{"id":500,"date":"2012-05-31T10:43:44","date_gmt":"2012-05-31T08:43:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=500"},"modified":"2012-09-21T06:56:44","modified_gmt":"2012-09-21T04:56:44","slug":"arbeitgeber-muss-daten-ausgeschiedener-arbeitnehmer-sofort-von-homepage-loschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitgeber-muss-daten-ausgeschiedener-arbeitnehmer-sofort-von-homepage-loschen\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber muss Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer sofort von Homepage l\u00f6schen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitgeber muss Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer sofort von Homepage l\u00f6schen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Dienstleistungsunternehmen, insbesondere im Bereich der Beratung, ver\u00f6ffentlichen auf Ihren Internetseiten h\u00e4ufig Fotos mit Namen und zus\u00e4tzlichen Informationen Ihrer Arbeitnehmer. Oftmals werden die Arbeitnehmer auch in Beitr\u00e4gen auf der Internetseite genannt. Diese Ver\u00f6ffentlichungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn der Arbeitnehmer ihnen zustimmt. Denn grunds\u00e4tzlich liegt bei einer unberechtigten Verwendung von Bild und Namen ein Versto\u00df gegen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild und Namen vor. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, wann und in welchem Umfang ein ausgeschiedener Arbeitnehmer einen L\u00f6schungsanspruch gegen\u00fcber seinem ehemaligen Arbeitgeber hat.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war Rechtsanwalt. Sein bisheriger Arbeitgeber hatte w\u00e4hrend der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ein Profil auf der Internetseite ver\u00f6ffentlicht. Dar\u00fcber hinaus befand sich sein Name auch im Nachrichtenbereich der Homepage. Nach dem Ausscheiden war der Kl\u00e4ger weiterhin als Rechtsanwalt t\u00e4tig und verlangte die L\u00f6schung seiner pers\u00f6nlichen Daten von der Website. Dem kam die Kanzlei lediglich im Hinblick auf das Profil nach; der Verweis im Nachrichtenbereich wurde nicht gel\u00f6scht. Hiergegen beantragte der Kl\u00e4ger einstweiligen Rechtsschutz und hatte Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers ist jeder Verweis auf seine Person oder seinen Namen von der Internetpr\u00e4senz des bisherigen Arbeitgebers zu l\u00f6schen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ver\u00f6ffentlichung werbenden Charakter hat und geeignet ist, den Anschein zu erwecken, die Kompetenz des Arbeitnehmers st\u00fcnde dem Arbeitgeber noch zur Verf\u00fcgung. Ein berechtigtes Interesse des ehemaligen Arbeitgebers an der Weiterverwendung bestand hier nicht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcberzeugt. Mit dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers ist der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, mit der Kompetenz des Arbeitnehmers zu werben. Dies gilt insbesondere in Branchen, in denen auch gezielt nach Personen und Qualifikationen gesucht wird. Dass im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Weiterver\u00f6ffentlichung besteht, d\u00fcrfte nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen gegeben sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitgeber muss Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer sofort von Homepage l\u00f6schen Kernfrage Dienstleistungsunternehmen, insbesondere im Bereich der Beratung, ver\u00f6ffentlichen auf Ihren Internetseiten h\u00e4ufig Fotos mit Namen und zus\u00e4tzlichen Informationen Ihrer Arbeitnehmer. Oftmals werden die Arbeitnehmer auch in Beitr\u00e4gen auf der Internetseite genannt. Diese Ver\u00f6ffentlichungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn der Arbeitnehmer ihnen zustimmt. Denn grunds\u00e4tzlich liegt bei einer &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitgeber-muss-daten-ausgeschiedener-arbeitnehmer-sofort-von-homepage-loschen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeitgeber muss Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer sofort von Homepage l\u00f6schen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[139,217,216,218],"class_list":["post-500","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-arbeitgeber","tag-arbeitnehmer","tag-ausgeschiedener","tag-homepage-loschen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/500","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=500"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/500\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=500"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=500"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=500"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}