{"id":49050,"date":"2018-09-17T17:32:43","date_gmt":"2018-09-17T15:32:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49050"},"modified":"2018-09-17T17:32:43","modified_gmt":"2018-09-17T15:32:43","slug":"die-anzeigepflicht-fuer-steuergestaltungen-weiterhin-mehr-fragen-als-antworten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/die-anzeigepflicht-fuer-steuergestaltungen-weiterhin-mehr-fragen-als-antworten\/","title":{"rendered":"Die Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen &#8211; weiterhin mehr Fragen als Antworten"},"content":{"rendered":"\n<h2>Grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.09.2018 zu diesem Thema zu einem Kolloquium ein, das auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) besuchte. Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Verwaltung diskutierten den Status quo: Da gibt es zum einen die sog. DAC-6-Richtlinie zur Einf\u00fchrung einer Meldepflicht f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen (im Folgenden auch: \u201eEU-Richtlinie&#8220;). Sie wurde am 05.06.2018 im\u00a0<a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:L:2018:139:FULL&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union<\/a>\u00a0ver\u00f6ffentlicht und trat am 25.06.2018 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, sie bis sp\u00e4testens 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Zum anderen gibt es die Absicht des deutschen Gesetzgebers, die Anzeigepflicht auch auf rein innerstaatliche Gestaltungen auszuweiten. Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts f\u00fcr Steuerrecht an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und Wissenschaftliche Direktorin des ifst, moderierte die Veranstaltung.<\/p>\n\n\n\n<h3>Richtliniennahe Umsetzung f\u00fcr die Anzeige grenz\u00fcberschreitender Steuergestaltungen zu erwarten<\/h3>\n\n\n\n<p>In seinem Einf\u00fchrungsvortrag bezog MR Dr. Christian Schleithoff, Leiter des Referats \u201eInternationale Steuerpolitik&#8220; im Bundesministerium der Finanzen (BMF), zur Umsetzung der DAC-6-Richtlinie Stellung. Das BMF begr\u00fc\u00dfe die Meldepflicht grenz\u00fcberschreitender Modelle. Diejenigen, die gehofft hatten, bei der Umsetzung der Richtlinie w\u00fcrden die eine Anzeigepflicht ausl\u00f6senden Tatbest\u00e4nde n\u00e4her bestimmt, musste er jedoch entt\u00e4uschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schleithoff machte klar, dass man sich bei der Umsetzung m\u00f6glichst nah am Richtlinientext orientieren werde. Dieser Umstand sei nicht nur dem Wunsch nach m\u00f6glichst weitgehender, europ\u00e4ischer Harmonisierung geschuldet. Da der Richtlinientext bekannt sei, stelle die sp\u00e4tere nationale Umsetzung keine unzul\u00e4ssige echte R\u00fcckwirkung dar. Somit sei es gerechtfertigt, dass Steuerpflichtige und Berater Daten bereits ab Inkrafttreten der Richtlinie (25.06.2018) bis zum Anwendungszeitpunkt der Richtlinie (01.07.2020) sammeln m\u00fcssen, um dann nachtr\u00e4gliche Meldungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h3>Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes umstritten<\/h3>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend Schleithoff den EU-Richtlinientext als hinreichend bestimmt betrachtete, sah dies Univ.-Prof. Dr. Roman Seer, Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr Steuerrecht und Direktor des Instituts f\u00fcr Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum, deutlich anders. Vielmehr identifizierte Seer die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes als Hauptproblem. So m\u00fcssten steuer- und rechtsberatende Berufe genau wissen, welche Berufspflichten sie in welchem Umfang treffen. Als Steuerjurist habe er doch erhebliche Probleme, wenn er einzelne Formulierungen der EU-Richtlinie lese. Beim Anblick der Richtlinie bekomme er &#8211; so w\u00f6rtlich: \u201edas Kotzen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<h3>Die Frage nach dem Meldepflichtigen<\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich obliegt die Meldepflicht gem. der EU-Richtlinie den Intermedi\u00e4ren und trifft die Steuerpflichtigen erst nachrangig. Die DAC-6-Richtlinie r\u00e4umt den Mitgliedstaaten aber das Recht ein, erforderliche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Intermedi\u00e4ren das Recht auf Befreiung von der Meldepflicht zu gew\u00e4hren, wenn mit der Meldepflicht nach dem nationalen Recht gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht versto\u00dfen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Schleithoff betonte, dass Deutschland diesen Gestaltungsspielraum nutzen wolle. Dabei h\u00e4tte man nicht nur Rechtsanw\u00e4lte im Blick. Ganz klar w\u00fcrde dies auch Steuerberater und Wirtschaftspr\u00fcfer betreffen. Es komme daher national h\u00f6chstwahrscheinlich zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verh\u00e4ltnisses mit der Folge, dass prim\u00e4r die Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige verpflichtet w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<h3>Praxis muss sich wappnen<\/h3>\n\n\n\n<p>Wie WP\/StB Dipl.-Kfm. Franz Prinz zu Hohenlohe, Vorstandsmitglied der WTS Group AG, ausf\u00fchrte, fragt sich die Praxis: Was ist jetzt zu tun? Seiner Ansicht nach sollte jeder Steuerpflichtige sich bereits fr\u00fchzeitig Gedanken \u00fcber die Implementierung eines Pr\u00fcfprozesses machen. Gegebenenfalls k\u00f6nnten hier auch automatisierte Prozesse zur Identifizierung anzeigepflichtiger Steuergestaltungen dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hohenlohe weist ferner darauf hin, dass von der EU-Richtlinie auch ganz klar Gestaltungen erfasst werden, die keineswegs als \u201eaggressiv&#8220; angesehen werden k\u00f6nnten. Dennoch f\u00fcrchtet er, dass in k\u00fcnftigen Betriebspr\u00fcfungen versucht werden k\u00f6nnte, den Steuerpflichtigen aus bestimmten angezeigten Handlungen \u201eeinen Strick zu drehen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<h3>Erg\u00e4nzende Bestrebungen f\u00fcr eine Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Neben einer Anzeigepflicht f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen stand programmgem\u00e4\u00df die Frage im Raum, wie es um die Bestrebungen des deutschen Gesetzgebers steht, eine Anzeigepflicht auch f\u00fcr rein innerstaatliche Steuergestaltungen zu implementieren. Zuletzt einigten sich die L\u00e4nder in der Finanzministerkonferenz vom 21.06.2018 (nicht einstimmig, aber mehrheitlich) auf das zuletzt von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz vorgelegte Modell. Mit dem Bund hat man sich jedoch noch nicht geeinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>MR Eckhard Dorn, Referatsleiter u. a. f\u00fcr die Bereiche Einkommensteuer, K\u00f6rperschaftsteuer und internationales Steuerrecht des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins, stellte die Eckpfeiler des L\u00e4ndervorschlags vor. Dabei wurde schnell deutlich, dass eine Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen materiell-rechtlich nicht mit der Anzeige von grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltungen vergleichbar sein d\u00fcrfte. Zwar wolle man, so Dorn, verfahrensrechtlich eine N\u00e4he zur Umsetzung der Richtlinie wahren. Allerdings verfolge man eindeutig einen rechtspolitisch geleiteten Ansatz. Die in diesem Zusammenhang angedachte anonymisierte Meldung verpflichte in Folge prim\u00e4r Intermedi\u00e4re zur Anzeige.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf die Frage Heys, ob geplant sei, die Implementierung einer Anzeigepflicht f\u00fcr nationale Steuergestaltungen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu verbinden, gab sich Schleithoff betont offen: Alles sei m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h3>Kritische Stimmen<\/h3>\n\n\n\n<p>Nachdem bereits die lebhafte Diskussion um die Anzeigepflicht f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen hatte, f\u00fcr die es scheinbar noch keine L\u00f6sung gibt, wurden die Ausf\u00fchrungen Dorns zu dem L\u00e4ndervorschlag durchaus kritisch hinterfragt. So meldete sich beispielsweise auch BFH-Pr\u00e4sident Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff aus dem Publikum zu Wort. Er bezweifelte g\u00e4nzlich die Erforderlichkeit einer Anzeigepflicht f\u00fcr rein nationale Gestaltungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch Seer stand dem Unterfangen skeptisch gegen\u00fcber. So rief er in Erinnerung, dass die B\u00fcrokratielasten aus dem Steuerverfahren in den letzten 20 Jahren geradezu explodiert seien. Eine zus\u00e4tzliche Anzeigepflicht w\u00fcrde diese Tendenz fortsetzen. Man solle doch dem Steuerpflichtigen eine verbindliche Auskunft anbieten. Dies w\u00e4re aus seiner Sicht ein mutiger Befreiungsschlag.<\/p>\n\n\n\n<p>An der sehr lebhaften und gelungenen Veranstaltung nahmen f\u00fcr den DStV sein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Syndikus-RA\/StB Norman Peters sowie die Referentin f\u00fcr Steuerrecht, Daniela Ebert, LL.M., teil. F\u00fcr den Steuerberater-Verband e.V. K\u00f6ln nahm RA Manfred Hofstede, Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung, teil.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: DStV, Mitteilung vom 14.09.2018 <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.09.2018 zu diesem Thema zu einem Kolloquium ein, das auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) besuchte. Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Verwaltung diskutierten den Status quo: Da &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/die-anzeigepflicht-fuer-steuergestaltungen-weiterhin-mehr-fragen-als-antworten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Die Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen &#8211; weiterhin mehr Fragen als Antworten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49050"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=49050"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49050\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=49050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=49050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=49050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}