{"id":48421,"date":"2018-06-14T18:02:52","date_gmt":"2018-06-14T16:02:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48421"},"modified":"2020-09-15T11:50:45","modified_gmt":"2020-09-15T09:50:45","slug":"grunderwerbsteuer-freibetrag-abgelehnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-freibetrag-abgelehnt\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer-Freibetrag abgelehnt"},"content":{"rendered":"<article class=\"bt-artikel col-xs-12 col-md-6 \">\n<h2>Der Finanzausschuss hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Wohneigentumsquote zu sorgen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch votierten die Fraktionen von CDU\/CSU, SPD, AfD, Die Linke und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen gegen einen entsprechenden Antrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/1696). Nur die FDP Fraktion stimmte daf\u00fcr.<\/h2>\n<div>\n<p>In dem Antrag wird gefordert, den L\u00e4ndern im Grunderwerbsteuergesetz die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, einen Freibetrag bis zu einem H\u00f6chstwert von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Der Freibetrag soll ganz oder sukzessive bis zum Erreichen des H\u00f6chstbetrages verbraucht werden k\u00f6nnen. Die L\u00e4nder sollen selbst \u00fcber die H\u00f6he des Freibetrages bis zum H\u00f6chstwert von 500.000 Euro entscheiden: &#8222;Die L\u00e4nder sollen in einen Wettbewerb eintreten, der die Menschen in ihrem Land bestm\u00f6glich beim Grunderwerb unterst\u00fctzt&#8220;, fordern die Abgeordneten.<\/p>\n<p>In der Ausschusssitzung verwies die Fraktion darauf, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz wirtschaftlich robuster Lage und des historisch niedrigen Zinsumfeldes nur 45 Prozent betrage und Deutschland damit Schlusslicht in der Europ\u00e4ischen Union sei. Besonders junge Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen h\u00e4tten es jedoch zunehmend schwerer, den Traum von den eigenen vier W\u00e4nden zu verwirklichen und Eigentum zu bilden. Ein Grund f\u00fcr die Entwicklung seien die hohen Erwerbsnebenkosten, von denen wiederum ein Gro\u00dfteil auf die Grunderwerbsteuer entfalle. Diese Erwerbsnebenkosten m\u00fcssten aus dem Eigenkapital aufgebracht und k\u00f6nnten nicht finanziert werden.<\/p>\n<p>In dem Antrag bezeichnet es die Fraktion als auff\u00e4llig, dass das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer seit 2005 von 4,7 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden im Jahr 2016 und damit um mehr als das Zweieinhalbfache gestiegen sei, w\u00e4hrend die Eigentumsquote des unteren Einkommensf\u00fcnftels seit 1990 von 25 Prozent auf 17 Prozent gesunken sei. Um den &#8222;Startschuss&#8220; f\u00fcr eine &#8222;Eigent\u00fcmernation Deutschland&#8220; zu geben, m\u00fcsse ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingef\u00fchrt werden, fordert die FDP-Fraktion. Die Spirale der st\u00e4ndig steigenden Grunderwerbsteuers\u00e4tze in den meisten Bundesl\u00e4ndern und der damit verbundenen ansteigenden Steuerbelastung beim Erwerb selbstgenutzten Eigentums m\u00fcsse durchbrochen werden.<\/p>\n<p>Ein Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion erkl\u00e4rte, seine Fraktion unterst\u00fctze die Schaffung von Wohneigentum. Die Grunderwerbsteuer sei dabei ein Thema, das mit den L\u00e4ndern abgestimmt werden m\u00fcsse, da die Entlastung der L\u00e4nder geregelt werden m\u00fcsse. Wenn das Thema Grunderwerbsteuer angegangen werde, m\u00fcsse auch \u00fcber die sogenannten Share-Deals geredet werden, um Missbr\u00e4uche zu verhindern. Die SPD-Fraktion erinnerte die FDP daran, dass sie in Nordrhein-Westfalen mitregiere und dort mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer beginnen k\u00f6nne. Jetzt den Antrag im Bundestag zu stellen, sie der falsche Weg, so ein Sprecher der SPD-Fraktion, der die Freibetragsl\u00f6sung zudem als &#8222;B\u00fcrokratieproduktion erster G\u00fcte&#8220; bezeichnete.<\/p>\n<p>Die AfD-Fraktion begr\u00fc\u00dfte grunds\u00e4tzlich den FDP-Antrag. Es habe fr\u00fcher eine gute Bauf\u00f6rderung gegeben. Dieser Baustein der privaten Altersvorsorge durch Eigentumsbildung sei jedoch vergessen worden. Der Sprecher der AfD-Fraktion k\u00fcndigte einen eigenen Antrag seiner Fraktion zur Eigentumsf\u00f6rderung mit einer sozialen Komponente und unter Einbeziehung der Kinderzahl an.<\/p>\n<p>Der Anstieg der Nebenkosten f\u00fcr Bauherren oder Hausk\u00e4ufer durch die Grunderwerbsteuer steht nach Ansicht der Fraktion Die Linke in keinem Zusammenhang mit dem R\u00fcckgang der Eigentumsquote. Diese gehe bereits seit 1990 zur\u00fcck. Grund f\u00fcr den R\u00fcckgang sei die ungleiche Verteilung von Verm\u00f6gen. Ein Freibetrag werde nichts daran \u00e4ndern, dass untere Einkommensgruppen kein Eigentum bilden k\u00f6nnten. Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen warf der FDP-Fraktion vor, in eine L\u00e4ndersteuer eingreifen zu wollen. \u00dcber andere Nebenkosten wie die Notarkosten verliere die FDP-Fraktion kein Wort.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<aside class=\"bt-aside noSwipe col-xs-12 col-md-4 col-md-offset-1 bt-standard-content\">\n<div class=\"bt-information\">\n<div class=\"row row-no-padding\">\n<div class=\"col-xs-12\">\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 405\/2018<\/p>\n<\/section>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<nav id=\"footer\" class=\"navigation\"><\/nav>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/aside>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzausschuss hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Wohneigentumsquote zu sorgen. 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