{"id":48602,"date":"2018-07-03T16:21:59","date_gmt":"2018-07-03T14:21:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48602"},"modified":"2018-07-03T16:22:46","modified_gmt":"2018-07-03T14:22:46","slug":"eine-islamische-religionsgemeinschaft-kann-gemeinnuetzig-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eine-islamische-religionsgemeinschaft-kann-gemeinnuetzig-sein\/","title":{"rendered":"Eine islamische Religionsgemeinschaft kann gemeinn\u00fctzig sein"},"content":{"rendered":"<article>Der Kl\u00e4ger ist nach seiner Vereinssatzung eine islamische Religionsgemeinschaft, die unmittelbar und mittelbar durch ihre Mitglieder der umfassenden Glaubensverwirklichung dient. Der Kl\u00e4ger widmet sich der Pflege, Vermittlung und Aus\u00fcbung der islamischen Religion im Rahmen des Grundgesetzes und der Pflege des interkulturellen und interreligi\u00f6sen Dialogs. Jede Person muslimischen Glaubens kann Mitglied werden. Auf seiner Internetseite distanziert sich der Kl\u00e4ger von Personen, die zu Gewalt, Extremismus und Fremdfeindlichkeit aufrufen. Seine Aktivit\u00e4ten bestehen insbesondere in der Durchf\u00fchrung und Organisation des w\u00f6chentlichen Freitagsgebets, des Fastenmonats Ramadan mit Abendessen, Infost\u00e4nden zum Islam in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone, der Unterst\u00fctzung von Gemeindemitgliedern, der Reparaturen in Gebetsr\u00e4umen, der Krankenhaus- und Gef\u00e4ngnisseelsorge sowie Arabischunterricht. Der Kl\u00e4ger nimmt an interreligi\u00f6sen Dialogen der Stadt und am Erfahrungsaustausch zwischen Landratsamt, Polizeipr\u00e4sidium, Stadt und muslimischen Gemeinden teil. Er beteiligt sich aktiv an den internationalen Wochen gegen Rassismus. Der Verein ist nicht im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgef\u00fchrt. Das beklagte Finanzamt erteilte zun\u00e4chst eine vorl\u00e4ufige Bescheinigung \u00fcber die Gemeinn\u00fctzigkeit mit Widerrufsvorbehalt. Nachdem in der Moschee des Kl\u00e4gers ein Theologe, dem die Einreise nach Deutschland verboten gewesen war, einen Vortrag gehalten hat, widerrief das Finanzamt die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/article>\n<article>Das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg verpflichtete das Finanzamt mit rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 5. M\u00e4rz 2018 (Az. 10 K 3622\/18), die Einhaltung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen gesondert festzustellen. Grundlage der Feststellung sei die Satzung des Kl\u00e4gers. Diese erf\u00fclle die abgabenrechtlichen Anforderungen. Danach verfolge der Kl\u00e4ger ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke. Er f\u00f6rdere die Allgemeinheit, auch wenn nur Personen muslimischen Glaubens Mitglieder werden k\u00f6nnten. Dies sei bei einer muslimischen Religionsgemeinschaft sachlich gerechtfertigt. Religion sei nicht auf christliche Religionsrichtungen beschr\u00e4nkt. Auf die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung komme es bei einer Grundlagenfeststellung nicht an. Die Tatsachenermittlung bleibe dem Veranlagungsverfahren vorbehalten. Im \u00dcbrigen gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Kl\u00e4ger gegen die Voraussetzungen der Gemeinn\u00fctzigkeit versto\u00dfen habe. Dieser werde nicht in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft. Mehrstufige Verlinkungen von seiner Homepage auf Literatur zum Islam seien nicht geeignet, von verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4ten des Kl\u00e4gers selbst auszugehen. Dies gelte auch f\u00fcr die Rede des Theologen. Nach den Videoaufzeichnungen und der Zeugenaussage sei es um ein vorbildliches Leben in einem nicht muslimischen Umfeld gegangen. Ein einmaliger Auftritt eines ggf. salafistischen Predigers reiche nicht aus, an der Verfassungstreue zu zweifeln. Au\u00dferdem engagiere sich der Kl\u00e4ger im interreligi\u00f6sen Dialog. Offen lie\u00df das Gericht, \u201ewie der Sachverhalt zu beurteilen w\u00e4re, wenn es zu regelm\u00e4\u00dfigen Auftritten solch umstrittener Pers\u00f6nlichkeiten kommen w\u00fcrde&#8220;. Der Senat wies den Kl\u00e4ger darauf hin, \u201edass er k\u00fcnftig bei der Auswahl seiner Gastredner gr\u00f6\u00dfere Sorgfalt walten lassen sollte&#8220;.<\/article>\n<article><\/article>\n<p>Quelle: FG Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 02.07.2018 zum Urteil 10 K 3622\/18 vom 05.03.2018 (rkr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger ist nach seiner Vereinssatzung eine islamische Religionsgemeinschaft, die unmittelbar und mittelbar durch ihre Mitglieder der umfassenden Glaubensverwirklichung dient. 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