{"id":49507,"date":"2019-01-17T20:32:15","date_gmt":"2019-01-17T18:32:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49507"},"modified":"2019-01-17T20:32:15","modified_gmt":"2019-01-17T18:32:15","slug":"arbeitslosenversicherung-fuer-existenzgruender-gleiche-beitraege-aber-unterschiedliche-leistungen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitslosenversicherung-fuer-existenzgruender-gleiche-beitraege-aber-unterschiedliche-leistungen-2\/","title":{"rendered":"Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Existenzgr\u00fcnder &#8211; Gleiche Beitr\u00e4ge, aber unterschiedliche Leistungen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbst\u00e4ndigen offen, wenn sie vor der Gr\u00fcndung sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige Selbst\u00e4ndige die M\u00f6glichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das geht aus einer am 08.01.2019 ver\u00f6ffentlichten Studie des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Kritisch sieht die Studie, dass bei der Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Selbst\u00e4ndige die Beitragsh\u00f6he und die H\u00f6he des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Anders als bei der Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte h\u00e4ngt bei Selbst\u00e4ndigen die H\u00f6he der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst ab: Versicherte in Ostdeutschland zahlen pauschal rund 80 Euro im Monat, Versicherte in Westdeutschland gut 90 Euro. Das m\u00f6gliche Arbeitslosengeld nimmt bei Selbst\u00e4ndigen mit dem fr\u00fcheren Lohn und dem Bildungsabschluss zu. Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigung erzielt haben, berechnet sich das Arbeitslosengeld anhand des fr\u00fcheren Arbeitseinkommens. Andernfalls wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das sich anhand von vier Qualifikationsstufen unterscheidet. Das monatliche Arbeitslosengeld liegt dann f\u00fcr zuvor Selbst\u00e4ndige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen rund 850 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und rund 1.500 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss.<\/p>\n<p>Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn. Auch ein h\u00f6heres Lebensalter und eine l\u00e4ngere Arbeitslosigkeitsdauer vor der Selbst\u00e4ndigkeit erh\u00f6hen die Wahrscheinlichkeit, die Versicherung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>\u201eSelbst\u00e4ndige, die ein h\u00f6heres Arbeitslosengeld erhalten, beziehen in den zwei Jahren nach der Gr\u00fcndung nicht k\u00fcrzer Arbeitslosengeld als andere Selbst\u00e4ndige. Unterschiedliche Leistungsh\u00f6hen bei gleichen Beitr\u00e4gen lassen sich daher nicht durch Unterschiede in der Dauer des Leistungsbezugs rechtfertigen&#8220;, erkl\u00e4rt IAB-Forscher Michael Oberfichtner, der Autor der Studie. Oberfichtner schl\u00e4gt daher vor, die Beitr\u00e4ge an die H\u00f6he des m\u00f6glichen Arbeitslosengeld-Anspruchs zu koppeln.<\/p>\n<p>Im Jahr 2013 waren 145.000 Selbst\u00e4ndige versichert. Bis 2017 sank die Zahl der Versicherten um mehr als 40 Prozent auf 81.000. Die j\u00e4hrliche Anzahl bewilligter Antr\u00e4ge sank noch st\u00e4rker: 2014 schlossen fast 19.000 Gr\u00fcnder die Versicherung ab, 2017 dagegen gut 8.000.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: IAB, Pressemitteilung vom 08.01.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbst\u00e4ndigen offen, wenn sie vor der Gr\u00fcndung sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige Selbst\u00e4ndige die M\u00f6glichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. 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