{"id":50380,"date":"2019-04-08T19:20:32","date_gmt":"2019-04-08T17:20:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=50380"},"modified":"2021-04-26T16:18:59","modified_gmt":"2021-04-26T14:18:59","slug":"dstv-zur-umsetzung-des-kassengesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-zur-umsetzung-des-kassengesetzes\/","title":{"rendered":"DStV zur Umsetzung des Kassengesetzes"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem 01.01.2020 m\u00fcssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen gesch\u00fctzt sein. Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer in den Kinderschuhen steckt.<\/h2>\n<\/article>\n<article>In einem gemeinsamen Austausch am 20.03.2019 waren sich der f\u00fcr das sog. Kassengesetz zust\u00e4ndige Berichterstatter der CDU\/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, MdB Uwe Feiler, und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) einig: es d\u00fcrfte zeitlich sehr, sehr eng werden.<\/p>\n<h3>Kassengesetz: Verbleibende Zeit f\u00fcr Umsetzung d\u00fcrfte kaum mehr ausreichen<\/h3>\n<p>Der Stichtag f\u00fcr die neuen Kassenvorgaben r\u00fcckt unaufhaltsam n\u00e4her &#8211; und dennoch sind nach wie vor keine zertifizierten TSE am Markt in Sicht. In dem Gespr\u00e4ch ging es daher insbesondere um den aktuellen Verfahrensstand. Feiler zeigte viel Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Sorgen der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall, wenn in naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten, sind noch einige H\u00fcrden zu nehmen: In den verbleibenden rund neun Monaten m\u00fcssten die Ger\u00e4te nach dem Verst\u00e4ndnis des DStV<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>zertifiziert,<\/li>\n<li>in Serie gefertigt,<\/li>\n<li>durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert und schlie\u00dflich<\/li>\n<li>von den Steuerpflichtigen installiert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des Jahres ein f\u00fcr alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis steht, durchaus angebracht.<\/p>\n<p>Die Sorgen werden durch die j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nicht abgemildert (\u00a0BT-Drs. 19\/8684\u00a0): Danach werde das Zertifizierungsverfahren im Projekt \u201eZertifizierung eines Sicherheitsmoduls f\u00fcr Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme&#8220; (ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planm\u00e4\u00dfig. F\u00fcr die in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss der Zertifizierung im vierten Quartal dieses Jahres vor. Weiter hei\u00dft es, dass jeder Hersteller die Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung beantragen k\u00f6nne &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSIKA-Projekt abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken: Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen sollten, bleibt aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung der zertifizierten TSE von verschiedenen Anbietern am Markt mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgt.<\/p>\n<h3>DStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen Bundestages<\/h3>\n<p>Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rahmen seiner\u00a0Stellungnahme S 03\/19\u00a0zu dem Entwurf eines Anwendungserlasses zu \u00a7 146a AO an das Bundesministerium der Finanzen. Entsch\u00e4rfen k\u00f6nnte die Problematik allerdings nur eine Verschiebung des Stichtags &#8211; und dies bedarf einer Gesetzes\u00e4nderung. Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.04.2019 stand, wandte sich der DStV mit seiner\u00a0Stellungnahme S 05\/19\u00a0an dessen Vorsitzende, MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).<\/p>\n<p>Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV in der Eingabe eine Verl\u00e4ngerung der Frist f\u00fcr die erstmalige Mitteilung der Kassen i. S. d. \u00a7 146a Abs. 4 AO an: aktuell sieht das Gesetz n\u00e4mlich vor, dass die erstmalige Mitteilung der Millionen von betroffenen Kassen bis sp\u00e4testens 31.01.2020 erstattet werden muss. Abh\u00e4ngig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen werden kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren Kanzleien eine erhebliche St\u00f6rung der Kanzleiabl\u00e4ufe. Damit der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt, die Meldungen in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat der DStV eine Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Stichtag der erstmaligen Anwendung des \u00a7 146a AO, gefordert.<\/p>\n<p>Auf der Agenda des Gespr\u00e4chs mit MdB Feiler stand au\u00dferdem das Thema Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen. Der DStV vermittelte erneut seine Sorge, dass sich das Instrument zu einem B\u00fcrokratiemonster f\u00fcr die Steuerberaterschaft und die Finanzverwaltung entwickeln wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr den DStV nahmen an dem Gespr\u00e4ch die stellvertretende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin, RAin\/StBin Sylvia Mein, sowie die Referenten Daniela Ebert, LLM., und Denis Basta, M.A., teil.<\/p>\n<\/article>\n<article><\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 04.04.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem 01.01.2020 m\u00fcssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen gesch\u00fctzt sein. Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer in den Kinderschuhen steckt. In einem gemeinsamen Austausch am 20.03.2019 waren sich der f\u00fcr das sog. 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