{"id":49505,"date":"2019-01-17T20:31:39","date_gmt":"2019-01-17T18:31:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49505"},"modified":"2019-01-17T20:31:39","modified_gmt":"2019-01-17T18:31:39","slug":"mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-kleinem-einkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-kleinem-einkommen\/","title":{"rendered":"Mehr Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien mit kleinem Einkommen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Starke-Familien-Gesetz<\/h2>\n<h3>Mit h\u00f6herem Kinderzuschlag und mehr Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe will die Bundesregierung Kinderarmut in Deutschland bek\u00e4mpfen. Das sieht der Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes vor, den das Kabinett am 09.01.2019 verabschiedet hat.<\/h3>\n<\/article>\n<article>Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen st\u00e4rker unterst\u00fctzen &#8211; gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verh\u00e4ltnisse belasten h\u00e4ufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.<\/p>\n<h3>Neuerungen beim Kinderzuschlag<\/h3>\n<p>Mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags soll sich zus\u00e4tzliches Einkommen auszahlen oder zumindest nicht nachteilig auswirken. Der Aufwand f\u00fcr den Antrag soll reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 Euro erh\u00f6ht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert werden.<\/p>\n<p>Durch das Starke-Familien-Gesetz soll der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze \u00fcberschritten wird, sondern langsam auslaufen. Derzeit kann zus\u00e4tzliches Einkommen der Eltern dazu f\u00fchren, dass der Anspruch auf Kinderzuschlag komplett entf\u00e4llt und der Familie im Ergebnis ein geringeres Haushaltseinkommen zur Verf\u00fcgung steht, wenn eine bestimmte obere Einkommensgrenze erreicht ist. Zudem kann die Anrechnung des Einkommens auf andere Leistungen wie Wohngeld zur Folge haben, dass sich das Haushaltseinkommen auch bei einem zus\u00e4tzlichen Einkommen nicht erh\u00f6ht oder sogar sinkt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Einkommen des Kindes durch Jobben oder eine Ausbildungsverg\u00fctung wird ein Freibetrag eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Zuschlag soll k\u00fcnftig verl\u00e4sslich f\u00fcr sechs Monate gew\u00e4hrt werden &#8211; egal, ob sich in der Zwischenzeit beim Verdienst etwas \u00e4ndert oder nicht, beispielsweise bei Schichtarbeitern.<\/p>\n<p><i>Der\u00a0<b>Kinderzuschlag\u00a0<\/b>unterst\u00fctzt Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung des SGB II angewiesen w\u00e4ren. Der Kinderzuschlag wird zus\u00e4tzlich zum Kindergeld gezahlt. In vielen F\u00e4llen wird erg\u00e4nzend Wohngeld bezogen.<\/i><\/p>\n<h3>Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket<\/h3>\n<p>Kinder sollen m\u00f6glichst unabh\u00e4ngig von den finanziellen M\u00f6glichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre F\u00e4higkeiten entwickeln k\u00f6nnen. Dazu gibt es bereits das Bildungs- und Teilhabepaket. Die speziell zugeschnittenen Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr M\u00f6glichkeiten, um an Bildungs- und F\u00f6rderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu k\u00f6nnen. Das kann zum Beispiel Nachhilfe sein, die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Schulausfl\u00fcge oder Klassenfahrten. Auch die Mittel f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Schulbedarf sind Teil dieses Pakets.<\/p>\n<p>Auch hier sieht das Starke-Familien-Gesetz Verbesserungen vor. So soll etwa der Betrag f\u00fcr die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erh\u00f6ht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Sch\u00fclerbef\u00f6rderung sollen entfallen. Gleichzeitig wird es hier Vereinfachungen geben, darunter bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen, insbesondere bei Schulausfl\u00fcgen.<\/p>\n<p>Der Bund investiert im Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und 220 Millionen Euro j\u00e4hrlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.<\/p>\n<p><i>Das Gesetz, das das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium gemeinsam vorgelegt haben, soll nun im Bundestag weiter beraten werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.\u00a0<b>In Kraft treten\u00a0<\/b>sollen die \u00c4nderungen im Bereich des Kinderzuschlags zum Juli 2019, beziehungsweise zum Januar 2020, die Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe zum August 2019.<\/i><\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle:\u00a0Bundesregierung, Pressemitteilung vom 09.01.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Starke-Familien-Gesetz Mit h\u00f6herem Kinderzuschlag und mehr Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe will die Bundesregierung Kinderarmut in Deutschland bek\u00e4mpfen. Das sieht der Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes vor, den das Kabinett am 09.01.2019 verabschiedet hat. Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen st\u00e4rker unterst\u00fctzen &#8211; gerade auch Alleinerziehende. 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