{"id":49576,"date":"2019-01-24T19:52:50","date_gmt":"2019-01-24T17:52:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49576"},"modified":"2019-01-24T19:52:50","modified_gmt":"2019-01-24T17:52:50","slug":"denkmalschutz-eigentuemerin-teilweise-zur-erhaltung-denkmalgeschuetzter-gebaeude-verpflichtet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/denkmalschutz-eigentuemerin-teilweise-zur-erhaltung-denkmalgeschuetzter-gebaeude-verpflichtet\/","title":{"rendered":"Denkmalschutz: Eigent\u00fcmerin teilweise zur Erhaltung denkmalgesch\u00fctzter Geb\u00e4ude verpflichtet"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Die Eigent\u00fcmerin von Geb\u00e4uden des Denkmalbereichs \u201ePrenzlauer Promenade\/Betriebswerk Pankow&#8220; muss hinsichtlich zweier Geb\u00e4ude Ma\u00dfnahmen zu deren Erhaltung ergreifen. Sicherungsma\u00dfnahmen bez\u00fcglich eines weiteren Geb\u00e4udes m\u00fcssen vorerst nicht befolgt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Die Antragstellerin ist seit 2010 Eigent\u00fcmerin eines Areals in Pankow-Heinersdorf, das bis in die 1990er Jahre zu Bahnzwecken genutzt wurde. Darauf befinden sich auch drei Geb\u00e4ude des ehemaligen Betriebswerks Pankow, n\u00e4mlich ein Rundlokschuppen, ein Ringlokschuppen und ein Sozial- bzw. Verwaltungsgeb\u00e4ude. Die drei Geb\u00e4ude stehen unter Denkmalschutz. Sie werden seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt und befinden sich in schlechtem baulichen Zustand. Am 9. August 2018 erlie\u00df das Bezirksamt eine denkmalrechtliche Sicherungsanordnung, mit der sie der Antragstellerin hinsichtlich der drei Geb\u00e4ude zahlreiche Erhaltungsma\u00dfnahmen auferlegte und deren sofortige Vollziehung anordnete.<\/p>\n<p>Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte die aufschiebende Wirkung des hiergegen eingelegten Widerspruchs im Hinblick auf den Ringlokschuppen wieder her, wies den Eilantrag gegen die Sicherungsanordnung im \u00dcbrigen aber zur\u00fcck. Hinsichtlich des Rundlokschuppens und des Sozialgeb\u00e4udes sei die Anordnung zur Sicherung der Geb\u00e4ude rechtm\u00e4\u00dfig. Zweifel an der Denkmaleigenschaft der Geb\u00e4ude best\u00fcnden nicht. Ihre Erhaltung liege im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund des fortschreitenden Verfalls sei das Denkmal gef\u00e4hrdet, so dass eine Sicherungsanordnung geboten gewesen sei. Die angeordneten Sicherungsma\u00dfnahmen seien insoweit auch wirtschaftlich zumutbar. Dabei sei zu ber\u00fccksichtigen, dass die Antragstellerin zum Ausma\u00df der erforderlichen Sicherungsma\u00dfnahmen durch die Vernachl\u00e4ssigung ihrer Erhaltungspflichten mit beigetragen habe. Soweit die Sicherungsanordnung den Ringlokschuppen betreffe, sei sie hingegen zu beanstanden. Da eine ICE-Strecke n\u00e4mlich nur im Abstand von 1 m am Ringlokschuppen vorbeif\u00fchre, sei unklar, ob das Geb\u00e4ude \u00fcberhaupt noch genutzt werden k\u00f6nne. Sei die k\u00fcnftige Nutzbarkeit und damit die Erhaltungsf\u00e4higkeit des Denkmals ungekl\u00e4rt, erwiesen sich die angeordneten Ma\u00dfnahmen insoweit als unzumutbar. Jedenfalls bestehe an ihrer sofortigen Befolgung kein besonderes \u00f6ffentliches Interesse. Auch die erlassene Androhung der ersatzweisen beh\u00f6rdlichen Geb\u00e4udesicherung sei rechtswidrig. Denn der daf\u00fcr veranschlagte Kostenbetrag sei nur pauschal angegeben worden, statt diesen im Hinblick auf die einzelnen Erhaltungsma\u00dfnahmen aufzuschl\u00fcsseln.<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung vom 17.01.2019 zum Beschluss 13 L 271.18 vom 17.01.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Eigent\u00fcmerin von Geb\u00e4uden des Denkmalbereichs \u201ePrenzlauer Promenade\/Betriebswerk Pankow&#8220; muss hinsichtlich zweier Geb\u00e4ude Ma\u00dfnahmen zu deren Erhaltung ergreifen. Sicherungsma\u00dfnahmen bez\u00fcglich eines weiteren Geb\u00e4udes m\u00fcssen vorerst nicht befolgt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. 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