{"id":48456,"date":"2018-06-18T17:35:09","date_gmt":"2018-06-18T15:35:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48456"},"modified":"2018-06-18T17:35:09","modified_gmt":"2018-06-18T15:35:09","slug":"sammlung-und-verwertung-von-pfandflaschen-durch-steuerbeguenstigte-einrichtungen-%c2%a7-64-ao","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sammlung-und-verwertung-von-pfandflaschen-durch-steuerbeguenstigte-einrichtungen-%c2%a7-64-ao\/","title":{"rendered":"Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbeg\u00fcnstigte Einrichtungen (\u00a7\u00a064\u00a0AO )"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Vertreter der obersten Finanzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder haben folgendes beschlossen:<\/strong><\/p>\n<h2>\u00a0<strong>1.\u00a0Der Kunde wirft in der Pfandannahmestelle von Super-M\u00e4rkten, etc. die Pfandflaschen in den daf\u00fcr vorgesehenen Automaten und erh\u00e4lt einen ausgedruckten Pfandbon. Diesen kann er, anstatt ihn an der Kasse einzul\u00f6sen, in einen neben dem Pfandautomaten befindlichen Kasten (Spendenbox) einer steuerbeg\u00fcnstigten Organisation einwerfen. Die Organisation selbst l\u00f6st dann die Spendenbons ein und erh\u00e4lt den Pfandbetrag<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a01.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Wirft ein Kunde einen vom Pfandautomaten ausgedruckten Pfandbon in eine Spendenbox, anstatt ihn an der Kasse einzul\u00f6sen, so sind die Einnahmen der steuerbeg\u00fcnstigten Organisation aus der Pfandverwertung dem ideellen Bereich zuzuordnen.<\/p>\n<h3>\u00a01.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Ein Spendenabzug kommt mangels hinreichend individualisierter Zuwendungsbescheinigung nicht in Betracht.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>2.\u00a0Wie Fall 1, ein Pfandbon als solcher wird vom Pfandautomaten allerdings nicht ausgedruckt. Die Spende des Pfanderl\u00f6ses erfolgt durch die Bet\u00e4tigung eines daf\u00fcr vorgesehen Knopfes am Pfandautomaten. Der Spendenbetrag flie\u00dft dann automatisch an die steuerbeg\u00fcnstigte Organisation. Der Kunde erh\u00e4lt im Anschluss einen ausgedruckten \u201eSpendenbon\u201d<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a02.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Verzichtet ein Kunde auf das Flaschenpfand, indem er dieses durch Knopfdruck am Pfandautomaten einer steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft zuwendet, sind die Einnahmen der steuerbeg\u00fcnstigten Organisation dem ideellen Bereich zuzuordnen.<\/p>\n<h3>\u00a02.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Ein Spendenabzug kommt f\u00fcr den Einwerfenden nur in Betracht, wenn die steuerbeg\u00fcnstigte Organisation unter Vorlage der vom Automaten ausgegebenen \u201eSpendenbons\u201d eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zuwendungsbest\u00e4tigung ausstellt\u201d.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>3.\u00a0Privatpersonen stellen Sammelbeh\u00e4ltnisse f\u00fcr Pfandflaschen auf Festivals, Schulen und sonstigen Orten auf, an denen sich in der Regel viele Menschen aufhalten. Dabei soll das Sammelbeh\u00e4ltnis darauf aufmerksam machen, dass der Pfanderl\u00f6s bspw. an UNICEF gespendet und dort f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verwendet wird. Die Beh\u00e4lter werden von den aufstellenden Personen geleert, die Pfandflaschen eingel\u00f6st und der Betrag an die steuerbeg\u00fcnstigte Einrichtung \u00fcberwiesen<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a03.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Einnahmen in Form von Pfandgut, das sich in einem Sammelbeh\u00e4lter befindet, den Privatpersonen an einem \u00f6ffentlichen Ort aufgestellt haben, sind dem ideellen Bereich der steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft zuzurechnen, wenn f\u00fcr den Einwerfenden erkennbar ist, welcher steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft das Flaschenpfand zugutekommt.<\/p>\n<h3>\u00a03.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Ein Spendenabzug kommt f\u00fcr den Einwerfenden mangels Zuwendungsbest\u00e4tigung nicht in Betracht. Auch dem Aufsteller kommt der Spendenabzug nicht zugute, da er weder durch seine Ank\u00fcndigung der zweckgebundenen Spende frei \u00fcber die Mittel verf\u00fcgen kann noch endg\u00fcltig wirtschaftlich belastet ist.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>4.\u00a0Die steuerbeg\u00fcnstigte Organisation stellt selbst \u2013\u00a0auf \u00f6ffentlichem Grund\u00a0\u2013 f\u00fcr jedermann frei zug\u00e4ngliche Sammelbeh\u00e4lter auf, in die die Pfandflaschen eingeworfen werden k\u00f6nnen. Die Beh\u00e4lter sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass der Pfanderl\u00f6s zur Verwirklichung der beg\u00fcnstigten Satzungszwecke der Organisation bestimmt ist. Mitarbeiter der Organisation \u00fcbernehmen die Leerung<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a04.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Einnahmen in Form von Pfandgut, das sich in einem Sammelbeh\u00e4lter befindet, den eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft an einem \u00f6ffentlichen Ort aufgestellt hat, sind dem ideellen Bereich der steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft zuzurechnen, wenn f\u00fcr den Einwerfenden erkennbar ist, welcher steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft das Flaschenpfand zugutekommt.<\/p>\n<h3>\u00a04.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Ein Spendenabzug ist f\u00fcr den Einwerfenden mangels Zuwendungsbest\u00e4tigung ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>5.\u00a0Die von den Organisationen aufgestellten Sammelbeh\u00e4lter befinden sich hierbei in Abwandlung zu Fall 4) auf Firmengel\u00e4nden. Der Kreis der Benutzer dieser Sammeltonnen beschr\u00e4nkt sich auf Firmenangeh\u00f6rige oder Kunden. Die Organisation stellt den entsprechenden Beh\u00e4lter (teilweise gegen ein gesondertes Entgelt) den Firmen zur Verf\u00fcgung und leert sie in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a05.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Einnahmen in Form von Pfandgut, das sich in einem Sammelbeh\u00e4lter befindet, den eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft auf einem Firmen- oder Privatgrundst\u00fcck aufgestellt hat, sind dem ideellen Bereich der steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft zuzurechnen, wenn f\u00fcr den Einwerfenden erkennbar ist, welcher steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft das Flaschenpfand zugutekommt.<\/p>\n<h3>\u00a05.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Ein Spendenabzug ist f\u00fcr den Einwerfenden mangels Zuwendungsbest\u00e4tigung ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>6.\u00a0In Flughafengeb\u00e4uden werden Sammelbeh\u00e4lter vor den Bereich der Sicherheitskontrolle platziert, damit die Passagiere die mitgebrachten, jedoch im Sicherheitsbereich nicht erlaubten Flaschen und Fl\u00fcssigkeitsbeh\u00e4ltnisse aller Art abgeben k\u00f6nnen. Die Organisation \u00fcbernimmt dabei das Aufstellen und die regelm\u00e4\u00dfige Leerung der Beh\u00e4lter<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a06.1\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Wirft der Besucher eines sicherheitsrelevanten Bereichs wie z.\u00a0B. Flugh\u00e4fen, Fu\u00dfballstadien oder anderen \u00f6ffentlichen Gro\u00dfveranstaltungen vor der Taschenkontrollzone Pfandflaschen mit oder ohne Inhalt in den von einer steuerbeg\u00fcnstigten Organisation vor dem Sicherheitsbereich aufgestellten Sammelcontainer, ist ein Spendenabzug f\u00fcr den Einwerfenden mangels Zuwendungsbest\u00e4tigung ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>\u00a0<strong>7.\u00a0Mitglieder steuerbeg\u00fcnstigter Organisationen holen bei Privatpersonen auf deren Veranlassung gr\u00f6\u00dfere Mengen an Pfandgut kostenlos ab (bspw. nach einer Privat-Party) und l\u00f6sen die Pfandflaschen in den jeweiligen M\u00e4rkten ein. Die Privatperson gibt dabei als Zuwendender \u00fcber ein Online-Formular an, an welcher der vorher zeitlich festgelegten Sammeltouren er teilnehmen m\u00f6chte und wie viel Pfandgut er wo zur Verf\u00fcgung stellt. Ein individuelles Wunschdatum kann sich der Spender nicht aussuchen<\/strong><\/h2>\n<h3>\u00a07.1\u00a0gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Wird das Pfandgut von der steuerbeg\u00fcnstigten Organisation kostenlos abgeholt, sind die Einnahmen in Form des Pfandguts dem ideellen Bereich zuzuordnen. Dies gilt nicht, wenn die Leistung der Organisation \u00fcber das reine Abholen hinausgeht (wie z.\u00a0B. durch Reinigungsarbeiten, Zusammensuchen und Leeren der Flaschen).<\/p>\n<h3>\u00a07.2\u00a0spendenrechtliche Einsch\u00e4tzung<\/h3>\n<p>Steht die reine Entgegennahme der Pfandflaschen im Vordergrund, so liegt f\u00fcr den Abgebenden eine Zuwendung i.\u00a0S.\u00a0d. \u00a7\u00a010b Absatz\u00a01 Satz\u00a01\u00a0EStG vor. Unter der Voraussetzung der Ausstellung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zuwendungsbest\u00e4tigung durch die steuerbeg\u00fcnstigte Organisation ist ein Spendenabzug zu gew\u00e4hren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vertreter der obersten Finanzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder haben folgendes beschlossen: \u00a01.\u00a0Der Kunde wirft in der Pfandannahmestelle von Super-M\u00e4rkten, etc. die Pfandflaschen in den daf\u00fcr vorgesehenen Automaten und erh\u00e4lt einen ausgedruckten Pfandbon. Diesen kann er, anstatt ihn an der Kasse einzul\u00f6sen, in einen neben dem Pfandautomaten befindlichen Kasten (Spendenbox) einer steuerbeg\u00fcnstigten Organisation einwerfen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sammlung-und-verwertung-von-pfandflaschen-durch-steuerbeguenstigte-einrichtungen-%c2%a7-64-ao\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbeg\u00fcnstigte Einrichtungen (\u00a7\u00a064\u00a0AO )<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-48456","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48456","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48456"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/48456\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48456"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=48456"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=48456"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}