{"id":49082,"date":"2018-09-26T11:12:03","date_gmt":"2018-09-26T09:12:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49082"},"modified":"2018-09-26T11:12:03","modified_gmt":"2018-09-26T09:12:03","slug":"elterngeldberechnung-nach-arbeitsplatzverlust-lsg-staerkt-rechte-von-muettern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elterngeldberechnung-nach-arbeitsplatzverlust-lsg-staerkt-rechte-von-muettern\/","title":{"rendered":"Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust &#8211; LSG st\u00e4rkt Rechte von M\u00fcttern"},"content":{"rendered":"\n<h2>Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grunds\u00e4tzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zw\u00f6lf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum k\u00fcndigungsbedingten Einkommensverlust verl\u00e4uft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun klargestellt.<\/h2>\n\n\n\n<p>Geklagt hatte eine Hotelfachfrau aus der Region Hannover, deren Arbeitsplatz nach langer Mobbingsituation gek\u00fcndigt wurde. Die Frau bem\u00fchte sich danach um eine neue Anstellung und war bei zwei Arbeitgebern zum Probearbeiten. Zu einer Einstellung kam es nicht, denn die Frau wurde mit Zwillingen schwanger und ihre Frauen\u00e4rztin sprach ein Besch\u00e4ftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Geburt der Zwillinge berechnete die Beh\u00f6rde das Elterngeld einschlie\u00dflich des Nulleinkommens in den Monaten zwischen Jobverlust und Geburt. Denn die Ursache des Einkommensverlustes liege nach ihrer Ansicht in der Aufhebung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und nicht in der Risikoschwangerschaft. Das rechnerische Durchschnittseinkommen der Frau war dadurch rd. 1.000 Euro niedriger.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach erfolglosem Klageverfahren hat das LSG der Frau in zweiter Instanz Recht gegeben. Bei der Bemessung des Elterngeldes komme es ma\u00dfgeblich auf den Zusammenhang zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einer dadurch bewirkten Minderung des Erwerbseinkommens an. Dies sei danach zu beurteilen, ob die Mutter ohne die Erkrankung nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit einen h\u00f6heren Verdienst erzielt h\u00e4tte. Zur \u00dcberzeugung des Gerichts h\u00e4tte die Frau ohne die Risikoschwangerschaft wahrscheinlich eine neue Arbeit gefunden. Denn sie habe sich als erfahrene Mitarbeiterin in einem Gewerbe mit gro\u00dfem Fachkr\u00e4ftebedarf intensiv bem\u00fcht und habe schon zur Probe gearbeitet. Weitere gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen h\u00e4tte sie nicht gehabt. Ob die Frau &#8211; wie die Beh\u00f6rde meinte &#8211; die Aufhebung des vorherigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses grob fahrl\u00e4ssig verschuldet habe, sei ohne Relevanz.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 24.09.2018 zum Urteil L 2 EG 8\/18 vom 22.08.2018 <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grunds\u00e4tzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zw\u00f6lf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum k\u00fcndigungsbedingten Einkommensverlust verl\u00e4uft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun klargestellt. Geklagt hatte eine Hotelfachfrau aus der Region Hannover, deren Arbeitsplatz nach langer Mobbingsituation gek\u00fcndigt wurde. Die Frau &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elterngeldberechnung-nach-arbeitsplatzverlust-lsg-staerkt-rechte-von-muettern\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust &#8211; LSG st\u00e4rkt Rechte von M\u00fcttern<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49082"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=49082"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49082\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=49082"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=49082"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=49082"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}