{"id":49689,"date":"2019-02-21T13:17:32","date_gmt":"2019-02-21T11:17:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49689"},"modified":"2020-09-15T11:56:16","modified_gmt":"2020-09-15T09:56:16","slug":"weg-fuer-das-brexit-steuergesetz-frei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/weg-fuer-das-brexit-steuergesetz-frei\/","title":{"rendered":"Weg f\u00fcr das Brexit-Steuergesetz frei"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg f\u00fcr das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD, FDP und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen f\u00fcr das Gesetz. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. \u00c4nderungsantr\u00e4ge von FDP- und Linksfraktion sowie ein Entschlie\u00dfungsantrag der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.<\/p>\n<div>\n<p>Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes \u00fcber steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten K\u00f6nigsreiches Gro\u00dfbritannien und Nordirland aus der Europ\u00e4ischen Union (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) hei\u00dft es, ein ungeregelter Austritt des Vereinigten K\u00f6nigreichs aus der EU werde dazu f\u00fchren, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Gro\u00dfbritannien das Marktzutrittsrecht (Europ\u00e4ischer Pass) verlieren. Zur Sicherung der Funktionsf\u00e4higkeit und Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte sieht der Gesetzentwurf daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die M\u00f6glichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich \u00fcbergangsweise die weitere Nutzung des Europ\u00e4ischen Passes zu gestatten. Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Beg\u00fcnstigten aus den Versicherungsvertr\u00e4gen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich erlauben, ihre bisherige Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Inland f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitraum fortzuf\u00fchren. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgesch\u00e4fts m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich aufgenommen wurden jetzt Regelungen zur Grunderwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer soll es durch den Brexit nicht nachtr\u00e4glich zum Entfall von Steuerbefreiungen kommen. Au\u00dferdem gibt es Regelungen f\u00fcr Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.), damit der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven ausl\u00f6st. Es handele sich um den &#8222;Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen&#8220;, hei\u00dft es in dem \u00c4nderungsantrag. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Zahlungs- und E-Geld-Institute aus Gro\u00dfbritannien ihre T\u00e4tigkeit f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit fortsetzen. Erleichtert wird auch der Wertpapierhandel f\u00fcr deutsche Handelsteilnehmer auf britischen M\u00e4rkten f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitraum von 21 Monaten. Im Pfandbriefgesch\u00e4ft werden Deckungswerte aus Gro\u00dfbritannien nach dem Brexit zugelassen. Bei Riester-Rentenvertr\u00e4gen gibt es ebenfalls \u00c4nderungen durch den Brexit.<\/p>\n<p>&#8222;Wir wollen gut auf alle F\u00e4lle vorbereitet sein&#8220;, stellte ein Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion in der Ausschusssitzung fest. Man gehe davon aus, dass die Regelungen auch bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen gelten w\u00fcrden. Dem Erg\u00e4nzungsbedarf sei mit den vorgenommen \u00c4nderungen Rechnung getragen worden.<\/p>\n<p>Die SPD-Fraktion ging auf die in dem Entwurf enthaltene Lockerung des K\u00fcndigungsschutzes f\u00fcr sogenannte Risikotr\u00e4ger bei Finanzinstituten ein. Es handele sich um einen kleinen Personenkreis. Die Regelung werde nicht auf andere Bereiche \u00fcbertragen. Von einem Pr\u00e4zedenzfall k\u00f6nne keine Rede sein. Gegen die Lockerung des K\u00fcndigungsschutzes protestierte die Linksfraktion, die die Ma\u00dfnahme als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen und nicht berechtigten Eingriff in das K\u00fcndigungsschutzrecht bezeichnete. Dass die Ma\u00dfnahme zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen soll, &#8222;\u00fcberzeugt uns nicht&#8220;. Auch der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen missfiel die Lockerung des K\u00fcndigungsschutzes, so dass sie dem dagegen gerichteten \u00c4nderungsantrag der Linksfraktion zustimmte.<\/p>\n<p>Die AFD-Fraktion lobte Gesetzentwurf und \u00c4nderungsantr\u00e4ge als handwerklich sehr ordentlichen Prozess. Auch die FDP-Fraktion begr\u00fc\u00dfte, dass mit dem Ma\u00dfnahmenpaket nachteilige Wirkungen f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger abgewendet werden w\u00fcrden. Mit eigenen \u00c4nderungsantr\u00e4gen hatte die FDP-Fraktion versucht, H\u00e4rten f\u00fcr die Realwirtschaft zu vermeiden, da nach dem Brexit nicht mehr genug Handelspartner auf dem europ\u00e4ischen Finanzmarkt bereitstehen w\u00fcrden. Der Schutz allein des Bestandsgesch\u00e4fts sei zu wenig.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 190\/2019<\/p>\n<\/section>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg f\u00fcr das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD, FDP und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen f\u00fcr das Gesetz. 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