{"id":48999,"date":"2018-09-05T09:33:02","date_gmt":"2018-09-05T07:33:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=48999"},"modified":"2023-08-25T09:54:38","modified_gmt":"2023-08-25T07:54:38","slug":"kfz-steuer-steuererhoehung-durch-die-hintertuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kfz-steuer-steuererhoehung-durch-die-hintertuer\/","title":{"rendered":"Kfz-Steuer: Steuererh\u00f6hung durch die Hintert\u00fcr!"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Ab dem 1. September werden neu zugelassene Fahrzeuge auf Basis des WLTP-Verfahrens besteuert &#8211; das f\u00fchrt im Regelfall zu einer h\u00f6heren Kfz-Steuer. Der Bund der Steuerzahler hatte dies bereits vor gut einem Jahr kritisiert, als das Gesetz beschlossen wurde. Denn die Politik h\u00e4tte auf die neuen technischen Anforderungen reagieren und &#8211; parallel zum neuen Abgastest &#8211; das Kfz-Steuergesetz anpassen m\u00fcssen. Um zu messen, wieviel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgas-Grenzwerte einh\u00e4lt, schreibt der Gesetzgeber den Herstellern Pr\u00fcfverfahren vor: Das neue Testverfahren soll Kraftstoffverbrauch und Emissionswerte realit\u00e4tsgerechter abbilden. So sollen K\u00e4ufer Fahrzeuge verschiedener Hersteller besser miteinander vergleichen k\u00f6nnen. Der Bund der Steuerzahler macht darauf aufmerksam, dass dieses Messverfahren auch eine Kehrseite hat: Denn in Deutschland ist der CO2-Aussto\u00df eines Fahrzeugs auch Grundlage f\u00fcr die H\u00f6he der Kfz-Steuer.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Experten gehen davon aus, dass der ausgewiesene CO2-Wert steigen wird. Unterm Strich d\u00fcrfte sich f\u00fcr viele Fahrzeugtypen daher die Steuer erh\u00f6hen. So werden bereits bei einem Kleinwagen (Beispiel: VW up GTI) k\u00fcnftig wahrscheinlich gut 80 Euro pro Jahr f\u00e4llig &#8211; statt 50 Euro wie bislang. Bei einem Wagen der Kompaktklasse (Beispiel: BMW 220i Coup\u00e9) wird die Kfz-Steuer von 120 Euro auf 206 Euro klettern.<\/p>\n<p>Weil der Gesetzgeber die erforderliche Anpassung der CO2-Werte im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vornahm, m\u00fcssen viele Neuwagenfahrer nun erst einmal tiefer in die Tasche greifen. Das Bundesfinanzministerium will die Auswirkungen auf die Kfz-Steuer nach einem Jahr \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr den Bund der Steuerzahler ist dieses Abwarten eine Steuererh\u00f6hung durch die Hintert\u00fcr!<\/p>\n<p><b>Hier k\u00f6nnen Sie nachrechnen!<\/b><\/p>\n<p>Bei einigen Fahrzeugherstellern kommt es aufgrund des neuen Testverfahrens zu Lieferengp\u00e4ssen, da noch nicht alle Modelle das neue Pr\u00fcfzertifikat haben. Liegt der WLTP-Wert dann vor, k\u00f6nnen Kunden vor Erwerb des Fahrzeugs die neue Kfz-Steuer ausrechnen. Dazu stellt beispielsweise das Bundesfinanzministerium einen Kfz-Steuerrechner auf seiner Internetseitewww.bundesfinanzministerium.de\u00a0im Bereich Service zur Verf\u00fcgung. Zur Berechnung der Steuer sind die Antriebsart (Diesel\/Otto-Motor), der Hubraum des Fahrzeugs sowie der CO2-Aussto\u00df nach WLTP erforderlich.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 30.08.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. September werden neu zugelassene Fahrzeuge auf Basis des WLTP-Verfahrens besteuert &#8211; das f\u00fchrt im Regelfall zu einer h\u00f6heren Kfz-Steuer. Der Bund der Steuerzahler hatte dies bereits vor gut einem Jahr kritisiert, als das Gesetz beschlossen wurde. 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