{"id":49599,"date":"2019-01-31T17:28:08","date_gmt":"2019-01-31T15:28:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49599"},"modified":"2020-09-15T11:56:13","modified_gmt":"2020-09-15T09:56:13","slug":"steuerregelungen-zum-brexit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerregelungen-zum-brexit\/","title":{"rendered":"Steuerregelungen zum Brexit"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Bundesregierung bereitet sich mit \u00c4nderungsplanungen f\u00fcr den Finanzmarkt auf den Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der Europ\u00e4ischen Union vor. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes \u00fcber steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten K\u00f6nigsreiches Gro\u00dfbritannien und Nordirland aus der Europ\u00e4ischen Union (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/7377) eingebracht. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) hei\u00dft es, der Austritt des Vereinigten K\u00f6nigreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Gesch\u00e4fte vielf\u00e4ltige Auswirkungen haben. So w\u00fcrde ein ungeregelter Austritt Gro\u00dfbritanniens dazu f\u00fchren, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Gro\u00dfbritannien das Marktzutrittsrecht (Europ\u00e4ischer Pass) verlieren. Davon k\u00f6nnten zum Beispiel im Derivatebereich eine Vielzahl von Vertr\u00e4gen mit sehr gro\u00dfen Gesch\u00e4ftsvolumina betroffen sein. &#8222;W\u00e4ren die betreffenden Finanzunternehmen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich ausnahmslos gezwungen, ihre grenz\u00fcberschreitenden Vertragsbeziehungen im Inland nach dem Brexit unverz\u00fcglich abzuwickeln, k\u00f6nnte dies absehbar in vielen F\u00e4llen nicht nur f\u00fcr diese Unternehmen, sondern auch f\u00fcr deren inl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftspartner machteilige Auswirkungen haben&#8220;, hei\u00dft es in dem Entwurf. Dadurch k\u00f6nnte die Funktion der Finanzm\u00e4rkte beeintr\u00e4chtigt werden. Eine massenweise Beendigung von Finanzmarktkontrakten k\u00f6nnte zu Marktverwerfungen und Risiken f\u00fcr die Finanzmarktstabilit\u00e4t f\u00fchren.<\/p>\n<p>Zur Sicherung der Funktionsf\u00e4higkeit und Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht die M\u00f6glichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich \u00fcbergangsweise die weitere Nutzung des Europ\u00e4ischen Passes zu gestatten. &#8222;Diese Erm\u00e4chtigung wird aber flexibel ausgestaltet, um auf Ver\u00e4nderungen etwa des Regulierungsumfeldes im Vereinigten K\u00f6nigreich oder bei den betreffenden Unternehmen ad\u00e4quat reagieren zu k\u00f6nnen&#8220;, schreibt die Regierung in der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs.<\/p>\n<p>Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Beg\u00fcnstigten aus den Versicherungsvertr\u00e4gen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich erlauben, ihre bisherige Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Inland f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitraum fortzuf\u00fchren. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgesch\u00e4fts m\u00f6glich sein.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 107\/2019<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Bundesregierung bereitet sich mit \u00c4nderungsplanungen f\u00fcr den Finanzmarkt auf den Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der Europ\u00e4ischen Union vor. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes \u00fcber steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten K\u00f6nigsreiches Gro\u00dfbritannien und Nordirland aus der Europ\u00e4ischen Union (19\/7377) eingebracht. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) hei\u00dft es, der Austritt des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerregelungen-zum-brexit\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerregelungen zum Brexit<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49599"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=49599"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/49599\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=49599"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=49599"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=49599"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}