{"id":49879,"date":"2019-03-15T11:25:45","date_gmt":"2019-03-15T09:25:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49879"},"modified":"2026-07-10T11:40:32","modified_gmt":"2026-07-10T09:40:32","slug":"online-marktplaetze-muessen-zum-kampf-gegen-mehrwertsteuer-betrug-beitragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/online-marktplaetze-muessen-zum-kampf-gegen-mehrwertsteuer-betrug-beitragen\/","title":{"rendered":"Online-Marktpl\u00e4tze m\u00fcssen zum Kampf gegen Mehrwertsteuer-Betrug beitragen"},"content":{"rendered":"<article>Die EU-Finanzminister haben sich am 12.03.2019 auf von der Kommission vorgeschlagene Ma\u00dfnahmen geeinigt, um die Mehrwertsteuer-Vorschriften f\u00fcr den Online-Warenhandel zu vereinfachen und um zu gew\u00e4hrleisten, dass Online-Marktpl\u00e4tze zur Bek\u00e4mpfung des Steuerbetrugs beitragen. Dies soll den Mitgliedstaaten helfen, die 5 Mrd. Euro an Steuern einzuziehen, die ihnen jedes Jahr in dieser Branche entgehen (und die bis 2020 auf 7 Mrd. Euro ansteigen d\u00fcrften). \u201eEins nach dem anderen schlie\u00dfen wir die Schlupfl\u00f6cher, durch die den EU-Staaten Steuereinnahmen entgehen&#8220;, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar f\u00fcr Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. \u201eGleichzeitig passen wir die Mehrwertsteuervorschriften an das 21. Jahrhundert und seine zunehmend digitale und globalisierte Wirtschaft an. Die Unternehmen k\u00f6nnen mit einem reibungslosen \u00dcbergang zu einem erweiterten Mehrwertsteuersystem f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr im Jahr 2021 rechnen.&#8220;<\/article>\n<article>Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern, einschlie\u00dflich solcher, die Warenlager (sog. Erf\u00fcllungszentren) in der EU nutzen, k\u00f6nnen Gegenst\u00e4nde \u00fcber Online-Marktpl\u00e4tze an Verbraucher in der EU verkaufen. F\u00fcr die Steuerbeh\u00f6rden kann es jedoch schwierig sein, die auf diese Gegenst\u00e4nde f\u00e4llige Mehrwertsteuer zu erheben.Die heute vereinbarten Vorschriften regeln ausf\u00fchrlicher, in welchen F\u00e4llen davon ausgegangen wird, dass Online-Marktpl\u00e4tze solche Lieferungen unterst\u00fctzen, und in welchen nicht. Dies h\u00e4ngt davon ab, ob die Online-Marktpl\u00e4tze die Bedingungen f\u00fcr die Lieferung festlegen und ob sie an der Bezahlung oder der Bestellung und Auslieferung der Gegenst\u00e4nde beteiligt sind. Die Vorschriften regeln, welche Art von Aufzeichnungen Plattformen f\u00fchren m\u00fcssen, die Lieferungen von Gegenst\u00e4nden oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den im Dezember 2017 vereinbarten Ma\u00dfnahmen gelten Online-Marktpl\u00e4tze als Verk\u00e4ufer, wenn sie den Verkauf von Gegenst\u00e4nden im Wert von weniger als 150 Euro durch ein Unternehmen aus einem Drittland an Verbraucher in der EU \u00fcber ihre Plattform unterst\u00fctzen. Wichtig ist, dass die Vorschriften auch gelten, wenn Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern Online-Plattformen nutzen, um Waren aus \u201eErf\u00fcllungszentren&#8220; in der EU &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrem Wert &#8211; zu verkaufen, sodass die Steuerbeh\u00f6rden die auf diese Verk\u00e4ufe anfallende Mehrwertsteuer erheben k\u00f6nnen. Die Online-Plattformen werden au\u00dferdem verpflichtet, Aufzeichnungen \u00fcber die von Unternehmen \u00fcber die Plattform abgewickelten Verk\u00e4ufe von Gegenst\u00e4nden oder Dienstleistungen zu f\u00fchren.<\/p>\n<h3>Ein neues MwSt.-System f\u00fcr Online-Verk\u00e4ufer<\/h3>\n<p>Die heute vereinbarten Durchf\u00fchrungsbestimmungen werden auch gew\u00e4hrleisten, dass das neue MwSt.-System f\u00fcr alle Unternehmen, die Gegenst\u00e4nde online verkaufen, 2021 in Kraft treten kann. Mit den Vorschriften wird das System um neue Komponenten erg\u00e4nzt, die notwendig sind, damit Online-Unternehmen die Vorteile des EU-Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00dcber das aktualisierte elektronische Unternehmer-Portal f\u00fcr die Mehrwertsteuer, die \u201eeinzige Anlaufstelle&#8220;, das mit den Ma\u00dfnahmen eingef\u00fchrt wird, k\u00f6nnen Unternehmen, die online Gegenst\u00e4nde an ihre Kunden verkaufen, ihren MwSt-Pflichten in der EU \u00fcber ein benutzerfreundliches Portal in ihrer eigenen Sprache nachkommen.<\/p>\n<p>Ohne das Portal w\u00e4re eine MwSt-Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich, in den das Unternehmen verkaufen m\u00f6chte. Genau das bezeichnen Unternehmen als eines der gr\u00f6\u00dften Hindernisse f\u00fcr Kleinunternehmen beim grenz\u00fcberschreitenden Handel. Das System existiert f\u00fcr Anbieter von elektronischen Dienstleistungen bereits seit 2015 und funktioniert gut.<\/p>\n<h3>N\u00e4chste Schritte<\/h3>\n<p>Die neuen Vorschriften k\u00f6nnen nach Abgabe der beratenden Stellungnahme durch das Europ\u00e4ische Parlament endg\u00fcltig erlassen werden. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen jedoch bereits auf der Grundlage der heute angenommenen Vorschriften beginnen, ihre IT-Systeme auszubauen.<\/p>\n<p>Die neuen MwSt-Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2021; die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2020 Zeit, die neuen Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die die erweiterte MwSt-Anlaufstelle in Anspruch nehmen m\u00f6chten, k\u00f6nnen sich ab 1. Oktober 2020 in den Mitgliedstaaten registrieren lassen.<\/p>\n<\/article>\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<p>Die Ma\u00dfnahmen beruhen auf dem\u00a0Mehrwertsteuer-Aktionsplan\u00a0\u2013 \u201eAuf dem Weg zu einem einheitlichen europ\u00e4ischen Mehrwertsteuerraum\u201c \u2013, den die Kommission im April 2016 vorgelegt hatte.<\/p>\n<p>Das gemeinsame MwSt-System spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige und wachsende Einnahmequelle in der EU. Im Jahr\u00a02015 betrugen die MwSt-Einnahmen mehr als 1\u00a0Bio. Euro (d.\u00a0h. 7\u00a0Prozent des BIP der EU). Dar\u00fcber hinaus stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar.<\/p>\n<p>Website der GD\u00a0TAXUD zur Mehrwertsteuer im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (einschlie\u00dflich Rechtstexte)<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-17-4404_de.htm\">Pressemitteilung \u00fcber die Vereinbarung vom Dezember 2017 \u00fcber die Mehrwertsteuer f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-3746_de.htm\">Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-16-1022_de.htm\">Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer \u2013 Auf dem Weg zu einem einheitlichen europ\u00e4ischen Mehrwertsteuerraum<\/a><\/p>\n<p>Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt<\/p>\n<p>Ein digitaler Binnenmarkt \u2013 Modernisierung der Mehrwertsteuer f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/p>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.03.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Finanzminister haben sich am 12.03.2019 auf von der Kommission vorgeschlagene Ma\u00dfnahmen geeinigt, um die Mehrwertsteuer-Vorschriften f\u00fcr den Online-Warenhandel zu vereinfachen und um zu gew\u00e4hrleisten, dass Online-Marktpl\u00e4tze zur Bek\u00e4mpfung des Steuerbetrugs beitragen. 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