{"id":48489,"date":"2018-06-26T16:40:43","date_gmt":"2018-06-26T14:40:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48489"},"modified":"2026-07-16T17:18:02","modified_gmt":"2026-07-16T15:18:02","slug":"finanzministerkonferenz-legt-gesetzesentwurf-ueber-eine-pflicht-zur-anzeige-nationaler-steuergestaltungen-vor-und-bringt-massnahmen-zur-einschraenkung-von-share-deals-bei-der-grunderwerbsteuer-auf-den","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/finanzministerkonferenz-legt-gesetzesentwurf-ueber-eine-pflicht-zur-anzeige-nationaler-steuergestaltungen-vor-und-bringt-massnahmen-zur-einschraenkung-von-share-deals-bei-der-grunderwerbsteuer-auf-den\/","title":{"rendered":"Finanzministerkonferenz legt Gesetzesentwurf \u00fcber eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vor und bringt Ma\u00dfnahmen zur Einschr\u00e4nkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"subheadline wH1\">Finanzministerin Monika Heinold: \u201eDas ist ein ganz starkes Paket f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit\u201c<\/h2>\n<div><\/div>\n<div class=\"docData pressrelease\">Die Finanzministerinnen und Finanzminister der L\u00e4nder haben sich heute in Berlin auf umfassende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit geeinigt. Sie haben einen Gesetzesentwurf \u00fcber eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt, der unter Federf\u00fchrung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zuvor in einer l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war. Zudem einigte man sich auf Ma\u00dfnahmen, um Steuergestaltungen (zum Beispiel\u00a0<span lang=\"en-GB\" xml:lang=\"en-GB\">share deals<\/span>) zur Umgehung der Grunderwerbsteuer deutlich einzuschr\u00e4nken.<\/div>\n<div class=\"bodyText\">\n<p>\u201e<q>Das ist insgesamt ein ganz starkes Paket f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit<\/q>\u201c, sagte Finanzministerin Monika Heinold. \u201e<q>Es ist gut, dass die L\u00e4nder bei diesen wichtigen Fragen inzwischen mehrheitlich an einem Strang ziehen. Jetzt geht es darum, die beschlossenen Vorschl\u00e4ge z\u00fcgig umzusetzen. Ich hoffe, dass es im Bundesrat wie im Bundestag daf\u00fcr die notwendigen Mehrheiten gibt. Aus Steuergerechtigkeit in Sonntagsreden muss Gesetzgebung am Wochentag werden<\/q>.\u201c<\/p>\n<p>Zum Gesetzesentwurf \u00fcber eine Pflicht zur Anzeige von nationalen Steuergestaltungen sagte Heinold: \u201e<q>Der Staat muss handlungsf\u00e4hig und auf Augenh\u00f6he mit der Finanzberaterindustrie sein. Unser Gesetzesentwurf schafft mehr Transparenz im System und erm\u00f6glicht eine zeitnahe Reaktion des Gesetzgebers auf Fehlentwicklungen im Steuerrecht. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um eine faire und gerechte Besteuerung aller Steuerpflichtigen zu gew\u00e4hrleisten<\/q>.\u201c<\/p>\n<p>Zu den Ma\u00dfnahmen zur Einschr\u00e4nkung von\u00a0<span lang=\"en-GB\" xml:lang=\"en-GB\">share deals<\/span>\u00a0bei der Grunderwerbsteuer sagte Heinold: \u201e<q>Es ist ungerecht, dass gro\u00dfe Unternehmen dank ausgekl\u00fcgelter Sparmodelle steuerfrei bleiben, w\u00e4hrend der \u201ekleine Mann\u201c brav seinen Steueranteil leistet. Mit dem vorgelegten Paket haben wir eine praktikable L\u00f6sung gefunden, diese Steuervermeidung bei Immobilienk\u00e4ufen zu erschweren. Ich erwarte, dass unsere Reform deutliche Effekte hat<\/q>.\u201c<\/p>\n<h2>Details zur Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen:<\/h2>\n<p>Dem Steuergesetzgeber soll damit die M\u00f6glichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren. Die Anzeigepflicht soll u. a. f\u00fcr die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie f\u00fcr die Grunderwerbsteuer gelten. Die Pflicht zur Anzeige von nationalen Steuergestaltungen erg\u00e4nzt die vorgesehene\u00a0<abbr class=\"has-tip tip-bottom\" title=\"\" data-tooltip=\"\" aria-haspopup=\"true\" data-selector=\"tooltip-jivsy5ka0\" aria-describedby=\"tooltip-jivsy5ka0\">EU<\/abbr>-Richtlinie. Der Aufbau der Regelung soll sich an ihr\u00a0<abbr class=\"has-tip tip-bottom\" title=\"\" data-tooltip=\"\" aria-haspopup=\"true\" data-selector=\"tooltip-jivsy5ka1\" aria-describedby=\"tooltip-jivsy5ka1\">bzw.<\/abbr>\u00a0an deren Umsetzung in das nationale Recht orientieren.<\/p>\n<p>Anzeigepflichtig sind laut Gesetzentwurf nationale Steuergestaltungen, die dazu dienen, den deutschen Steueranspruch zu verringern, die Entstehung des Steueranspruchs in andere Besteuerungszeitr\u00e4ume zu verschieben oder Anspr\u00fcche auf Steueranrechnung\u00a0<abbr class=\"has-tip tip-bottom\" title=\"\" data-tooltip=\"\" aria-haspopup=\"true\" data-selector=\"tooltip-jivsy5ka2\" aria-describedby=\"tooltip-jivsy5ka2\">bzw.<\/abbr>\u00a0-erstattung zu begr\u00fcnden. In erster Linie sind die Anbieter entsprechender Steuergestaltungen (Intermedi\u00e4re), nachrangig der Steuerpflichtige selbst, anzeigepflichtig.<\/p>\n<p>Um die Anzeigepflicht auf bedeutsame und haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu beschr\u00e4nken, ist eine Anzeige u. a. nicht erforderlich, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Steuergestaltung bereits nachweislich bekannt ist,<\/li>\n<li>es im Einzelnen zu einem Steuervorteil f\u00fchrt, dessen Barwert insgesamt 50.000 Euro nicht \u00fcbersteigt,<\/li>\n<li>die Summe der positiven Eink\u00fcnfte des Steuerpflichtigen in zwei der vergangenen drei Jahre nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat oder<\/li>\n<li>die Steuergestaltung ihrer Ausgestaltung nach nicht auf Gro\u00dfbetriebe oder Konzerne zugeschnitten ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Anzeige muss eine abstrakte Beschreibung der Gestaltung und der steuerlichen Auswirkungen enthalten; eine Namensnennung des die Gestaltung nutzenden Steuerpflichtigen ist nicht vorgesehen. Sie soll innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses elektronisch an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern \u00fcbermittelt werden. Im Anschluss wird entschieden, ob Gesetze im Hinblick auf m\u00f6glicherweise bestehende\u00a0<abbr class=\"has-tip tip-bottom\" title=\"\" data-tooltip=\"\" aria-haspopup=\"true\" data-selector=\"tooltip-jivsy5ka3\" aria-describedby=\"tooltip-jivsy5ka3\">bzw.<\/abbr>\u00a0unbeabsichtigte L\u00fccken angepasst werden m\u00fcssen. In den Finanz\u00e4mtern vor Ort entsteht dadurch kein personeller oder materieller Mehraufwand. F\u00fcr die Intermedi\u00e4re ist das Verfahren einfach und unb\u00fcrokratisch abzuwickeln. Wer die Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen verletzt, kann zur Zahlung einer Geldbu\u00dfe von bis zu 100.000 Euro verpflichtet werden.<\/p>\n<h2>Details zu Ma\u00dfnahmen zur Einschr\u00e4nkung von\u00a0<span lang=\"en-GB\" xml:lang=\"en-GB\">share deals<\/span>\u00a0bei der Grunderwerbsteuer:<\/h2>\n<p>Von einem\u00a0<span lang=\"en-GB\" xml:lang=\"en-GB\">Share Deal<\/span>\u00a0ist die Rede, wenn nicht ein Grundst\u00fcck selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundst\u00fcckhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Der indirekte Erwerb von Grundst\u00fccken \u00fcber die Beteiligung an einer grundst\u00fcckhaltenden Gesellschaft soll k\u00fcnftig nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Bislang galt eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent. Nach derzeitiger Rechtslage f\u00fchrt ein Gesellschafterwechsel von mindestens 95 Prozent (k\u00fcnftig 90 Prozent) der Anteile bei Personengesellschaften mit Grundbesitz innerhalb eines Zeitraums von f\u00fcnf Jahren (k\u00fcnftig 10 Jahren) zur Steuerpflicht. Insoweit soll eine vergleichbare Regelung f\u00fcr Kapitalgesellschaften mit Grundbesitz geschaffen werden, ausgenommen die personenbezogenen Verg\u00fcnstigungen bei Personengesellschaften. Bisher wurde bei Kapitalgesellschaften nur die sog. Anteilsvereinigung erfasst, die Vereinigung von mindestens 95% in einer Hand.<\/p>\n<p>Der indirekte Erwerb von Grundst\u00fccken \u00fcber die Beteiligung an einer grundst\u00fcckhaltenden Gesellschaft soll k\u00fcnftig nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird. Bislang gelten eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Haltefrist von f\u00fcnf Jahren<\/p>\n<p>Bereits 2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-L\u00e4nder -Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Die Finanzministerkonferenz hat nun den Bundesminister f\u00fcr Finanzen gebeten, die \u00c4nderungen in ein Gesetzgebungsverfahren zu bringen.<\/p>\n<p><span class=\"downloadLink\">Medieninformation vom 21.06.2018 zum Herunterladen.\u00a0(PDF 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)<\/span><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzministerin Monika Heinold: \u201eDas ist ein ganz starkes Paket f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit\u201c Die Finanzministerinnen und Finanzminister der L\u00e4nder haben sich heute in Berlin auf umfassende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit geeinigt. 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