{"id":49329,"date":"2018-12-11T19:32:08","date_gmt":"2018-12-11T17:32:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49329"},"modified":"2021-04-26T16:18:50","modified_gmt":"2021-04-26T14:18:50","slug":"das-steuerfreie-job-ticket-kehrt-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-steuerfreie-job-ticket-kehrt-zurueck\/","title":{"rendered":"Das steuerfreie Job-Ticket kehrt zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Es gab sie schon einmal &#8211; die Steuerfreiheit f\u00fcr Arbeitgeberleistungen (Zusch\u00fcsse und Sachbez\u00fcge) f\u00fcr den Weg zur Arbeit mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln. Die Steuerbefreiung entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschl\u00e4gen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 (\u00a0<a class=\"extern \" style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\" title=\"BGBl. 2003, I, S. 3076\" href=\"https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/text.xav?SID=&amp;tf=xaver.component.Text_0&amp;tocf=&amp;qmf=&amp;hlf=xaver.component.Hitlist_0&amp;bk=bgbl&amp;start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27275258%27%5D&amp;skin=pdf&amp;tlevel=-2&amp;nohist=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGBl. 2003, I, S. 3076<\/a><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">\u00a0).<\/span><\/h2>\n<\/article>\n<article>Umso erfreulicher ist es, dass eine solche Befreiung mit Wirkung ab 01.01.2019 durch das\u00a0<i>Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausf\u00e4llen beim Handel mit Waren im Internet und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften<\/i>\u00a0wieder Eingang in das Gesetz gefunden hat. M\u00f6chten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Weg zur Arbeit zumindest steuerlich attraktiver gestalten, m\u00fcssen sie derzeit einiges beachten.<\/p>\n<p>Die Neuregelung verspricht hingegen weniger b\u00fcrokratische Lasten. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. begr\u00fc\u00dft die neue Steuerbefreiung und stellt ihre Grundz\u00fcge vor:<\/p>\n<h3>Bislang: Verzweigte Regelungen zu Arbeitgeberleistungen f\u00fcr den Arbeitsweg<\/h3>\n<p>Bereits heute mindern Arbeitgeber die Aufwendungen ihrer Arbeitnehmer f\u00fcr den Weg zur Arbeit. G\u00e4ngige Methoden sind:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>ein Barzuschuss zu diesen Aufwendungen oder<\/li>\n<li>die \u00dcberlassung einer un- oder teilentgeltlichen Fahrkarte f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte (sog. Job-Ticket).<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 40 Abs. 2 Satz 2 EStG gestattet in diesen F\u00e4llen den Arbeitgebern eine pauschale Lohnbesteuerung f\u00fcr die Aufwendungen f\u00fcr den Weg ihrer Arbeitnehmer mit 15 %. Die pauschal besteuerten Bez\u00fcge sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sofern das Job-Ticket die sog. 44-Euro-Freigrenze nicht \u00fcbersteigt, handelt es sich um einen geringf\u00fcgigen Sachbezug, der sogar ganz steuer- und beitragsfrei bleibt.<\/p>\n<p>Gerade bei Jahreskarten kann die monatliche Freigrenze jedoch zum Problem werden. Gilt das Fahrticket f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum, flie\u00dft dem Arbeitnehmer der gesamte geldwerte Vorteil in einem Monat zu und sprengt so zumeist die 44-Euro-Grenze. Daher blieb bislang bei Jahres-Tickets in der Regel nur die pauschale Besteuerung. Etwas anderes konnte gelten, wenn das Jahresticket aus 12 Monatsmarken besteht, die monatlich freigeschaltet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer m\u00fcssen bislang beachten: Sowohl pauschal besteuerte als auch steuerfreie Bez\u00fcge, in denen die 44-Euro-Grenze greift, mindern insoweit den Werbungskostenabzug f\u00fcr den Arbeitsweg.<\/p>\n<p>Vereinfacht dargestellt ergibt sich f\u00fcr die Besteuerung der Arbeitgeberleistungen nach derzeitiger Rechtslage\u00a0folgendes Bild\u00a0.<\/p>\n<h3>Ab 2019: Steuerfreiheit f\u00fcr Arbeitgeberleistungen zum Arbeitsweg mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln<\/h3>\n<p>K\u00fcnftig werden gew\u00e4hrte Arbeitgeberleistungen (Barzusch\u00fcsse und Sachbez\u00fcge) f\u00fcr die Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte des Arbeitnehmers von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung umfasst zudem auch private Fahrten im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr. So soll die Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel attraktiver werden und mittelbar auch Umwelt- und Verkehrsbelastungen gesenkt werden.<\/p>\n<p>Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn Arbeitgeber die Leistungen\u00a0<b>zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn<\/b>\u00a0erbringen. Die Steuerbefreiung gilt mithin nicht f\u00fcr Arbeitgeberleistungen, die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden.<\/p>\n<p>Die Neuregelung hat f\u00fcr Arbeitgeber den Vorteil, dass sie das Job-Ticket nicht mehr in die monatliche 44-Euro-Freigrenze einbeziehen m\u00fcssen. Auch eine etwaige pauschale Besteuerung ist dann \u00fcberfl\u00fcssig. Unter anderem f\u00fcr ausgegebene Jahresfahrkarten bedeutet dies eine deutliche Erleichterung.<\/p>\n<p>Ein paar Dinge sind dennoch zu beachten: Arbeitgeber haben insbesondere einen Zuschuss bzw. den gew\u00e4hrten Sachbezug grunds\u00e4tzlich getrennt im Lohnkonto aufzuzeichnen (\u00a7 4 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Er ist ferner auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen (\u00a7 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG).<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcssen Arbeitgeber beachten, dass sie sowohl beim Kauf von Job-Tickets als auch beim Ersatz einer Fahrkarte keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Diese Leistungen sind nach derzeitiger Verwaltungsauffassung nicht als Ums\u00e4tze f\u00fcr das Unternehmen anzusehen (Abschn. 15.5 Abs. 1 Satz 2 UStAE).<\/p>\n<p>Arbeitnehmer m\u00fcssen wissen: Die steuerfreien Leistungen werden im Rahmen ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung auf ihre Entfernungspauschale angerechnet, so dass sich ihr Werbungskostenabzug entsprechend mindert.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: DStV, Mitteilung vom 28.11.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gab sie schon einmal &#8211; die Steuerfreiheit f\u00fcr Arbeitgeberleistungen (Zusch\u00fcsse und Sachbez\u00fcge) f\u00fcr den Weg zur Arbeit mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln. 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