{"id":49735,"date":"2019-03-07T19:41:40","date_gmt":"2019-03-07T17:41:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49735"},"modified":"2019-03-07T19:41:40","modified_gmt":"2019-03-07T17:41:40","slug":"mitarbeiterbindung-durch-beteiligungen-an-der-familien-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mitarbeiterbindung-durch-beteiligungen-an-der-familien-gmbh\/","title":{"rendered":"Mitarbeiterbindung durch Beteiligungen an der Familien-GmbH"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<hr \/>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Beteiligungen sind bei Gro\u00dfunternehmen ein g\u00e4ngiges Mittel, um F\u00fchrungspersonen und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und sie an der Wertentwicklung teilhaben zu lassen. Der K\u00f6lner Rechtsanwalt und Fachanwalt f\u00fcr Steuerrecht Burkhard Binnewies wies beim Steuerforum 2019 in Hannover darauf hin, dass auch kleine und mittelgro\u00dfe Familien-GmbHs vor allem mit Blick auf die Unternehmensnachfolge und dem bereits akuten Fachkr\u00e4ftemangel Mitarbeiterbeteiligungen nutzen sollten, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.<\/p>\n<p>Es gibt viele Formen der Mitarbeiterbeteiligung, die sich f\u00fcr Familien-GmbHs im Grundsatz aber auf drei Formen zur\u00fcckf\u00fchren lassen, n\u00e4mlich die Einr\u00e4umung der Gesellschafterstellung durch \u00dcbertragung von GmbH-Anteilen, von Optionen auf Erwerb von GmbH-Anteilen sowie von schuldrechtlichen Beteiligungen, auch \u201ePhantom-Stocks&#8220; genannt. Das jeweilige Modell hat v\u00f6llig unterschiedliche zivil- und steuerrechtliche Konsequenzen.<\/p>\n<p>Eine unmittelbare Gesellschafterstellung durch \u00dcbertragung von GmbH-Gesch\u00e4ftsanteilen an die Mitarbeiter macht sie zu GmbH-Gesellschaftern mit Anspr\u00fcchen auf Dividende und Ver\u00e4u\u00dferungs- oder Aufgabegewinne, die als Eink\u00fcnfte aus Kaitalverm\u00f6gen mit 25 Prozent beg\u00fcnstigt besteuert werden. Rechtlich dagegen lehnen gerade die Gesellschafter von Familien-GmbHs diese Art der Beteiligung ab. Der Grund: Die \u00dcbertragung von GmbH-Anteilen vermittelt den Mitarbeitern echte Mitgliedschaftsrechte, wie beispielsweise das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, vor allem aber das Einsichts- und Auskunftsrecht nach \u00a7 51a GmbHG, das im Gegensatz zu den anderen Gesellschafterrechten nicht eingeschr\u00e4nkt werden kann.<\/p>\n<p>Dagegen gew\u00e4hrt eine Option, die dem Mitarbeiter einger\u00e4umt wird, lediglich das einseitige Recht auf \u00dcbertragung eines GmbH-Gesch\u00e4ftsanteils. Mit der Option an sich sind noch keinerlei gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte verbunden, die Einr\u00e4umung der Option stellt vielmehr eine rein schuldrechtliche Vereinbarung zwischen GmbH und Mitarbeitern dar.<\/p>\n<p>Auch durch Phantom-Stocks werden die Mitarbeiter nicht zu GmbH-Gesellschaftern. Sie haben lediglich einen vertraglichen Anspruch darauf, dass ihnen die GmbH einen bestimmten Geldbetrag zahlt. Der Mitarbeiter wird also bei Gewinnaussch\u00fcttungen oder Ver\u00e4u\u00dferungen von GmbH-Anteilen so gestellt, als h\u00e4tte er die Verm\u00f6gensrechte eines Gesellschafters, ohne jedoch rechtlich Gesellschafter zu sein.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0Steuerberaterverband Niedersachsen\/Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 01.03.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beteiligungen sind bei Gro\u00dfunternehmen ein g\u00e4ngiges Mittel, um F\u00fchrungspersonen und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und sie an der Wertentwicklung teilhaben zu lassen. 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