{"id":48886,"date":"2018-07-30T11:31:23","date_gmt":"2018-07-30T09:31:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48886"},"modified":"2018-07-30T11:31:23","modified_gmt":"2018-07-30T09:31:23","slug":"neue-heubeck-richttafeln-2018-g-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neue-heubeck-richttafeln-2018-g-veroeffentlicht\/","title":{"rendered":"Neue HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen, die die neuesten Statistiken der ge-setzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes ber\u00fccksichtigen. Erstmalig werden auch sozio\u00f6konomische Faktoren einbezogen. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsr\u00fcckstellungen erwartet. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Worum geht es genau?\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Die beobachtete Verl\u00e4ngerung der Lebenserwartung h\u00e4lt unver\u00e4ndert an. Mit dem Zensus 2011 liegen f\u00fcr die Be-v\u00f6lkerung in Deutschland zuverl\u00e4ssige Daten \u00fcber die Sterblichkeit in Deutschland vor.<\/p>\n<p>Bei den Frauen hat sich die Lebenserwartung in Ost und West nach der Wiedervereinigung mittlerweile nahezu vollst\u00e4ndig angeglichen, bei M\u00e4nnern hat sich der Ab-stand zwischenzeitlich von drei Jahren auf nur noch et-was mehr als sieben Monate verk\u00fcrzt. Es wird davon aus-gegangen, dass sich in den n\u00e4chsten Jahren dieser Trend fortsetzt und mit der weiteren Angleichung der Lebens-verh\u00e4ltnisse die Lebenserwartungen k\u00fcnftig den Erfah-rungen in den alten Bundesl\u00e4ndern entsprechen werden.<\/p>\n<p>Auswertungen f\u00fcr die gesetzliche Rentenversicherung haben gezeigt, dass ein statistisch nachweisbarer Zusam-menhang zwischen der Lebenserwartung und der H\u00f6he der gezahlten Rente besteht: Kurz gesagt: H\u00f6here Renten sind im Durchschnitt l\u00e4nger zu zahlen als niedrige. Dies wird in den neuen <strong>HEUBECK-RICHTTAFELN<\/strong> durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Die langfristige Entwicklung der Lebenserwartung wird anhand der auf Basis der Volksz\u00e4hlungen 1987 und 2011 (Zensus 2011) erstellten Sterbetafeln beurteilt. Die sta-tistischen Auswertungen f\u00fcr die Jahre nach der letzten Volksz\u00e4hlung (Mikrozensus) werden f\u00fcr die kurzfristige Ver\u00e4nderung der Lebenserwartung herangezogen.<\/p>\n<p>Weitere \u00c4nderungen betreffen die Invalidisierungswahr-scheinlichkeiten. Hier zeigt sich seit mehr als zehn Jahren im Altersbereich ab 58 Jahren ein R\u00fcckgang. Da sich diese Beobachtungen als nachhaltig erwiesen haben, wird in den neuen <strong>HEUBECK-RICHTTAFELN<\/strong> diese Entwicklung ebenso wie die Abnahme der Sterblichkeit der Invaliden-rentner abgebildet.<\/p>\n<p>Erstmals enthalten die neuen <strong>HEUBECK-RICHTTAFELN<\/strong> neben den versicherungsmathematischen Grundwerten f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen auch solche f\u00fcr \u201eUnisex\u201c. Damit wird dem in der Praxis vorhandenen Bedarf nach\u00a0 ge-schlechtsunabh\u00e4ngigen Bewertungen Rechnung getra-gen. Hier sind insbesondere der Versorgungsausgleich und die Portabilit\u00e4t zu nennen.<\/p>\n<p>In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuf\u00fchrung zur Pensionsr\u00fcckstellung zwi-schen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtli-chen und internationalen Rechnungslegungsgrunds\u00e4tzen ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich h\u00f6her, wobei er ma\u00dfgeblich von Rechnungszins, Gehaltsdyna-mik und Fluktuation abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr wen ist das Thema relevant?<\/strong><\/p>\n<p>Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilan-zen Pensionsr\u00fcckstellungen bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versor-gungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpas-sungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollst\u00e4ndig entfallen.<\/p>\n<p><strong>Wo sehen wir Handlungsbedarf?<\/strong><\/p>\n<p>Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium die neuen <strong>HEUBECK-RICHTTAFELN<\/strong> f\u00fcr die steuerliche Be-wertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der n\u00e4chsten Bilanzsaison ein entspre-chendes BMF-Schreiben ver\u00f6ffentlichen wird. In der Steuerbilanz ist der Anpassungsaufwand \u00fcber drei Jahre zu verteilen, w\u00e4hrend er in der Handelsbilanz sofort zu erfassen ist. Nach internationalen Rechnungslegungs-grunds\u00e4tzen handelt es sich um einen annahmenbeding-ten versicherungsmathematischen Verlust, der nicht er-folgswirksam, sondern erfolgsneutral im Eigenkapital er-fasst wird. Um die konkreten Auswirkungen auf Ihr Un-ternehmen zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihren HEUBECK-Kundenbetreuer.<\/p>\n<p>PM HEUBECK AG Gustav-Heinemann-Ufer 72 a 50968 K\u00f6ln<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Pensionszusage.html\">Pensionszusage<\/a> finden Sie unter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen, die die neuesten Statistiken der ge-setzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes ber\u00fccksichtigen. Erstmalig werden auch sozio\u00f6konomische Faktoren einbezogen. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsr\u00fcckstellungen erwartet. Worum geht es genau?\u00a0 Die beobachtete Verl\u00e4ngerung der Lebenserwartung h\u00e4lt unver\u00e4ndert an. 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