{"id":51187,"date":"2019-05-11T16:14:58","date_gmt":"2019-05-11T14:14:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=51187"},"modified":"2019-05-11T16:14:58","modified_gmt":"2019-05-11T14:14:58","slug":"wohngeldreform-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wohngeldreform-beschlossen\/","title":{"rendered":"Wohngeldreform beschlossen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Kabinett bringt Dynamisierung des Wohngeldes auf den Weg<\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Das Bundeskabinett hat am 08.05.2019 den vom Bundesminister des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform (&#8222;Wohngeldst\u00e4rkungsgesetz&#8220;) beschlossen. Mit der Reform sollen die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden. Au\u00dferdem beinhaltet der Gesetzentwurf &#8211; historisch erstmalig &#8211; eine Dynamisierung des Wohngeldes, die erstmalig ab 2022 greift.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Bundesinnenminister Horst Seehofer: &#8222;Das Wohngeld ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen der Wohnungspolitik. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch f\u00fcr einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Ich bin deshalb froh, dass wir seit der letzten Reform in 2016 das Wohngeld so schnell wie noch nie in den letzten 25 Jahren anpassen und mit der Dynamisierung seine Wirkung langfristig erhalten. Damit setzen wir eine weitere Schl\u00fcsselma\u00dfnahme des Wohngipfels um.&#8220;<\/p>\n<p>Im Einzelnen sieht die Reform folgende Regelungen vor:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in H\u00f6he der Inflation. F\u00fcr einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erh\u00f6hten Wohngeld nicht l\u00e4nger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen &#8211; wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe &#8211; angewiesen sind. Au\u00dferdem sollen die Arbeitsanreize verbessert werden (zus\u00e4tzliches Einkommen reduziert das Wohngeld k\u00fcnftig in geringerem Ma\u00dfe).<\/li>\n<li>Regional gestaffelte Anhebung der H\u00f6chstbetr\u00e4ge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung (bei Wohnungseigent\u00fcmern) ber\u00fccksichtigt wird.<\/li>\n<li>Neufestsetzung (Aktualisierung) der Mietenstufen f\u00fcr die Gemeinden und Kreise und Einf\u00fchrung einer neuen Mietenstufe VII, um h\u00f6here Mieten in angespannten Wohnungsm\u00e4rkten zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Gesetzentwurf soll nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden, da das Wohngeld von Bund und L\u00e4ndern je zur H\u00e4lfte gezahlt wird. Die neuen Regelungen sollen am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Insgesamt werden sich die Wohngeldausgaben von Bund und L\u00e4ndern nach der Reform im Jahr 2020 auf rund 1,2 Mrd. Euro belaufen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMI, Pressemitteilung vom 08.05.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kabinett bringt Dynamisierung des Wohngeldes auf den Weg Das Bundeskabinett hat am 08.05.2019 den vom Bundesminister des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform (&#8222;Wohngeldst\u00e4rkungsgesetz&#8220;) beschlossen. Mit der Reform sollen die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden. 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