{"id":49049,"date":"2018-09-11T18:18:09","date_gmt":"2018-09-11T16:18:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49049"},"modified":"2019-03-11T18:19:31","modified_gmt":"2019-03-11T16:19:31","slug":"grundsteuer-nach-flaechen-bemessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundsteuer-nach-flaechen-bemessen\/","title":{"rendered":"Grundsteuer nach Fl\u00e4chen bemessen"},"content":{"rendered":"\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDas ifo Institut hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Fl\u00e4chen vorgeschlagen. \u201eDas h\u00e4tte gegen\u00fcber wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile. Vor allem Steuervereinfachung: Wir w\u00fcrden hohe Bewertungskosten vermeiden&#8220;, sagte ifo-Pr\u00e4sident Clemens Fuest am 17.08.2018 in Berlin bei der Pr\u00e4sentation einer\u00a0<a href=\"http:\/\/www.cesifo-group.de\/DocDL\/ifo-studie-2018-fuest-etal-grundsteuer.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Studie<\/a>\u00a0des Instituts im Auftrag der Verb\u00e4nde Haus &amp; Grund und Zentraler Immobilien Ausschuss. \u201eGeeignet ist eine Kombination aus Grundst\u00fccks-, Wohn- und Nutzfl\u00e4che. Daf\u00fcr reicht eine einmalige Bestimmung. Anpassungen w\u00e4ren nur bei baulichen Ver\u00e4nderungen n\u00f6tig&#8220;, f\u00fcgte Fuest hinzu.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWertbasierte Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer br\u00e4chten erhebliche Probleme mit sich, erg\u00e4nzte Fuest. Sollten aktuelle Verkehrswerte benutzt werden, so m\u00fcssten diese erst ermittelt werden. \u201eDas w\u00e4re mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der sich angesichts des relativ geringen Grundsteueraufkommens von derzeit etwa 14 Milliarden Euro im Jahr kaum rechtfertigen lie\u00dfe&#8220;, sagt Fuest. Verfahren zur Bestimmung pauschalisierter Immobilienwerte w\u00fcrden die Bewertungskosten kaum reduzieren und zudem verfassungsrechtliche Bedenken nach sich ziehen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\u201eF\u00fcr die Wertbasierung wird h\u00e4ufig angef\u00fchrt, dass dadurch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden k\u00f6nne. Dieses Argument ist nicht tragf\u00e4hig. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Bei ihr spielt die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit der Besteuerten keine Rolle. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Steuer am Verkehrswert des Hauses ansetzt oder an der Grundst\u00fccks- und Geb\u00e4udefl\u00e4che&#8220;, erkl\u00e4rte Fuest .\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDar\u00fcber hinaus w\u00fcrden wertbasierte Grundsteuermodelle zu einer erheblichen Umverteilung der Grundsteuerlast f\u00fchren. Die Eigent\u00fcmer selbstgenutzter Immobilien ebenso wie Mieter in Gro\u00dfst\u00e4dten m\u00fcssten voraussichtlich deutlich mehr zahlen als bisher. Au\u00dferdem w\u00fcrde ein wertbasiertes Grundsteuermodell dazu f\u00fchren, dass wirtschaftlich starke Bundesl\u00e4nder mit hohen Immobilienpreisen wie Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg mehr in den L\u00e4nderfinanzausgleich einzahlen m\u00fcssten.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nKai Warnecke, Pr\u00e4sident des Eigent\u00fcmerverbandes Haus &amp; Grund Deutschland, h\u00e4lt den fl\u00e4chenbasierten Ansatz f\u00fcr die gerechteste Reform. \u201eDas Fl\u00e4chenmodell ist gerecht, denn wer mehr Fl\u00e4che bewohnt, zahlt mehr&#8220;, erkl\u00e4rte Warnecke in Berlin. \u201eDas Fl\u00e4chenmodell bietet f\u00fcr die B\u00fcrger, die Verwaltung und die Kommunen Verl\u00e4sslichkeit und Planbarkeit&#8220;, betonte Warnecke. \u201eDas alte Grundsteuermodell ist daran gescheitert, dass die Politik es nicht aktualisiert hat. Das sollte sich nicht wiederholen.&#8220; Warnecke zeigte sich verwundert, woher jetzt der Optimismus komme, dass es k\u00fcnftig gelingen werde.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\u00dcber die individuelle Grundsteuerbelastung entscheidet am Ende die Kommune mit ihrem Hebesatz. \u201eDie Reform der Grundsteuer muss den Kommunen ihren finanziellen Handlungsspielraum lassen. Sie darf aber nicht dazu einladen, die Gemeindekassen stetig immer mehr zu f\u00fcllen&#8220;, mahnte Warnecke.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\u201eDie vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Anwendung der neuen Berechnungsgrundlage steht einem wertbasierten Modell entgegen. Die Vorstellung, eine wertbasierte Berechnungsgrundlage bis sp\u00e4testens ab 2025 anwenden zu k\u00f6nnen, erscheint vor der Notwendigkeit, 35 Millionen Grundst\u00fccke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewerten zu m\u00fcssen, illusorisch,&#8220; erg\u00e4nzt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. \u201eMit dem Fl\u00e4chenmodell w\u00e4ren die Fristen einzuhalten. Die ben\u00f6tigten Daten liegen vor.&#8220;\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nEin weiterer Vorteil w\u00e4re laut Volckens, dass neben der schnellen Umsetzbarkeit dieser Reformweg f\u00fcr den Steuerpflichtigen wesentlich transparenter als eine Bemessung nach einem Wert und ferner f\u00fcr die Kommune eine konjunkturunabh\u00e4ngige Einnahmequelle w\u00e4re. Ebenso w\u00e4re in der Bemessungsgrundlage kein automatischer Erh\u00f6hungsmechanismus implementiert.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n<a href=\"http:\/\/www.cesifo-group.de\/DocDL\/ifo-studie-2018-fuest-etal-grundsteuer.pdf\">Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ifo Instituts.<\/a>\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nQuelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom 17.09.2018\r\n\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das ifo Institut hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Fl\u00e4chen vorgeschlagen. \u201eDas h\u00e4tte gegen\u00fcber wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile. 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