{"id":49246,"date":"2018-11-23T20:05:22","date_gmt":"2018-11-23T18:05:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49246"},"modified":"2020-09-15T12:03:48","modified_gmt":"2020-09-15T10:03:48","slug":"starke-kritik-an-sonderabschreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/starke-kritik-an-sonderabschreibung\/","title":{"rendered":"Starke Kritik an Sonderabschreibung"},"content":{"rendered":"<article class=\"bt-artikel col-xs-12 col-md-6 \">Berlin: (hib\/HLE) Die im Rahmen der Wohnbauoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen vorgesehene Sonderabschreibung f\u00fcr den Bau neuer Mietwohnungen ist von Sachverst\u00e4ndigen zum Teil scharf kritisiert worden. So bezweifelte Claus Michelsen vom Deutschen Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung (DIW) am Montag in einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Finanzausschusses, dass die Ma\u00dfnahme dort f\u00fcr zus\u00e4tzliche Neubauinvestitionen sorgen werde, wo sie nachgefragt werden. Au\u00dferdem bezweifelte er, dass Wohnraum zu bezahlbaren Mieten geschaffen werden k\u00f6nne. Zu bef\u00fcrchten seien hingegen hohe Mitnahmeeffekte, weiter steigende Bau- und Immobilienpreise sowie r\u00e4umliche Fehllenkungen. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnte in der Anh\u00f6rung davor, in Zeiten einer konjunkturellen Hochphase zum Mittel der zeitlich begrenzten Sonderabschreibung zu greifen. Dies k\u00f6nne zu weiter steigenden Baupreisen f\u00fchren. Besser seien l\u00e4ngerfristige Ma\u00dfnahmen<\/p>\n<div>\n<p>Der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen F\u00f6rderung des Mietwohnungsneubaus (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/4949,\u00a0<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/5417) sieht die Einf\u00fchrung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent pro Jahr vor. Die Sonderabschreibung soll zus\u00e4tzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gew\u00e4hrt werden. Die Kosten werden von der Regierung f\u00fcr das Jahr 2020 mit f\u00fcnf Millionen Euro, f\u00fcr das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und f\u00fcr 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben. Voraussetzung f\u00fcr die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfl\u00e4che nicht \u00fcbersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Au\u00dferdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen \u00dcberlassung zu Wohnzwecken dienen. Ziel der Ma\u00dfnahme sei, m\u00f6glichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, wird in der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs erl\u00e4utert. Gef\u00f6rdert w\u00fcrden mit der Sonderabschreibung aber auch Ma\u00dfnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Geb\u00e4uden.<\/p>\n<p>In der von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anh\u00f6rung erkl\u00e4rte Michelsen weiter, er halte es f\u00fcr unwahrscheinlich, dass gerade in St\u00e4dten mit gro\u00dfer Wohnraumknappheit &#8222;die F\u00f6rderung zus\u00e4tzlichen Neubau auf unbebauten Fl\u00e4chen anreizt&#8220;. Ein Impuls k\u00f6nne allenfalls von der F\u00f6rderung von Bestandsma\u00dfnahmen ausgehen. So seien die Potenziale der Nachverdichtung noch nicht ausgesch\u00f6pft.<\/p>\n<p>Aus anderen Gr\u00fcnden \u00fcbten Verb\u00e4nde wie &#8222;Haus und Grund&#8220; Kritik an den Regierungspl\u00e4nen. Die H\u00f6he der Abschreibung sei im Hinblick auf das verfolgte Ziel der Wohnraumschaffung angesichts der weiter steigenden Baukosten unzureichend. Praxisfern sei auch die Begrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter, kritisierten auch ZIA und andere Sachverst\u00e4ndige. Weitaus effektiver ist es nach Ansicht von Haus und Grund, die lineare Abschreibung von derzeit zwei Prozent zu erh\u00f6hen. Auch der Bundesverband deutscher Immobilien- und Wohnungsunternehmen (GDW) forderte die Anhebung der linearen Abschreibung auf drei Prozent. Sonderabschreibungen wie sie die Regierung vorschlage w\u00fcrden nur einen kurzfristigen Effekt bieten und die Gefahr bergen, &#8222;in der ohnehin v\u00f6llig \u00fcberhitzten Baukonjunktur zu verpuffen&#8220;. Notwendig seien Signale, die auch das Baugewerbe motivieren w\u00fcrden, die Kapazit\u00e4ten dauerhaft zu erweitern.<\/p>\n<p>Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisierte unter anderem die von der Regierung geplante Kostenobergrenze. Es gebe angesichts zunehmender Singularisierung einen wachsenden Bedarf an kleinen Wohnungen. Kleine Wohnungen zu bauen bedeute einen h\u00f6heren Aufwand wegen des kostenintensiven technischen Ausbaus. Gerade hier k\u00f6nnte ein Hebel zur steuerlichen F\u00f6rderung des Mietwohnungsbaus liegen, indem die f\u00f6rderf\u00e4hige Fl\u00e4che je Wohneinheit begrenzt werde, so der BFW. Die Spitzenverb\u00e4nde der deutschen Wirtschaft verwiesen in einer gemeinsamen Stellungnahme auf stark gestiegene Baukosten und die deutlich gestiegene Grunderwerbsteuer, die die Schaffung g\u00fcnstigen Wohnraums erschweren w\u00fcrden. Der Mangel an g\u00fcnstigem Bauland und die langen Genehmigungsverfahren seien zudem gro\u00dfe Investitionshemmnisse. Die gute Auslastung des Baugewerbes und der Fachkr\u00e4ftemangel w\u00fcrden es den Betrieben erschweren, zus\u00e4tzliche Kapazit\u00e4ten aufzubauen. Daher, so betonte der Zentralverband des deutschen Handwerks, werde das Gesetz nicht die gew\u00fcnschten Effekte haben. Auch f\u00fcr die UTB Projektmanagement GmbH wird das Ziel des Gesetzes wegen fehlender Kapazit\u00e4ten der Bauwirtschaft nicht erreicht werden.<\/p>\n<p>Der Deutsche Mieterbund vermisste eine Mietobergrenze in dem Entwurf: &#8222;Damit kann nicht sichergestellt werden, dass die steuerlich gef\u00f6rderten Mietwohnungen nach Fertigstellung tats\u00e4chlich im bezahlbaren Mietsegment angeboten werden.&#8220; Die &#8222;zwingend notwendige&#8220; Mietobergrenze k\u00f6nne sich an der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete orientieren. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt erkl\u00e4rte in ihrer Stellungnahme, die f\u00fcr die Sonderabschreibung vorgeschriebenen Mittel sollten besser f\u00fcr die direkte F\u00f6rderung der Schaffung von Sozialwohnungen eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Der Bundesrechnungshof erkl\u00e4rte in seiner Stellungnahme, die Neuregelung sei f\u00fcr die Finanz\u00e4mter nur schwer nachzuvollziehen und werde mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Au\u00dferdem sah der Bundesrechnungshof Probleme bei der Vereinbarkeit mit europ\u00e4ischem Recht. Professor Frank Hechtner (Technische Universit\u00e4t Kaiserslautern) erkl\u00e4rte, von Sonderabschreibungen k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich konjunkturelle Impulse ausgehen. In der aktuellen Situation erwarte er das von dieser geplanten Ma\u00dfnahme jedoch nicht. Infolge der Niedrigzinsphase w\u00fcrden ohnehin bereits \u00f6konomische Anreize bestehen, Investitionen in Neubauten f\u00fcr Wohnzwecke vorzunehmen.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 888\/2018<\/p>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die im Rahmen der Wohnbauoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen vorgesehene Sonderabschreibung f\u00fcr den Bau neuer Mietwohnungen ist von Sachverst\u00e4ndigen zum Teil scharf kritisiert worden. 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