{"id":51835,"date":"2019-06-08T13:37:06","date_gmt":"2019-06-08T11:37:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=51835"},"modified":"2019-06-08T13:37:06","modified_gmt":"2019-06-08T11:37:06","slug":"vom-diesel-skandal-betroffene-fahrzeuge-sind-mangelhaft-wann-verjaehren-die-ansprueche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vom-diesel-skandal-betroffene-fahrzeuge-sind-mangelhaft-wann-verjaehren-die-ansprueche\/","title":{"rendered":"Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft &#8211; Wann verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche?"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>&#8222;Diesel-Skandal&#8220; &#8211; betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht &#8211; der H\u00e4ndler kann sich aber erfolgreich auf Verj\u00e4hrung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zur\u00fcckliegt<\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausger\u00fcstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes \u00fcber eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung verf\u00fcgen, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbeh\u00f6rde besteht. Hieraus resultierende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren &#8211; unabh\u00e4ngig von der Kenntnis des Mangels &#8211; innerhalb von 2 Jahren ab \u00dcbergabe des Fahrzeugs (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Soweit das Gesetz f\u00fcr den Fall, dass der Mangel vom Verk\u00e4ufer arglistig verschwiegen wird, eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist vorsieht (\u00a7 438 Abs. 3 Satz 1 BGB), greift diese l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist nur dann ein, wenn der H\u00e4ndler selbst arglistig gehandelt hat. Eine Arglist des Fahrzeugherstellers wird dem Fahrzeugh\u00e4ndler nicht zugerechnet. Das hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit am 6. Juni 2019 verk\u00fcndetem Urteil entschieden und damit die Berufung des Fahrzeugk\u00e4ufers zur\u00fcckgewiesen (Az. 1 U 1552\/18).<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Im konkreten Fall hatte der Kl\u00e4ger im Jahre 2009 einen Pkw der Marke VW, Modell Golf, von der beklagten Fahrzeugh\u00e4ndlerin gekauft. Das Auto wurde dem Kl\u00e4ger am 19. Mai 2009 \u00fcbergeben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der vom sog. Diesel-Skandal betroffen ist. Bei Bekanntwerden des \u201eDiesel-Skandals\u201c im Jahre 2015 nutzte der Kl\u00e4ger den Pkw mithin bereits seit mehr als 6 Jahren. Im Jahre 2017 forderte der Kl\u00e4ger die Beklagte erfolglos zur Nachlieferung eines fabrikneuen, typengleichen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion auf.<\/p>\n<p>Die Klage, mit der der Kl\u00e4ger weiterhin die Lieferung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des gekauften Fahrzeugs beansprucht, wurde in erster Instanz in vollem Umfang wegen Verj\u00e4hrung abgewiesen. Auf die Berufung des Kl\u00e4gers hat der 1. Zivilsenat diese Entscheidung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Dabei betont der Senat, dass die Verwendung der als unzul\u00e4ssig eingestuften Steuerungssoftware einen Mangel des Fahrzeugs begr\u00fcndet, weil durch deren Einbau die Gefahr der beh\u00f6rdlichen Betriebsuntersagung bestehe, so dass das Fahrzeug nicht mehr zur Fortbewegung genutzt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Obwohl der Pkw damit mangelhaft sei, scheitere die Klage aber unter anderem daran, dass der H\u00e4ndler sich gegen\u00fcber Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen erfolgreich auf Verj\u00e4hrung berufen k\u00f6nne. Ma\u00dfgebend sei dabei die kaufrechtliche Verj\u00e4hrungsfrist von 2 Jahren (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), die unabh\u00e4ngig davon, ob der Mangel bekannt ist oder bekannt wird, mit \u00dcbergabe des Fahrzeugs zu laufen beginnt. Lediglich dann, wenn der H\u00e4ndler den Mangel arglistig verschweige, greife die l\u00e4ngere, allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist. Unstreitig habe im konkreten Fall die Beklagte aber selbst nicht arglistig gehandelt. Folglich seien die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kl\u00e4gers bereits vor Bekanntwerden des \u201eDiesel-Skandals\u201c verj\u00e4hrt. Eine etwaige Arglist der Fahrzeugherstellerin spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle, da eine Arglist des Herstellers dem H\u00e4ndler grunds\u00e4tzlich nicht zugerechnet werde (Fortf\u00fchrung der Senatsrechtsprechung aus Urteil vom 28. September 2017, Az. 1 U 302\/17).<\/p>\n<p>Auch im Bereich der deliktischen Haftung erfolge keine Zurechnung eines etwaigen Fehlverhaltens der Fahrzeugherstellerin, beispielsweise eines betr\u00fcgerischen oder vors\u00e4tzlich sittenwidrigen Verhaltens. Hier\u00fcberhinaus hat der Senat angedeutet, dass er Zweifel an einer deliktischen Haftung der Fahrzeugherstellerin hat. Die Annahme einer betr\u00fcgerischen Absicht bzw. eines vors\u00e4tzlich sittenwidrigen Handelns zu Lasten des Fahrzeugk\u00e4ufers erscheine nicht naheliegend, wenn die Abschaltvorrichtung dazu gedient haben sollte, eine Beeintr\u00e4chtigung des Motors durch eine dauerhafte Abgasr\u00fcckf\u00fchrung zu verhindern.<\/p>\n<p>Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, da die tragende Rechtsfrage (keine Zurechnung einer etwaigen Arglist des Fahrzeugherstellers) gekl\u00e4rt ist.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: OLG Koblenz, Pressemitteilung vom 06.06.2019 zum Urteil 1 U 1552\/18 vom 06.06.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Diesel-Skandal&#8220; &#8211; betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht &#8211; der H\u00e4ndler kann sich aber erfolgreich auf Verj\u00e4hrung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zur\u00fcckliegt Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausger\u00fcstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes \u00fcber eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung verf\u00fcgen, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vom-diesel-skandal-betroffene-fahrzeuge-sind-mangelhaft-wann-verjaehren-die-ansprueche\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft &#8211; Wann verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51835"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=51835"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51835\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=51835"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=51835"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=51835"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}