{"id":49882,"date":"2019-03-15T11:27:25","date_gmt":"2019-03-15T09:27:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=49882"},"modified":"2019-03-15T11:27:25","modified_gmt":"2019-03-15T09:27:25","slug":"eu-aktualisiert-schwarze-liste-nicht-kooperativer-laender-und-gebiete-fuer-steuerzwecke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-aktualisiert-schwarze-liste-nicht-kooperativer-laender-und-gebiete-fuer-steuerzwecke\/","title":{"rendered":"EU aktualisiert schwarze Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Die EU-Finanzminister haben am 12.03.2019 die EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke aktualisiert. Dies geschah auf der Grundlage intensiver Analysen und Dialoge unter Federf\u00fchrung der Kommission. Die Liste hat sich seit ihrer Einf\u00fchrung als gro\u00dfer Erfolg erwiesen, da viele L\u00e4nder ihre Gesetze und Steuersysteme ge\u00e4ndert haben, um sie in Einklang mit internationalen Standards zu bringen.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Kommission 92 L\u00e4nder auf der Grundlage von drei Kriterien &#8211; Steuertransparenz, gute Regierungsf\u00fchrung und reale Wirtschaftst\u00e4tigkeit &#8211; sowie eines Indikators &#8211; das Bestehen eines K\u00f6rperschaftsteuersatzes von 0 Prozent &#8211; bewertet: Die heutige Aktualisierung zeigt, dass dieses klare, transparente und glaubw\u00fcrdige Verfahren eine tats\u00e4chliche Ver\u00e4nderung bewirkt hat: 60 L\u00e4nder haben Ma\u00dfnahmen ergriffen, um die Bedenken der Kommission auszur\u00e4umen, und mehr als 100 sch\u00e4dliche Regelungen wurden abgeschafft. Die Liste hatte auch einen positiven Einfluss auf die international vereinbarten Standards f\u00fcr verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.<\/p>\n<p>Auf der Grundlage der Evaluierung durch die Kommission haben die Minister heute 15 L\u00e4nder auf die schwarze Liste gesetzt. F\u00fcnf dieser L\u00e4nder sind keinerlei Verpflichtungen eingegangen, seit die erste schwarze Liste im Jahr 2017 angenommen wurde: Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln. Drei L\u00e4nder, die auf der Liste von 2017 standen und aufgrund der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen auf die graue Liste gesetzt worden waren, wurden nun wieder auf die schwarze Liste gesetzt, weil sie keine Folgema\u00dfnahmen ergriffen haben: Barbados, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Marshallinseln. Weitere sieben L\u00e4nder wurden heute aus demselben Grund von der grauen auf die schwarze Liste gesetzt: Aruba, Belize, Bermuda, Fidschi, Oman, Vanuatu und Dominica. Zudem werden 34 L\u00e4nder 2019 weiter \u00fcberwacht (graue Liste); 25 L\u00e4nder, die Gegenstand des ersten Evaluierungsverfahrens waren, wurden inzwischen von der Liste gestrichen.<\/p>\n<p>\u201eDie von der EU erstellte Liste der Steuerparadiese ist ein wahrhafter europ\u00e4ischer Erfolg. Sie hatte eine durchschlagende Wirkung und hat weltweit f\u00fcr mehr Steuertransparenz und -gerechtigkeit gesorgt&#8220;, so Pierre Moscovici, f\u00fcr Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zust\u00e4ndiges Mitglied der Europ\u00e4ischen Kommission \u201eAls Reaktion auf dieses Listungsverfahren haben Dutzende L\u00e4nder ihre sch\u00e4dlichen Steuerregelungen abgeschafft und halten sich nun in puncto Transparenz und gerechte Besteuerung an internationale Standards. L\u00e4nder, die den Anforderungen nicht nachgekommen sind, wurden auf die schwarze Liste gesetzt und m\u00fcssen nun mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wir heben die Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit an und schr\u00e4nken die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuermissbrauch ein.&#8220;<\/p>\n<p>Die EU-Liste hat Ver\u00e4nderungen bei den globalen Steuerpraktiken bewirkt, die noch vor einigen Jahren undenkbar erschienen w\u00e4ren. Die von der Kommission konzipierte und erstmals im Dezember 2017 von den Mitgliedstaaten festgelegte Liste stellt ein gemeinsames Instrument dar, um die Risiken von Steuermissbrauch und unlauterem Steuerwettbewerb weltweit anzugehen. Das Verfahren ist fair &#8211; Verbesserungen werden in der Liste sichtbar gemacht &#8211; und f\u00f6rdert die Transparenz, da die Verpflichtungsschreiben der L\u00e4nder online ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Mit dem Verfahren f\u00fcr die Erstellung der EU-Liste wurde auch ein Rahmen f\u00fcr den Dialog und die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU geschaffen, um Bedenken hinsichtlich ihrer Steuersysteme zu besprechen und Steuerfragen von beiderseitigem Interesse zu er\u00f6rtern. Die Evaluierung wird nun dadurch erweitert, dass mehr verbindliche Transparenzkriterien eingehalten werden m\u00fcssen, und drei G20-L\u00e4nder &#8211; Russland, Mexiko und Argentinien &#8211; im Rahmen des n\u00e4chsten Verfahrens evaluiert werden.<\/p>\n<p>In Bezug auf Konsequenzen haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe von Gegenma\u00dfnahmen geeinigt, mit denen sie gegen die in der Liste aufgef\u00fchrten L\u00e4nder vorgehen k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren verst\u00e4rkte \u00dcberwachung und Pr\u00fcfungen, Quellensteuern, besondere Dokumentationspflichten und Vorschriften zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei ihren Bem\u00fchungen unterst\u00fctzen, 2019 einen besser abgestimmten Ansatz f\u00fcr Sanktionen zu erarbeiten. Zudem d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df neuen Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften EU-Mittel nicht \u00fcber Einrichtungen in L\u00e4ndern weitergeleitet werden, die auf der schwarzen Liste stehen.<\/p>\n<h3>N\u00e4chste Schritte<\/h3>\n<p>Das Verfahren zur Erstellung der EU-Liste ist derzeit ein fortlaufender Prozess, der in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Als n\u00e4chstes erhalten alle L\u00e4nder und Gebiete auf der EU-Liste ein Schreiben mit einer Erl\u00e4uterung der Entscheidung und Hinweisen, was sie tun k\u00f6nnen, um von der Liste gestrichen zu werden.<\/li>\n<li>Die Kommission und die Mitgliedstaaten (Gruppe \u201eVerhaltenskodex&#8220;) werden weiterhin die L\u00e4nder und Gebiete \u00fcberwachen, die ihrerseits bis Ende 2019\/2020 Zeit haben, den Anforderungen nachzukommen, und werden zudem pr\u00fcfen, ob auch andere L\u00e4nder in das Verfahren zur Erstellung der EU-Liste aufgenommen werden sollten.<\/li>\n<li>Die Kommission wird den offenen Dialog und die Zusammenarbeit mit den betroffenen L\u00e4ndern und Gebieten fortsetzen, um technische Hilfe zu leisten und etwaige Fragen zu kl\u00e4ren, wenn dies erforderlich ist, und um Steuerfragen von beiderseitigem Interesse zu er\u00f6rtern.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"clearfix\">\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/tax-common-eu-list_en\">Gemeinsame EU-Liste von Drittstaaten f\u00fcr Steuerzwecke\u00a0<\/a><a class=\"wtLaco\"><span class=\"offscreen\">Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen<\/span><span title=\"Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen\" aria-hidden=\"true\"><i>EN<\/i><b>\u2022\u2022\u2022<\/b><\/span><\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-19-1629_en.htm\">Fragen und Antworten zur schwarzen Liste<\/a><a class=\"wtLaco\"><span class=\"offscreen\">Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen<\/span><\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.03.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Finanzminister haben am 12.03.2019 die EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke aktualisiert. Dies geschah auf der Grundlage intensiver Analysen und Dialoge unter Federf\u00fchrung der Kommission. 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