{"id":50172,"date":"2019-03-29T10:09:10","date_gmt":"2019-03-29T08:09:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=50172"},"modified":"2019-03-29T10:09:10","modified_gmt":"2019-03-29T08:09:10","slug":"verbraucherschutz-parlament-verbessert-verbraucherrechte-online-und-offline","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verbraucherschutz-parlament-verbessert-verbraucherrechte-online-und-offline\/","title":{"rendered":"Verbraucherschutz: Parlament verbessert Verbraucherrechte online und offline"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><\/h1>\n<\/article>\n<article>\n<ul class=\"square\">\n<li>Klarere Rechte bzgl. digitaler Inhalte und grenz\u00fcbergreifenden Handels<\/li>\n<li>Harmonisierung von Rechtsbehelfen f\u00fcr die Verbraucher<\/li>\n<li>Ber\u00fccksichtigung sog. &#8222;intelligenter Waren&#8220; (z. B. vernetzte K\u00fchlschr\u00e4nke oder Uhren)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Parlament hat neue Regeln f\u00fcr einen besseren Verbraucherschutz gebilligt, sowohl f\u00fcr den Warenkauf \u00fcber das Internet oder im Laden als auch f\u00fcr das Herunterladen von Musik und Spielen.<\/p>\n<p>Mit den neuen, am 26.03.2019 verabschiedeten EU-Gesetzen &#8211; \u00fcber digitale Inhalte und \u00fcber den Warenhandel &#8211; werden die wichtigsten vertraglichen Rechte harmonisiert, wie etwa die den Verbrauchern zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsbehelfe und deren Anwendung. Sie sind Teil der Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt, die darauf abzielt, Verbrauchern und Unternehmen einen besseren Zugang zu Online-G\u00fctern und-Dienstleistungen in ganz Europa zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h3>Besserer Schutz beim Herunterladen von Musik, Videos, Apps\u2026<\/h3>\n<p>Nach den ersten EU-weiten Vorschriften f\u00fcr \u201edigitale Inhalte&#8220; werden Verbraucher, die Musik, Apps, Spiele kaufen oder herunterladen oder Cloud-Dienste nutzen, besser gesch\u00fctzt, wenn ein Verk\u00e4ufer die Inhalte oder Dienste nicht oder nur unzureichend bereitstellt. Diese Verbraucherschutzrechte gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr Verbraucher, die ihre Daten im Austausch f\u00fcr solche Inhalte oder Dienste bereitstellen, und f\u00fcr \u201ezahlende&#8220; Verbraucher.<\/p>\n<p>Der Text legt fest, dass wenn es nicht m\u00f6glich sein sollte, fehlerhafte Inhalte oder Dienste innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren, der Verbraucher Anspruch auf eine Preisminderung oder eine vollst\u00e4ndige Verg\u00fctung innerhalb von 14 Tagen hat. Sollten M\u00e4ngel innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftreten, so wird vermutet, dass sie bereits vorhanden waren, ohne dass der Verbraucher dies beweisen muss (Beweislastumkehr). F\u00fcr kontinuierliche Lieferungen w\u00e4hrend der Vertragsdauer obliegt die Beweislast dem Verk\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Die Mindestgew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr einmalige Lieferungen kann zwei Jahre nicht unterschreiten. F\u00fcr kontinuierliche Lieferungen gilt diese f\u00fcr den Lauf der Vertragsdauer.<\/p>\n<h3>&#8230; und beim On- oder Offline-Warenkauf<\/h3>\n<p>Die Richtlinie \u00fcber den Warenhandel gilt sowohl f\u00fcr den Online- als auch f\u00fcr den klassischen Einzelhandel, also f\u00fcr den Kauf beispielsweise eines Haushaltsger\u00e4ts, Spielzeugs oder Computers, entweder \u00fcber das Internet oder im Laden um die Ecke.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist haftbar, wenn der Mangel innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt der Ware auftritt (Mitgliedstaaten k\u00f6nnen jedoch l\u00e4ngere Mindestgew\u00e4hrleistungsfristen im innerstaatlichen Recht einf\u00fchren oder aufrechterhalten, um bereits bestehende Verbraucherschutzgesetze gewisser Staaten beizubehalten). Die Beweislastumkehr w\u00fcrde ein Jahr zugunsten des Verbrauchers betragen. Mitgliedstaaten k\u00f6nnen diesen Zeitraum auf zwei Jahre ausweiten.<\/p>\n<p>Waren mit digitalen Elementen (z. B. \u201eintelligente&#8220; K\u00fchlschr\u00e4nke, Smartphones, TV-Ger\u00e4te sowie vernetzte Uhren fallen ebenfalls unter diese Richtlinie). Verbraucher, die diese Waren kaufen, haben ein Recht auf den Erhalt notwendiger Updates innerhalb eines Zeitraums, der \u201evom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann&#8220;, in Abh\u00e4ngigkeit der Warenart und des Zwecks von Waren und digitalen Elementen.<\/p>\n<h3>Die n\u00e4chsten Schritte<\/h3>\n<p>Die beiden Richtlinien werden nun den EU-Ministern zur formalen Genehmigung vorgelegt. Sie werden innerhalb von 20 Tagen ab Ver\u00f6ffentlichung im offiziellen Amtsblatt der EU in Kraft treten und m\u00fcssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von maximal zweieinhalb Jahren umgesetzt werden.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Parlament, Pressemitteilung vom 26.03.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Klarere Rechte bzgl. digitaler Inhalte und grenz\u00fcbergreifenden Handels Harmonisierung von Rechtsbehelfen f\u00fcr die Verbraucher Ber\u00fccksichtigung sog. &#8222;intelligenter Waren&#8220; (z. B. vernetzte K\u00fchlschr\u00e4nke oder Uhren) Das Parlament hat neue Regeln f\u00fcr einen besseren Verbraucherschutz gebilligt, sowohl f\u00fcr den Warenkauf \u00fcber das Internet oder im Laden als auch f\u00fcr das Herunterladen von Musik und Spielen. 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