlich ist, kann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger machte Zahlungen an sein Versorgungswerk f\u00e4lschlicherweise als Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht in der Steuererkl\u00e4rung geltend. Die Bescheinigungen des Versorgungswerks f\u00fcgte er jedoch bei. Das Finanzamt \u00fcbernahm diese Eintragungen des Kl\u00e4gers.<\/p>\n<p>Nachdem der Steuerbescheid bestandskr\u00e4ftig geworden war, beantragte der Kl\u00e4ger die \u00c4nderung der Steuerfestsetzungen der betreffenden Jahre. Denn durch die zutreffende Erfassung der Zahlungen ergaben sich f\u00fcr ihn steuerliche Vorteile. Das Finanzamt lehnte die \u00c4nderung der bestandskr\u00e4ftigen Bescheide ab. Insbesondere lag seiner Ansicht nach keine offenbare Unrichtigkeit vor.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht sah das anders und entschied, dass eine Korrektur wegen einer offenbaren Unrichtigkeit m\u00f6glich war. Eine solche offenbare Unrichtigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Schreib- und Rechenfehler oder eine \u00e4hnliche offenbare Unrichtigkeit gegeben ist. Die Berichtigungsm\u00f6glichkeit setzt voraus, dass der Fehler in der Sph\u00e4re des Finanzamts entstanden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Finanzverwaltung einen Fehler des Steuerpflichtigen zu eigen gemacht hat.<\/p>\n<p>Insbesondere war vorliegend die fehlerhafte Eintragung ohne Weiteres aus den Bescheinigungen des Notarversorgungswerks erkennbar gewesen. Deshalb war der Fehler offensichtlich, sodass die entsprechenden Bescheide berichtigt werden konnten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Offenbare Unrichtigkeit: Was gilt, wenn das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen \u00fcbernimmt? \u00a0 Tr\u00e4gt ein Steuerpflichtiger Zahlungen versehentlich falsch in das Steuerformular ein und \u00fcbernimmt das Finanzamt diesen Fehler, obwohl die zutreffende steuerliche Behandlung dieser Zahlungen aus beigef\u00fcgten Bescheinigungen ersichtlich ist, kann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen. \u00a0 Hintergrund Der Kl\u00e4ger machte Zahlungen an sein Versorgungswerk &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/offenbare-unrichtigkeit-was-gilt-wenn-das-finanzamt-einen-fehler-des-steuerpflichtigen-uebernimmt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Offenbare Unrichtigkeit: Was gilt, wenn das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen \u00fcbernimmt?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3884],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48243"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48243"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48243\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48243"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48243"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48243"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}