{"id":49234,"date":"2018-11-08T13:45:19","date_gmt":"2018-11-08T11:45:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49234"},"modified":"2020-09-15T11:52:50","modified_gmt":"2020-09-15T09:52:50","slug":"familienentlastungspaket-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/familienentlastungspaket-beschlossen\/","title":{"rendered":"Familienentlastungspaket beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei f\u00fcr steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im n\u00e4chsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP f\u00fcr den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/4723). Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere \u00c4nderungsantr\u00e4ge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.<\/p>\n<div>\n<p>Zu den beschlossenen Ma\u00dfnahmen geh\u00f6rt eine Erh\u00f6hung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Au\u00dferdem werden die steuerlichen Kinderfreibetr\u00e4ge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erh\u00f6ht. 2019 erfolgt eine Erh\u00f6hung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erh\u00f6hungen f\u00fchren zu Steuermindereinnahmen von \u00fcber drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der &#8222;kalten Progression&#8220; auszugleichen, werden au\u00dferdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in H\u00f6he von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in H\u00f6he von 2,1 Milliarden Euro f\u00fchren soll (jeweils volle Jahreswirkung).<\/p>\n<p>Ein Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion begr\u00fc\u00dfte die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen, mit denen auch eine Ank\u00fcndigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen k\u00e4men Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte &#8222;Steuertarif auf R\u00e4dern&#8220; zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU\/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erkl\u00e4rte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit \u00fcber das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.<\/p>\n<p>Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erh\u00f6hung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als &#8222;Tropfen auf den hei\u00dfen Stein&#8220;. Auch f\u00fcr die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen &#8222;Tarif auf R\u00e4dern&#8220; zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich m\u00fcsse automatisch erfolgen.<\/p>\n<p>Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das h\u00f6here Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages st\u00e4rker entlastet w\u00fcrden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am n\u00f6tigsten h\u00e4tten, helfe das Gesetz \u00fcberhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag f\u00fcr Alleinerziehende zu erh\u00f6hen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erh\u00f6hten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag st\u00e4rker zu erh\u00f6hen. Das h\u00e4tte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern f\u00fcr alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.<\/p>\n<p><strong>Finanzen\/Ausschuss &#8211; 07.11.2018 (hib 846\/2018)<\/strong><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. 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