{"id":49757,"date":"2019-03-07T19:51:53","date_gmt":"2019-03-07T17:51:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49757"},"modified":"2019-03-07T19:51:53","modified_gmt":"2019-03-07T17:51:53","slug":"inkasso-schreiben-sich-gegen-abzocke-wehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/inkasso-schreiben-sich-gegen-abzocke-wehren\/","title":{"rendered":"Inkasso-Schreiben &#8211; Sich gegen Abzocke wehren"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>V\u00f6llig \u00fcberraschend kommt ein Brief oder eine SMS von einem Inkasso-Unternehmen. Doch: Ist die Forderung \u00fcberhaupt berechtigt? Oder erhebt das Inkassob\u00fcro nicht viel zu hohe Geb\u00fchren? Hier hilft der Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen weiter. Das Projekt wird vom Bundesjustizministerium gef\u00f6rdert.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Viele Verbraucher empfinden Inkasso-Schreiben aufgrund eindringlicher und teilweise aggressiver Formulierungen regelrecht bedrohlich. Sie sind deshalb h\u00e4ufig verunsichert, wie sie sich weiter verhalten sollen.<\/p>\n<p>So schnell geht es: Pl\u00f6tzlich sind 250 Euro f\u00fcr einen Flugschein vom Konto abgebucht, obwohl man den Flug gar nicht gebucht hatte. Dann kommt noch das Schreiben eines Inkassob\u00fcros. Es stellt sich heraus: Betr\u00fcger hatten die Tickets auf den eigenen Namen gekauft, man ist Opfer eines Identit\u00e4tsdiebstahls geworden. Oder: Versprochen waren am Telefon Gewinnspiele oder Erotikdienste. Prompt kommen Inkassoforderungen per SMS oder per Post &#8211; auch dann, wenn man nach der Bandansage gleich auflegte. Die Telefonnummern der Anrufer wurden offenbar abgespeichert.<\/p>\n<h3>Onlineportal &#8222;Inkasso-Check&#8220;<\/h3>\n<p>Der Online-Service der Verbraucherzentralen hilft hier weiter: Der &#8222;Inkasso-Check&#8220; erm\u00f6glicht die kostenlose \u00dcberpr\u00fcfung, ob man \u00fcberhaupt zahlen muss. Und wenn ja, ob wirklich die volle H\u00f6he der Kosten f\u00e4llig ist.<\/p>\n<p>Die Nutzer werden online durch eine Reihe von Fragen gef\u00fchrt. Am Ende erhalten sie eine individuelle erste Einsch\u00e4tzung &#8211; und falls n\u00f6tig auch einen Musterbrief an das Inkassounternehmen. Mehr als 20 Prozent der so \u00fcberpr\u00fcften Inkassoforderungen stuft die Verbraucherzentrale als unberechtigt ein. Bleiben Fragen offen oder ist der individuelle Sachverhalt sehr komplex, k\u00f6nnen sich Verbraucher nach wie vor direkt an eine Verbraucherzentrale wenden.<\/p>\n<h3>Betrug per Brief, Mail oder SMS<\/h3>\n<p>Betr\u00fcger verschicken Zahlungsaufforderungen vermehrt auch per E-Mail oder SMS. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt vor sog. Fake-Inkasso, bei dem Forderungen frei erfunden sind und auch die angegebenen Inkassounternehmen nicht existieren. Die Betr\u00fcger nutzen zum Beispiel die Logos oder f\u00e4lschen E-Mail-Adressen bestehender Unternehmen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.<\/p>\n<p>Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass die Angaben im Briefkopf mit dem Rest des Schreibens \u00fcbereinstimmen. Auch wenn die angegebene Bankverbindung ins Ausland verweist &#8211; zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN -, ist Vorsicht geboten. Betroffene sollten den Gl\u00e4ubiger oder das Inkasso-Unternehmen in solchen F\u00e4llen um Aufkl\u00e4rung bitten.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentralen haben zudem eine aktuelle Liste von &#8222;schwarzen Schafen&#8220; der Inkassofirmen ver\u00f6ffentlicht. Informationen und Erfahrungen sind f\u00fcr die Marktbeobachtung sehr wertvoll. Die Verbraucherzentralen stellen deshalb auch ein kostenloses Beschwerdeformular zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h3>Umfangreiche Informationspflichten beim Inkasso<\/h3>\n<p>Bei einem Inkassoschreiben hei\u00dft die Devise, einen k\u00fchlen Kopf zu bewahren und sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Denn das Inkasso-Unternehmen hat umfangreiche Informationspflichten: Insbesondere muss es bereits bei der ersten Mahnung den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie der Grund der Forderung klar und verst\u00e4ndlich angeben. Bei Vertr\u00e4gen ist der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses mitzuteilen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst sollte gepr\u00fcft werden, ob die Forderung nicht doch oder zumindest teilweise berechtigt ist. Gab es vielleicht eine Abbuchung vom eigenen Konto, die jedoch etwa mangels Deckung zur\u00fcckgebucht wurde?<\/p>\n<p>Auch wenn ein Inkassounternehmen Zahlungsaufforderungen im Normalfall per Post zustellen, m\u00fcssen SMS nicht per se unseri\u00f6s sein. Doch nur mit einer SMS oder einem Drohbrief lassen sich die Informationspflichten des Inkasso-B\u00fcros in der Regel nicht erf\u00fcllen. Und es gibt nur wenige seri\u00f6se Inkassofirmen, die sich per SMS melden und dies auch auf ihrer Webseite ank\u00fcndigen.<\/p>\n<h3>Kosten m\u00fcssen nachvollziehbar sein<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig werden dem Kunden zus\u00e4tzlich zur eigentlichen Forderungssumme weitere Kosten in Rechnung gestellt &#8211; etwa \u00fcberh\u00f6hte Inkassogeb\u00fchren. Laut Stiftung Warentest sollte ein seri\u00f6ses Inkasso-Unternehmen bei einer urspr\u00fcnglichen Forderung von 500 Euro nicht mehr als rund 70 Euro an Geb\u00fchren verlangen.<\/p>\n<p>Generell gilt: Wie sich die Kosten zusammensetzen, muss nachvollziehbar sein. Werden etwa Verzugszinsen geltend gemacht, muss klar sein, wie sie berechnet wurden: Auf welche Forderungssumme bezieht sich die Verzinsung? Zu welchem Zinssatz wurde verzinst? Und f\u00fcr welchen Zeitraum?<\/p>\n<p>Bestimmte Kosten d\u00fcrfen Inkassofirmen nicht abrechnen: etwa Geb\u00fchren f\u00fcr die Kontof\u00fchrung, eine Bonit\u00e4tsauskunft oder f\u00fcr die Identit\u00e4tsfeststellung. Hier sollte man sofort widersprechen, gegebenenfalls Nachweise verlangen.<\/p>\n<p>Wer ein Inkassoschreiben erhalten hat, hat auch Anspruch darauf, die vom Gl\u00e4ubiger unterschriebene Abtretungserkl\u00e4rung oder Inkassovollmacht im Original vorgelegt zu bekommen.<\/p>\n<p>Verbraucher sollten auch pr\u00fcfen, ob das Inkasso-B\u00fcro \u00fcberhaupt berechtigt ist, Forderungen einzutreiben. Daf\u00fcr steht das Rechtsdienstleistungsregister zu Verf\u00fcgung. Denn wer als Inkassofirma Forderungen eintreiben will, muss daf\u00fcr vom Amts- oder Landgericht zugelassen und registriert sein.<\/p>\n<p><b>Wichtig:<\/b>\u00a0Manchmal \u00fcbergeben Unternehmen ihre Forderungen bereits bei \u00dcberschreiten des genannten Zahlungstermins oder der Zahlungsfrist an ein Inkassob\u00fcro &#8211; ohne den Kunden gemahnt zu haben. Das ist zul\u00e4ssig, denn der Zahlungsverzug setzt bereits mit Verstreichen der Zahlungsfrist ein. Man sollte sich also nicht darauf verlassen, erst eine Mahnung vom Unternehmen zu erhalten.<\/p>\n<h3>Wann sollte man einer Forderung widersprechen?<\/h3>\n<p>Wer sicher ist, dass eine Forderung unberechtigt ist, sollte sie unverz\u00fcglich schriftlich und begr\u00fcndet zur\u00fcckweisen, am besten als Einschreiben. Gehen dann weitere Rechnungen oder Mahnungen ein, ist eine Reaktion darauf nicht mehr n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, sollten Verbraucher bei ungerechtfertigten Forderungen sofort Einspruch einlegen. Dann folgt automatisch ein Gerichtsverfahren, in dem der Rechnungssteller seine Forderung begr\u00fcnden muss. Im \u00dcbrigen: Erst mit einem Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid kann eine Forderung zwangsvollstreckt werden &#8211; und zwar durch den Gerichtsvollzieher oder das Gericht. Ein Inkassob\u00fcro selbst kann nicht pf\u00e4nden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 01.03.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>V\u00f6llig \u00fcberraschend kommt ein Brief oder eine SMS von einem Inkasso-Unternehmen. Doch: Ist die Forderung \u00fcberhaupt berechtigt? Oder erhebt das Inkassob\u00fcro nicht viel zu hohe Geb\u00fchren? Hier hilft der Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen weiter. Das Projekt wird vom Bundesjustizministerium gef\u00f6rdert. Viele Verbraucher empfinden Inkasso-Schreiben aufgrund eindringlicher und teilweise aggressiver Formulierungen regelrecht bedrohlich. 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