{"id":49313,"date":"2018-12-03T19:25:56","date_gmt":"2018-12-03T17:25:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49313"},"modified":"2020-09-15T11:56:07","modified_gmt":"2020-09-15T09:56:07","slug":"keine-schnelle-soli-abschaffung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-schnelle-soli-abschaffung\/","title":{"rendered":"Keine schnelle Soli-Abschaffung"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Zu einer schnellen Abschaffung des steuerlichen Solidarit\u00e4tszuschlages wird es vorerst nicht kommen. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung am Mittwoch, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, entsprechende Vorst\u00f6\u00dfe der Oppositionsfraktionen AfD und FDP ab.<\/p>\n<div>\n<p>Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/1179) eine &#8222;sofortige und uneingeschr\u00e4nkte&#8220; Abschaffung des Solidarit\u00e4tszuschlags, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Gegen diesen Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD sowie die Fraktionen von FDP, Die Linke und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen. Nur die AfD-Fraktion war daf\u00fcr.<\/p>\n<p>Die FDP-Fraktion erkl\u00e4rte in ihrem Gesetzentwurf (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/1038), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, &#8222;so dass auch die Legitimation des Solidarit\u00e4tszuschlagsgesetzes 1995 sp\u00e4testens zu diesem Zeitpunkt wegf\u00e4llt&#8220;. Ein Fortbestand des Solidarit\u00e4tszuschlags sei verfassungswidrig. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD sowie die Linksfraktion und die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen. FDP-Fraktion und AfD-Fraktion stimmten daf\u00fcr.<\/p>\n<p>In der Debatte verwies die SPD-Fraktion auf den Koalitionsvertrag, in dem vorgesehen ist, den Solidarit\u00e4tszuschlag ab 2021 abzusenken. Dann sollten 90 Prozent der Betroffenen den Zuschlag nicht mehr zahlen m\u00fcssen. Gegen die Oppositionsantr\u00e4ge brachte die SPD-Fraktion den Grundsatz der soliden Haushaltsf\u00fchrung vor, der es nicht erlaube, den Zuschlag jetzt und ohne Gegenfinanzierung abzuschaffen. Dem widersprachen Sprecher von AfD- und FDP-Fraktion. Die AFD-Fraktion verwies erneut darauf, dass der Zuschlag ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei und schnell abgeschafft werden m\u00fcsse. Die FDP-Fraktion widersprach der SPD-Fraktion und erinnerte an die hohen Haushalts\u00fcbersch\u00fcsse. Der Spielraum f\u00fcr die Abschaffung sei auf jeden Fall da. Der CDU warf die FDP-Fraktion vor, seit Jahren besonders vor Wahlen Entlastungen anzuk\u00fcndigen, diese aber nicht umzusetzen. Linksfraktion und Fraktion B\u00fcndnis 90\/die Gr\u00fcne brachten Gerechtigkeitsaspekte in die Debatte ein. Sie wiesen darauf hin, dass Bezieher hoher Einkommen st\u00e4rker belastet w\u00fcrden als andere. Die Linksfraktion sprach sich zudem f\u00fcr einen dritten Solidarpakt aus, mit dem wichtige Projekte in Ost und West finanziert werden sollten.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 923\/2018<\/p>\n<\/section>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Zu einer schnellen Abschaffung des steuerlichen Solidarit\u00e4tszuschlages wird es vorerst nicht kommen. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung am Mittwoch, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, entsprechende Vorst\u00f6\u00dfe der Oppositionsfraktionen AfD und FDP ab. 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