{"id":48764,"date":"2018-07-13T18:20:29","date_gmt":"2018-07-13T16:20:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48764"},"modified":"2018-07-13T18:20:29","modified_gmt":"2018-07-13T16:20:29","slug":"ungenehmigte-untervermietung-von-wohnraum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ungenehmigte-untervermietung-von-wohnraum\/","title":{"rendered":"Ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Wer ausstehende Miete f\u00fcr ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum zu heftig einfordert, kann diesen verlieren.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Das Amtsgericht M\u00fcnchen verurteilte am 17.11.2017 den 39-j\u00e4hrigen beklagten Unternehmer zur Herausgabe einer Einzimmerwohnung im M\u00fcnchner Bahnhofsviertel an den klagenden Vermieter.<\/p>\n<p>Anfang 2016 mietete der Beklagte besagte Wohnung, bestehend aus 1 Zimmer, 1 Kochnische und 1 Bad\/Dusche mit WC nebst Kellerabteil zu einer Grundmiete von 1.300 Euro und Heizkosten- und sonstigen Nebenkostenvorauszahlungen von 295 Euro an.<\/p>\n<p>Die klagende Vermieterin gibt an, dass der Beklagte selbst nach ihrem ausdr\u00fccklichen Hinweis, dass sie entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarung eine Untervermietung nicht dulden w\u00fcrde, die Wohnung unver\u00e4ndert weiter zum Preis von 150 Euro t\u00e4glich an kuwaitische Medizintouristen untervermietet habe.<\/p>\n<p>Der in anderer Wohnung lebende und arbeitende Beklagte, der gewerblich arabische Medizintouristen u. a. durch die Vermietung von Limousinen und Immobilien betreut, bestritt, diese Wohnung an die Medizintouristen untervermietet zu haben. Im September 2016 lie\u00df er sie mit Unterst\u00fctzung eines Schl\u00fcsseldienstes \u00f6ffnen, um seine G\u00e4ste, die ihm Geld schuldig waren, hinauszuwerfen. Diese G\u00e4ste aus den Arabischen Emiraten hatten seinerzeit die Polizei zu Hilfe gerufen, wobei sie angaben, dem Beklagten f\u00fcr zwei vorangegangene Monate bereits 7.500 Euro an Wohnungsmiete bezahlt und in den letzten beiden zwei Wochen mit 1.500 Euro in Mietr\u00fcckstand geraten zu sein. Der Beklagte gibt demgegen\u00fcber an, dass es sich nur um Besucher, nicht aber um Untermieter gehandelt habe, die ihm Geld lediglich f\u00fcr die an sie vermietete Limousine schuldig geblieben seien.<\/p>\n<p>Die erstattete Strafanzeige hatte dem Beklagten eine kurzzeitige Festnahme und nachfolgend eine noch nicht rechtskr\u00e4ftige Verurteilung zu einer kleineren Geldstrafe wegen versuchter N\u00f6tigung eingetragen. Bereits im April 2015 war der Beklagte \u00fcberdies wegen gewerblicher Untervermietung dreier Wohnungen gegen bis zu vierfach h\u00f6herer Untermiete zu einem Bu\u00dfgeld wegen unterlassener Anmeldung eines Gewerbes verurteilt worden.<\/p>\n<p>Der anstelle der nun unter unbekannter Adresse lebenden und damit f\u00fcr eine Vernehmung unerreichbaren Medizintouristen einvernommene Polizeibeamte best\u00e4tigte den oben zitierten Inhalt der damals von ihm mit Dolmetscher gefertigten Zeugenvernehmung der Touristen. Der vom Beklagten als damalige Begleitperson benannte Zeuge hingegen erkl\u00e4rte, dass es nur um Forderungen aus einem Autoverleih gegangen sein soll.<\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndige Richterin am Amtsgericht M\u00fcnchen glaubte dem unsicher auftretenden Zeugen des Beklagten nicht, konnte keinen Grund erkennen, warum die Touristen gegen\u00fcber der Polizei hinsichtlich dem Grund der Mietforderung falsche Angaben gemacht haben sollten und gab der Klagepartei Recht.<\/p>\n<p>\u201eZur \u00dcberzeugung des Gerichts steht (&#8230;) fest, dass der Beklagte an diese zwei Medizintouristen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum die streitgegenst\u00e4ndliche Wohnung zu einem sehr hohen Preis, der den eigenen geschuldeten Mietzins deutlich \u00fcberstiegen hat, vermietet hat, (\u2026) F\u00fcr eine solche Untervermietung hatte der Beklagte keine Erlaubnis und h\u00e4tte auch keinerlei Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis durch die Vermieterin gehabt, was er &#8211; aus seiner beruflichen T\u00e4tigkeit &#8211; auch sehr wohl wusste und die Vermietung deswegen zu verheimlichen versuchte.<\/p>\n<p>Ein solches Verhalten stellt eine erhebliche und schuldhafte, da vors\u00e4tzliche, Pflichtverletzung im Rahmen des Mietverh\u00e4ltnisses dar. (\u2026) Eine Abmahnung vor Vermietung an die zwei Medizintouristen aus Kuwait war (\u2026) f\u00fcr die Wirksamkeit der ordentlichen K\u00fcndigung nicht erforderlich. Ein lediglich leicht fahrl\u00e4ssiges Versehen des Beklagten lag nicht vor.<\/p>\n<p>Eine R\u00e4umungsfrist war unter Abw\u00e4gung aller relevanten Umst\u00e4nde nicht zu gew\u00e4hren, insbesondere waren hier die schwere Pflichtverletzung und der Versuch, dies zu verschleiern zu ber\u00fccksichtigen. Zudem verf\u00fcgt der Beklagte noch \u00fcber eine weitere Wohnung in M\u00fcnchen, die ohnehin seinen Lebensmittelpunkt darstellt.&#8220;<\/p>\n<p>Das Urteil ist nach Zur\u00fcckweisung der Berufung des Beklagten seit 09.04.2018 rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">AG M\u00fcnchen, Pressemitteilung vom 13.07.2018 zum Urteil 411 C 2150\/17 vom 17.11.2017 (rkr)AG M\u00fcnchen<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer ausstehende Miete f\u00fcr ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum zu heftig einfordert, kann diesen verlieren. Das Amtsgericht M\u00fcnchen verurteilte am 17.11.2017 den 39-j\u00e4hrigen beklagten Unternehmer zur Herausgabe einer Einzimmerwohnung im M\u00fcnchner Bahnhofsviertel an den klagenden Vermieter. 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