{"id":48900,"date":"2018-08-02T18:27:55","date_gmt":"2018-08-02T16:27:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48900"},"modified":"2020-09-15T11:52:33","modified_gmt":"2020-09-15T09:52:33","slug":"gesetzentwurf-gegen-steuerbetrug-beim-online-handel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzentwurf-gegen-steuerbetrug-beim-online-handel\/","title":{"rendered":"Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktpl\u00e4tze bestimmte Daten ihrer H\u00e4ndler erfassen. Au\u00dferdem besteht f\u00fcr die Betreiber ein Haftungsrisiko f\u00fcr nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel \u00fcber ihre Plattform.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Die Digitalisierung ver\u00e4ndert viele Lebensbereiche. Das gilt auch f\u00fcr den Handel, der immer st\u00e4rker \u00fcber digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es daf\u00fcr zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz ver\u00e4nderter Bedingungen und neuer M\u00f6glichkeiten durchgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat daher am 1. August 2018 auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen.<\/p>\n<p>Bereits ab Januar 2019 sollen alle Betreiber elektronischer Marktpl\u00e4tze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verk\u00e4ufer zu erfassen, um eine Pr\u00fcfung der Steuerbeh\u00f6rden zu erm\u00f6glichen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Betreiber f\u00fcr nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel \u00fcber ihre Plattform in Haftung genommen werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit in Deutschland, zur Sicherung staatlicher Einnahmen und zum Schutz von Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.<\/p>\n<p>Vor allem in Drittl\u00e4ndern ans\u00e4ssige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktpl\u00e4tzen h\u00e4ufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere f\u00fchren sie f\u00fcr ihre Ums\u00e4tze, die sie in Deutschland aus den Verk\u00e4ufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Da die Bundesl\u00e4nder f\u00fcr die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zust\u00e4ndig sind, ist eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb haben Bund und L\u00e4nder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet. Die Bundesregierung geht damit entschlossen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor. Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente:<\/p>\n<p>Alle Betreiber elektronischer Marktpl\u00e4tze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verk\u00e4ufern zu erfassen, u. a. Name, vollst\u00e4ndige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und H\u00f6he des Umsatzes.<\/p>\n<p>Die Betreiber sollen f\u00fcr nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die \u00fcber den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begr\u00fcndet wurden. Hiervon k\u00f6nnen sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erf\u00fcllen oder steuerunehrliche H\u00e4ndler von ihrem Marktplatz ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die neue Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europ\u00e4ische Ma\u00dfnahmen wirksam werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 01.08.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktpl\u00e4tze bestimmte Daten ihrer H\u00e4ndler erfassen. 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