{"id":48479,"date":"2018-06-26T11:41:31","date_gmt":"2018-06-26T09:41:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48479"},"modified":"2018-06-26T11:41:31","modified_gmt":"2018-06-26T09:41:31","slug":"grunderwerbsteuer-umstrittene-share-deals-hamburg-und-berlin-werten-fmk-beschluss-als-schritt-in-die-richtige-richtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-umstrittene-share-deals-hamburg-und-berlin-werten-fmk-beschluss-als-schritt-in-die-richtige-richtung\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer: Umstrittene Share-Deals: Hamburg und Berlin werten FMK-Beschluss als Schritt in die richtige Richtung"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1>Weitere Ma\u00dfnahmen von der Entwicklung am Immobilienmarkt abh\u00e4ngig<\/h1>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 einen Beschluss \u00fcber Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst. Dieser sieht insbesondere die Absenkung des Beteiligungsquorums von 95 auf 90 Prozent bei sog. Share-Deals vor und zahlreiche Einzelma\u00dfnahmen, die die H\u00fcrden f\u00fcr solche Steuergestaltungen erh\u00f6hen. Bei solchen Steuergestaltungen verbleibt das Grundst\u00fcck im Eigentum einer Gesellschaft, die dahinterstehenden Anteilseigner werden aber zu wesentlichen Anteilen ausgetauscht. Somit \u00e4ndert sich zwar die faktische Verf\u00fcgungsgewalt, aber nicht der Eigent\u00fcmer im rechtlichen Sinne. Diese Art von Share-Deals dienen h\u00e4ufig der Umgehung der Grunderwerbsteuer.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin f\u00fchrt dieses Umgehen der Grunderwerbsteuer dazu, dass Wertsteigerungen eines Grundst\u00fccks auf dem Papier zu st\u00e4ndigem Eigent\u00fcmerwechsel f\u00fchren. Die dadurch k\u00fcnstlich steigenden Kaufpreise m\u00fcssen in der Regel von den jeweiligen Mieterinnen und Mietern getragen werden. Dies betrifft sowohl den Wohnungsmarkt als auch das Gewerbe.<\/p>\n<p>Die L\u00e4nder Hamburg und Berlin haben sich daher daf\u00fcr stark gemacht, das ma\u00dfgebliche Quorum deutlich abzusenken, um die Spekulation mit Grundst\u00fccken noch effektiver zu unterbinden. Diesem Anliegen sind die Finanzministerinnen und -minister nun teilweise gefolgt. Der aktuelle Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein Teilerfolg. Die Kombination aus der Absenkung des Beteiligungsquorums und zahlreichen Einzelma\u00dfnahmen setzt missbr\u00e4uchlichen Gestaltungen zur Vermeidung einer Grunderwerbsteuerbelastung engere Grenzen und ber\u00fccksichtigt zugleich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die in der 10-Prozent-Grenze eine regelm\u00e4\u00dfig unbeachtliche Geringf\u00fcgigkeitsgrenze sieht.<\/p>\n<p>Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: \u201eWir haben auf der Finanzministerkonferenz ein Ma\u00dfnahmenpaket geschn\u00fcrt, das immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist. Weitergehenden Schritten sind verfassungsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Und ein Gesetz gegen Share-Deals, das beim Bundesverfassungsgericht scheitert, n\u00fctzt niemand &#8211; auch nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der \u00fcbrigen Steuerzahler. F\u00fcr mich war die heutige Beratung aber nur ein Zwischenschritt und kein Schlusspunkt. Gerade aus Metropolensicht mit angespannten Wohnungsm\u00e4rkten werden wir weiter an dem Thema dranbleiben. Wir werden ausloten, welche weiteren Ma\u00dfnahmen es geben kann, ob sie verfassungsrechtlich machbar und praktisch durchf\u00fchrbar sind.&#8220;<\/p>\n<p>Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: \u201eDer heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt. Die steigenden Transaktionskosten werden Spekulationen mit Grundst\u00fccken wie dem Sony-Center wirksamer eind\u00e4mmen. Wir haben sehr daf\u00fcr gek\u00e4mpft, die anderen Bundesl\u00e4nder von unserer ganz besonderen Problemlage am Immobilienmarkt zu \u00fcberzeugen und einen rechtssicheren Beschluss zu fassen. Wir werden die weitere Entwicklung genau verfolgen und bei Bedarf weitergehen m\u00fcssen. Ziel ist es, Umgehungen der Grunderwerbsteuer und Spekulationen mit Grundst\u00fccken grunds\u00e4tzlich auszuschlie\u00dfen. Insbesondere in wachsenden St\u00e4dten wie Hamburg und Berlin mit zum Teil hohen Verknappungs- und Verdr\u00e4ngungstendenzen darf es nicht sein, dass die Grunderwerbsteuer durch Tricks umgangen und jede Wertsteigerung auf dem Papier in Bargeld umgewandelt wird.&#8220;<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0SenFin Berlin, Pressemitteilung vom 21.06.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weitere Ma\u00dfnahmen von der Entwicklung am Immobilienmarkt abh\u00e4ngig Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 einen Beschluss \u00fcber Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst. Dieser sieht insbesondere die Absenkung des Beteiligungsquorums von 95 auf 90 Prozent bei sog. Share-Deals vor und zahlreiche Einzelma\u00dfnahmen, die die H\u00fcrden f\u00fcr solche Steuergestaltungen erh\u00f6hen. 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