{"id":49521,"date":"2019-01-17T20:36:08","date_gmt":"2019-01-17T18:36:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49521"},"modified":"2019-01-17T20:36:08","modified_gmt":"2019-01-17T18:36:08","slug":"auftrag-zur-uebermittlung-eines-digitalen-finanzberichts-digifin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auftrag-zur-uebermittlung-eines-digitalen-finanzberichts-digifin\/","title":{"rendered":"Auftrag zur \u00dcbermittlung eines Digitalen Finanzberichts (DigiFin)"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Ich wurde von einem Mandanten zur \u00dcbermittlung eines Digitalen Finanzberichts beauftragt. Welche Unterlagen sind hierbei in welchem Format zu \u00fcbermitteln? Was hat mein Mandant zu tun? Und was muss ich als Berufstr\u00e4ger bei diesem Auftrag beachten?<\/h2>\n<\/article>\n<article>Der Digitale Finanzbericht (DigiFin) ist ein elektronisches \u00dcbermittlungsverfahren (\u00e4hnlich der E-Bilanz) der Abschlussdaten von Bilanzierern und Einnahmen\u00fcberschussrechnern an teilnehmende Banken und Sparkassen. Er erm\u00f6glicht ein medienbruchfreies Verfahren, welches nach Aussage der Banken unter anderem zu einer schnelleren Bearbeitung von Kreditantr\u00e4gen aufgrund k\u00fcrzerer Durchlaufzeiten f\u00fchren soll. Er kann von Unternehmen oder im Rahmen eines gesonderten Auftrags auch von deren Wirtschaftspr\u00fcfern\/vereidigten Buchpr\u00fcfern \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den DigFin werden die Werte aus der Bilanz und GuV beziehungsweise der E\u00dcR in einer XBRL-Taxonomie erfasst und elektronisch \u00fcbermittelt. In der derzeitigen Ausbaustufe des DigiFin k\u00f6nnen Textdokumente wie Anhang, Lagebericht oder auch der Pr\u00fcfungsbericht sowie weitere erg\u00e4nzende Unterlagen wie Anlage- und Verbindlichkeitenspiegel noch nicht vollst\u00e4ndig elektronisch \u00fcbertragen und verarbeitet werden. Diese Dokumente m\u00fcssen daher im PDF-Format an den DigiFin angef\u00fcgt werden. Der DigiFin \u00e4ndert grunds\u00e4tzlich nicht den Berichtsumfang und die Informationstiefe gegen\u00fcber der bisherigen Abgabe des Jahresabschlusses. Das Verfahren beruht allerdings auf der individuellen Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank, sodass der genaue Umfang der zu \u00fcbermittelnden Daten auch individuell vereinbart werden kann.<\/p>\n<p>Unternehmen m\u00fcssen zur Teilnahme am DigiFin-Prozess eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserkl\u00e4rung (TVE) gegen\u00fcber ihrer Bank abgeben. Diese erkl\u00e4rt die Verbindlichkeit der digital eingereichten Unterlagen, sodass der digitale Abschluss laut DATEV grunds\u00e4tzlich auch ohne Unterschrift dem Papierabschluss gleichgestellt werden sollte. Die TVE muss f\u00fcr jedes Kreditinstitut separat abgegeben werden, der Mandant muss in die TVE die Praxis seines WP\/vBP zur Autorisierung eintragen.<\/p>\n<p>Wir raten zu einem gesonderten Auftrag, in welchem mindestens der Umfang der zu \u00fcbermittelnden Unterlagen und die Kreditinstitute, an welche der DigiFin \u00fcbermittelt werden soll, aufgef\u00fchrt werden. Zudem empfehlen wir &#8211; wie bei der E-Bilanz &#8211; zu einer formellen Freigabe des Berichts durch den Mandanten. Im Gegensatz zur E-Bilanz haften WP\/StB allerdings nicht f\u00fcr Fehler, welche aus der \u00dcbermittlung des DigiFin resultieren. Denn Banken und Sparkassen m\u00fcssen f\u00fcr die Teilnahme am DigiFin eine Haftungsklarstellungserkl\u00e4rung abgeben. Mit dieser stellen Sie klar, dass WP\/vBP nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig (inklusive grob fahrl\u00e4ssig) verursachte Sch\u00e4den haften, die aus der\u00a0<b>elektronischen \u00dcbermittlung<\/b>\u00a0entstehen. Insofern besteht kein erh\u00f6htes Risiko gegen\u00fcber der \u00dcbermittlung eines Papierexemplars.<\/p>\n<p>Einen Musterprozess zur Erstellung und Abgabe eines DigiFin f\u00fcr den Mandanten gibt es nicht. Dies ist abh\u00e4ngig von dem \u00dcbermittlungsumfang sowie der individuellen Praxisorganisation der WP\/vBP.<\/p>\n<p>Auf der Internetseite\u00a0<a class=\"extern \" title=\"www.digitaler-finanzbericht.de\" href=\"http:\/\/www.digitaler-finanzbericht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.digitaler-finanzbericht.de<\/a>\u00a0steht ein Kanzleileitfaden zum Download zur Verf\u00fcgung. Dieser enth\u00e4lt weitergehende Informationen sowie eine Checkliste zur Einrichtung des DigiFin.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: WPK, Mitteilung vom 09.01.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich wurde von einem Mandanten zur \u00dcbermittlung eines Digitalen Finanzberichts beauftragt. Welche Unterlagen sind hierbei in welchem Format zu \u00fcbermitteln? Was hat mein Mandant zu tun? Und was muss ich als Berufstr\u00e4ger bei diesem Auftrag beachten? 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