{"id":49418,"date":"2018-12-18T17:43:08","date_gmt":"2018-12-18T15:43:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49418"},"modified":"2018-12-18T17:43:08","modified_gmt":"2018-12-18T15:43:08","slug":"muster-der-umsatzsteuererklaerung-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/muster-der-umsatzsteuererklaerung-2019\/","title":{"rendered":"Muster der Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er\u00f6rterungen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gilt Folgendes:<\/h2>\n<\/article>\n<article>(1) F\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019 werden die folgenden Vordruckmuster eingef\u00fchrt:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li><b>USt 2 A Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019<\/b><\/li>\n<li><b>Anlage UN zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019<\/b><\/li>\n<li><b>USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019<\/b><\/li>\n<\/ul>\n<p><b><\/b>(2) Durch Art. 9 Nr. 3 und 9 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausf\u00e4llen beim Handel mit Waren im Internet und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 die Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (\u00a7 3a Abs. 5 UStG) ge\u00e4ndert. Der Leistungsort der vorgenannten sonstigen Leistungen, die von einem Unternehmer, der \u00fcber eine Ans\u00e4ssigkeit in nur einem Mitgliedstaat verf\u00fcgt, an Nichtunternehmer erbracht werden, die in anderen Mitgliedstaaten ans\u00e4ssig sind, liegt an dem Ort, der sich nach \u00a7 3a Abs. 1 UStG bestimmt (Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder Betriebsst\u00e4tte, von der die sonstige Leistung ausgef\u00fchrt wird), wenn der Gesamtbetrag der Entgelte der bezeichneten sonstigen Leistungen insgesamt 10.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht \u00fcberschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht \u00fcberschreitet. Der leistende Unternehmer kann auf die Anwendung dieser Umsatzschwelle verzichten, mit der Folge, dass sich der Leistungsort der bezeichneten Leistungen (weiterhin) stets an dem Ort befindet, an dem der Leistungsempf\u00e4nger seinen Wohnsitz, seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz hat.<\/p>\n<p>Die Entgelte der an im \u00fcbrigen Gemeinschaftsgebiet ans\u00e4ssige Nichtunternehmer erbrachten Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen durch einen Unternehmer, der \u00fcber eine Ans\u00e4ssigkeit in nur einem Mitgliedstaat verf\u00fcgt, sind ab 1. Januar 2019 bis zum Gesamtbetrag von 10.000 Euro im\u00a0<b>Vordruckmuster USt 2 A\u00a0<\/b>in Zeile 112 (Kennzahl &#8211; Kz &#8211; 213) einzutragen und zus\u00e4tzlich in Abschnitt B oder C zu erkl\u00e4ren. Im Falle des Verzichts auf das Recht der Besteuerung dieser Ums\u00e4tze im Inland nach \u00a7 3a Abs. 5 Satz 4 UStG sind diese Ums\u00e4tze in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern und bis zum Gesamtbetrag von 10.000 Euro in Zeile 113 (Kz 214) zu erfassen. Ein in dem Kalenderjahr, f\u00fcr das die Umsatzsteuererkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird, den Betrag von 10.000 Euro ggf. \u00fcberschreitender Betrag ist ab dem Umsatz, der zur \u00dcberschreitung gef\u00fchrt hat, jeweils in Zeile 116 (Kz 205) einzutragen. Wurde der Gesamtbetrag von 10.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr \u00fcberschritten, sind die Ums\u00e4tze nicht in den Zeilen 112 und 113, sondern insgesamt in Zeile 116 zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(3) In den F\u00e4llen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf\u00e4ngers nach \u00a7 13b UStG waren die darunter fallenden Ums\u00e4tze bislang vom im Inland ans\u00e4ssigen leistenden Unternehmer je nach Tatbestand in den Zeilen 109 (Kz 210) oder 110 (Kz 209) des Vordruckmusters USt 2 A bzw. vom im Ausland ans\u00e4ssigen Unternehmer in den Zeilen 25 (Kz 840) oder 26 (Kz 863) der Anlage UN zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung und vom Leistungsempf\u00e4nger nebst Steuer in den Zeilen 100 bis 104 (Kz 844\/845, 846\/847, 871\/872, 873\/874, 877\/878) des Vordruckmusters USt 2 A gesondert anzugeben. Die bisherige Unterteilung ist k\u00fcnftig teilweise nicht mehr erforderlich. Ab 1. Januar 2019 sind daher steuerpflichtige Ums\u00e4tze, f\u00fcr die der Leistungsempf\u00e4nger die Steuer nach \u00a7 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im\u00a0<b>Vordruckmuster Ust 2 A\u00a0<\/b>insgesamt in der Zeile 107 (Kz 209) anzugeben. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der leistende Unternehmer im In- oder Ausland ans\u00e4ssig ist. Die bisherige separate Erkl\u00e4rungspflicht f\u00fcr im Ausland ans\u00e4ssige Unternehmer in den Zeilen 25 (Kz 840) und 26 (Kz 863) der\u00a0<b>Anlage UN zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung\u00a0<\/b>ist entfallen.<\/p>\n<p>Der Leistungsempf\u00e4nger, der Steuer nach \u00a7 13b Abs. 5 UStG schuldet, hat im\u00a0<b>Vordruckmuster USt 2 A\u00a0<\/b>steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im \u00fcbrigen Gemeinschaftsgebiet ans\u00e4ssigen Unternehmers (\u00a7 13b Abs. 1 UStG) nebst Steuer in der Zeile 100 (Kz 846\/847), Ums\u00e4tze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (\u00a7 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG), nebst Steuer in der Zeile 101 (Kz 873\/874) und andere Leistungen (\u00a7 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) nebst Steuer in der Zeile 102 (877\/878) einzutragen.<\/p>\n<p>(4) Nach dem BFH-Urteil vom 18. August 2015, V R 47\/14, BStBl 2018 II Seite 611, kann ein Antrag auf Ist-Besteuerung (\u00a7 20 UStG) auch konkludent gestellt werden. Der Steuererkl\u00e4rung muss laut BFH deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Ums\u00e4tze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erkl\u00e4rt worden sind. Daher hat der Unternehmer im\u00a0<b>Vordruckmuster USt 2 A\u00a0<\/b>ab 1. Januar 2019 in der Zeile 22 (Kz 133) mitzuteilen, ob die Steuer nach vereinbarten Entgelten, nach vereinnahmten Entgelten oder in den F\u00e4llen nach \u00a7 20 Abs. 1 Satz 2 UStG nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten berechnet wurde.<\/p>\n<p>(5) Die weiteren \u00c4nderungen gegen\u00fcber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.<\/p>\n<p>(6) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unver\u00e4nderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zul\u00e4ssig:<\/p>\n<p>In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schl\u00fcsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gr\u00fcnden unvermeidbar ist. Der Schl\u00fcssel \u201eVorgang&#8220; ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III\/92 zu TOP B 3.1).<\/p>\n<p>In F\u00e4llen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.<\/p>\n<p>(7) Die f\u00fcr Zwecke des in einigen L\u00e4ndern eingesetzten Scannerverfahrens in die Vordruckmuster USt 2 A und Anlage UN eingearbeiteten Barcodes haben eine Breite von jeweils 8 mm und einen Abstand zu den Lesefeld- sowie den Seitenr\u00e4ndern von jeweils mindestens 5 mm. Bei der Herstellung der Vordrucke sind die vorgenannte Barcode-Breite und die erforderlichen Mindestabst\u00e4nde zwischen den Barcodes und den Lesefeld- sowie den Seitenr\u00e4ndern einzuhalten.<\/p>\n<p>(8) Die Umsatzsteuererkl\u00e4rung ist grunds\u00e4tzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung authentifiziert zu \u00fcbermitteln (\u00a7 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. \u00a7 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse\u00a0<a class=\"extern \" title=\"www.elster.de \" href=\"http:\/\/www.elster.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.elster.de\u00a0<\/a>erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter L\u00e4ndererlass) III C 3 &#8211; S-7344 \/ 18 \/ 10002 vom 14.12.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er\u00f6rterungen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gilt Folgendes: (1) F\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019 werden die folgenden Vordruckmuster eingef\u00fchrt: USt 2 A Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019 Anlage UN zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019 USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019 (2) Durch Art. 9 Nr. 3 und 9 i. V. m. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/muster-der-umsatzsteuererklaerung-2019\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Muster der Umsatzsteuererkl\u00e4rung 2019<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49418"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=49418"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49418\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=49418"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=49418"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=49418"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}