{"id":52263,"date":"2019-06-30T13:15:43","date_gmt":"2019-06-30T11:15:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=52263"},"modified":"2023-08-25T11:57:26","modified_gmt":"2023-08-25T09:57:26","slug":"vom-kabinett-beschlossen-reform-der-grundsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vom-kabinett-beschlossen-reform-der-grundsteuer\/","title":{"rendered":"Vom Kabinett beschlossen: Reform der Grundsteuer"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und beh\u00e4lt das kommunale Hebesatzrecht bei.<\/span><\/h1>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Was ist die Grundsteuer?<\/h3>\n<p>Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden. Eigent\u00fcmer zahlen sie &#8211; anders als die Grunderwerbsteuer &#8211; jedes Jahr. Vermieter k\u00f6nnen sie \u00fcber die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Die Grundsteuer kommt ausschlie\u00dflich den Gemeinden zugute und ist eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Im Jahr 2018 betrug das Grundsteueraufkommen der deutschen Gemeinden etwa 14,2 Milliarden Euro.<\/p>\n<h3>Warum muss die Grundsteuer neu geregelt werden?<\/h3>\n<p>Bislang berechnen die Finanzbeh\u00f6rden die Grundsteuer f\u00fcr H\u00e4user und unbebaute Grundst\u00fccke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesl\u00e4ndern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesl\u00e4ndern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tats\u00e4chliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Ma\u00dfe widerspiegeln.<\/p>\n<h3>Was hat die Bundesregierung beschlossen?<\/h3>\n<p>Das Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentw\u00fcrfen:<\/p>\n<ol class=\"number\" start=\"1\">\n<li>Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts<\/li>\n<li>Gesetz zur \u00c4nderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundst\u00fccken f\u00fcr die Bebauung<\/li>\n<li>Gesetz zur \u00c4nderung des Grundgesetzes<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Das Wesentliche in K\u00fcrze:<\/h3>\n<ul class=\"square\">\n<li>Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verl\u00e4ssliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.<\/li>\n<li>Das heutige dreistufe Verfahren &#8211; Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz &#8211; bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundst\u00fccke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 1. Januar 2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausf\u00e4llt.<\/li>\n<li>Die Gemeinden erhalten die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr unbebaute, baureife Grundst\u00fccke einen erh\u00f6hten Hebesatz festzulegen. Diese sog. &#8222;Grundsteuer C&#8220; soll dabei helfen, Wohnraumbedarf k\u00fcnftig schneller zu decken.<\/li>\n<li>Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes f\u00fcr das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Wann tritt die Regelung in Kraft?<\/h3>\n<p>Bis zum 31. Dezember 2024 haben die L\u00e4nder die M\u00f6glichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer &#8211; entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich &#8211; gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24.06.2019<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Die neue Grund\u00adsteu\u00ader \u2013 Fra\u00adgen und Ant\u00adwor\u00adten<\/h1>\n<ul>\n<li>1. Was ist die Grundsteuer?<\/li>\n<li>2. Warum ist die Steuer so wichtig?<\/li>\n<li>3. Warum muss die Grundsteuer jetzt reformiert werden?<\/li>\n<li>4. Ab wann muss ich Grundsteuer zahlen?<\/li>\n<li>5. Was wollen wir mit der Reform erreichen?<\/li>\n<li>6. Wie berechnet sich die Grundsteuer zuk\u00fcnftig konkret?<\/li>\n<li>7. Was ist die neue Grundsteuer C?<\/li>\n<li>8. Welche Auswirkungen hat das auf meine Grundsteuerzahlung?<\/li>\n<li>9. Wie aufw\u00e4ndig wird zuk\u00fcnftig die Grundsteuererkl\u00e4rung?<\/li>\n<li>10. Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?<\/li>\n<li>11. Welche Auswirkungen hat die \u00d6ffnungsklausel auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich?<\/li>\n<li>12. Warum bestehen einzelne L\u00e4nder auf eine \u00d6ffnungsklausel?<\/li>\n<li>13. Welche \u00c4nderungen ergeben sich f\u00fcr andere als Wohngrundst\u00fccke?<\/li>\n<li>14. Was passiert, wenn jetzt keine \u00c4nderung erfolgt?<\/li>\n<\/ul>\n<h2>1. Was ist die Grundsteuer?<\/h2>\n<p>Erhoben wird die Grundsteuer auf den Grundbesitz, also Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude. Gezahlt wird sie grunds\u00e4tzlich von den Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern. Im Falle der Vermietung kann die Grundsteuer \u00fcber die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Neben Wohngrundst\u00fccken unterliegen auch gewerblich genutzte Grundst\u00fccke und Fl\u00e4chen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.<\/p>\n<h2>2. Warum ist die Steuer so wichtig?<\/h2>\n<p>Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen flie\u00dfen ausschlie\u00dflich den St\u00e4dten und Gemeinden zu. Derzeit sind es fast 15 Mrd. Euro j\u00e4hrlich. Damit z\u00e4hlt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Diese Mittel ben\u00f6tigen die Kommunen, um damit Schulen, Kitas, Schwimmb\u00e4der oder B\u00fcchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die \u00f6rtliche Infrastruktur wie Stra\u00dfen, Radwege oder Br\u00fccken vorzunehmen.<\/p>\n<h2>3. Warum muss die Grundsteuer jetzt reformiert werden?<\/h2>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung letztes Jahr f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt, da es gleichartige Grundst\u00fccke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung versto\u00dfe. Es hat weiterhin entschieden, dass sp\u00e4testens bis zum 31.\u00a0Dezember\u00a02019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden muss. Nur wenn das gelingt, kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form \u00fcbergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundst\u00fcckswerten (den sog. Einheitswerten): Im Westen werden die Grundst\u00fccke nach ihrem Wert im Jahr 1964 ber\u00fccksichtigt. In den ostdeutschen L\u00e4ndern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch \u00e4lter, sie beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sog. Steuermesszahl, und anschlie\u00dfend mit dem sog. Hebesatz multipliziert. W\u00e4hrend die Bundesregierung die Steuermesszahl festlegt, wird der Hebesatz \u2013 und damit letztlich die Grundsteuerh\u00f6he \u2013 von den Kommunen selbstst\u00e4ndig festgelegt.<\/p>\n<p>Da sich die Werte von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden seit 1964\/1935 sowohl im Westen wie im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Verfassungsgerichts nicht zu rechtfertigen sind. Im Ergebnis haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tats\u00e4chlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das hei\u00dft, gegenw\u00e4rtig k\u00f6nnen f\u00fcr vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage extrem unterschiedliche Grundsteuerzahlungen f\u00e4llig werden, wie Abb. 1 f\u00fcr reale Beispiele zeigt.<\/p>\n<p>Abbildung 1 Quelle:\u2002 Bundesministerium der Finanzen<\/p>\n<h2>4. Ab wann muss ich Grundsteuer zahlen?<\/h2>\n<p>Das neue Grundsteuergesetz muss bis zum 31.12.2019 im Gesetzblatt stehen. Heute hat das Bundeskabinett dazu die entsprechenden Gesetzentw\u00fcrfe beschlossen. Diese gehen nun an den Bundestag, wo sie beraten und dann beschlossen werden sollen. Anschlie\u00dfend muss der Bundesrat den Gesetzen zustimmen. Gleichzeitig mit dem Grundsteuergesetz muss das Grundgesetz ge\u00e4ndert werden. Diese Beschl\u00fcsse in Bundestag und Bundesrat sollen rechtzeitig bis Jahresende erfolgen. Dann werden die Beh\u00f6rden f\u00fcnf Jahre Zeit haben, die n\u00f6tigen statistischen Daten zu erheben und die Werte der Grundst\u00fccke zu ermitteln. Die neu berechnete Grundsteuer w\u00fcrde dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Die k\u00fcnftige H\u00f6he der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zun\u00e4chst die Werte der Grundst\u00fccke und statistischen Mieth\u00f6hen festgestellt werden m\u00fcssen. Es wird vermutlich noch einige Jahre dauern, bis die konkrete H\u00f6he der jeweiligen k\u00fcnftigen Grundsteuer feststeht.<\/p>\n<h2>5. Was wollen wir mit der Reform erreichen?<\/h2>\n<p>Das Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer im Einklang mit dem Grundgesetz neu zu regeln. Dabei sollen die Gemeinden keinen Gewinn machen \u2013 die Gesamtsumme der Grundsteuer soll gleich bleiben. Das neue Grundsteuergesetz soll St\u00e4dten und Gemeinden also weiterhin die n\u00f6tigen Einnahmen sichern, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger insgesamt sollen aber nicht mehr Grundsteuer bezahlen.<\/p>\n<p>Die Neuregelung soll au\u00dferdem gerecht sein. Dies erreichen wir dadurch, dass sich die Grundsteuer weiterhin am Wert einer Immobilie orientiert. So macht es auch k\u00fcnftig einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer l\u00e4ndlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet, ob ein Gewerbebetrieb in einer strukturschwachen Region angesiedelt ist oder in einer Gro\u00dfstadt. Wichtig ist, dass Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinn\u00fctzige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer beg\u00fcnstigt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibt.<\/p>\n<h2>6. Wie berechnet sich die Grundsteuer zuk\u00fcnftig konkret?<\/h2>\n<p>Die Grundsteuer berechnet sich auch zuk\u00fcnftig in drei Schritten: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.<\/p>\n<ol>\n<li>Schritt: Berechnung des Grundbesitzwertes &#8211; wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die H\u00f6he der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abh\u00e4ngt (je h\u00f6her die Mietniveaustufe, desto h\u00f6her ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundst\u00fccksfl\u00e4che, Immobilienart und das Alter des Geb\u00e4udes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes \u00fcber die \u00a0Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesl\u00e4ndern erfolgen. In 15 von 16 L\u00e4ndern sind die Einzelfaktoren \u00fcber das sog. System BORIS bereits einsehbar (z.B. f\u00fcr NRW: <a href=\"https:\/\/www.boris.nrw.de\/borisplus\/?lang=de\"> BORIS NRW &#8211; Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt<\/a>).<\/li>\n<li>Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog. Steuermesszahl \u2013 ein\u00a0 Faktor, der f\u00fcr die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist \u2013 kr\u00e4ftig etwa auf 1\/10 des bisherigen Werts, das hei\u00dft von 0,35% auf 0,034 % gesenkt. Au\u00dferdem soll der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch \u00fcber die Grundsteuer, gef\u00f6rdert werden. Deshalb sehen wir f\u00fcr Gesellschaften, die g\u00fcnstiges Wohnen m\u00f6glich machen, einen zus\u00e4tzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 Prozent vor, der sich steuermindernd auswirkt.<\/li>\n<li>Schritt: Anpassen der Hebes\u00e4tze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung dennoch ver\u00e4ndern, besteht f\u00fcr sie die M\u00f6glichkeit, ihre Hebes\u00e4tze anzupassen und so daf\u00fcr zu sorgen, dass sie insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnimmt als vor der Reform. Die Kommunen haben angek\u00fcndigt, dass sie dies auch tun werden \u2013 denn eine Erh\u00f6hung der Grundsteuer anl\u00e4sslich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung w\u00e4re politisch nicht vermittelbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Abb. 2 zeigt exemplarisch, wie die Grundsteuer k\u00fcnftig berechnet werden soll. Sie zeigt, wie sich der Wert einer (fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig identischen) Immobile auf die zu zahlende Grundsteuer auswirkt: Wertvollere Immobilien gehen mit h\u00f6heren Grundsteuerzahlungen einher. Unterstellt ist dabei, dass die Kommune ihren Hebesatz so anpasst, dass sich ihr Grundsteueraufkommen im Zuge der Reform nicht ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Abbildung 2 Quelle:\u2002 Bundesministerium der Finanzen<\/p>\n<h2>7. Was ist die neue Grundsteuer C?<\/h2>\n<p>Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundst\u00fccke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundst\u00fccke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundst\u00fccke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundst\u00fccke anschlie\u00dfend gewinnbringend wieder zu ver\u00e4u\u00dfern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend ben\u00f6tigter Wohnraum entsteht. Auch dieses Problem werden wir mit der Reform der Grundsteuer angehen. K\u00fcnftig sollen Gemeinden f\u00fcr baureife, aber unbebaute Grundst\u00fccke einen h\u00f6heren Hebesatz festlegen k\u00f6nnen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sog. Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundst\u00fccken tats\u00e4chlich auch Wohnraum zu schaffen.<\/p>\n<h2>8. Welche Auswirkungen hat das auf meine Grundsteuerzahlung?<\/h2>\n<p>Auch wenn die Reform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird (v.a. durch die drastische Absenkung der Steuermesszahl und die angek\u00fcndigte Anpassung der Hebes\u00e4tze), also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlt, werden sich die individuellen Steuerzahlungen ver\u00e4ndern. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen m\u00fcssen, andere weniger. Das ist \u00a0die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und \u2013 angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der gro\u00dfen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte \u2013 unvermeidbar.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen der individuellen Steuerzahlungen w\u00fcrden sich im \u00dcbrigen auch bei jeder anderen Ausgestaltung einer Grundsteuerreform ergeben, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt.<\/p>\n<p>Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger ver\u00e4ndern werden, l\u00e4sst sich nicht pauschal beantworten, insbesondere weil die gegenw\u00e4rtigen Grundsteuerzahlungen sehr ungleich verteilt sind. Abb. 3 zeigt beispielhaft, wie sich die Grundsteuerzahlungen f\u00fcr verschiedene Arten von Immobilien in Dresden ver\u00e4ndern k\u00f6nnten \u2013 mit und ohne den von den Kommunen zugesagten \u00c4nderungen beim Hebesatz. Im neuen System w\u00fcrde ein Teil der Steuerpflichtigen deutlich bessergestellt als im Status Quo (insb. die Mieter von gro\u00dfen Mehrfamilienh\u00e4usern), ein Teil w\u00fcrde mehr Grundsteuer zahlen, w\u00e4hrend sich f\u00fcr einige Steuerpflichtige nur marginale Ver\u00e4nderungen erg\u00e4ben. Die Steuerzahlungen nach der Reform w\u00e4ren auf jeden Fall gerechter verteilt als im (zum Teil nicht begr\u00fcndbaren) Status Quo &#8211; und auch als im wertunabh\u00e4ngigen Modell.<\/p>\n<p>Abbildung 3 Quelle:\u2002 Bundesministerium der Finanzen<\/p>\n<h2>9. Wie aufw\u00e4ndig wird zuk\u00fcnftig die Grundsteuererkl\u00e4rung?<\/h2>\n<p>In die Berechnung der Grundsteuer sollen k\u00fcnftig nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter einflie\u00dfen. Bei der Ermittlung der Grundsteuer f\u00fcr Wohngrundst\u00fccke geht es konkret um f\u00fcnf Parameter: Grundst\u00fccksfl\u00e4che, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Geb\u00e4udes, Mietniveaustufe. Heute sind f\u00fcr die Berechnung etwa 20 Faktoren n\u00f6tig. Bei der Ermittlung der Grundsteuer f\u00fcr Gewerbegrundst\u00fccke soll die Zahl der von den Steuerpflichtigen zu erkl\u00e4renden Angaben von bisher mehr als 30 auf maximal acht sinken.<\/p>\n<p>Falls diese Parameter den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht ohnehin bekannt sind, sind sie schon heute in 15\u00a0Bundesl\u00e4ndern online \u00fcber das System BORIS abrufbar (z.B. f\u00fcr NRW: <a href=\"https:\/\/www.boris.nrw.de\/borisplus\/?lang=de\"> BORIS NRW &#8211; Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt<\/a>). Sp\u00e4testens bis zum Inkrafttreten der Reform werden die Daten f\u00fcr alle L\u00e4nder \u00fcber das Internet abrufbar sein. Der administrative Aufwand verringert sich damit deutlich: Der kluge Einsatz digitaler M\u00f6glichkeiten bei der Datenerhebung und -bearbeitung macht dies m\u00f6glich und soll k\u00fcnftig f\u00fcr Entlastung sorgen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aktualisierung der Bewertung kann dann alle sieben Jahre weitgehend automatisch erfolgen. Steuerpflichtige und Finanzverwaltung erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die genannten \u00c4nderungen einzustellen. Die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Werte w\u00fcrde erstmals zum 1.1.2025 festgesetzt.<\/p>\n<h2>10. Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?<\/h2>\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle L\u00e4nder haben sich bereits fr\u00fch auf das geschilderte Modell verst\u00e4ndigt. Da sich ein Land dem Kompromiss nicht anschlie\u00dfen mochte, haben wir uns darauf geeinigt, dass es den L\u00e4ndern grunds\u00e4tzlich auch m\u00f6glich sein soll, ein eigenes Grundsteuermodell einzuf\u00fchren (\u201e\u00d6ffnungsklausel\u201c). Andernfalls w\u00e4re das Gelingen der Reform gef\u00e4hrdet gewesen. Ein Wegfall der Grundsteuer als eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen h\u00e4tte verheerende Konsequenzen f\u00fcr die Kommunen bedeutet.<\/p>\n<p>Demnach wird das Grundsteuergesetz zuk\u00fcnftig auch weiterhin grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland gelten, es sei denn, das jeweilige Bundesland macht von der \u00d6ffnungsklausel Gebrauch.<\/p>\n<h2>11. Welche Auswirkungen hat die \u00d6ffnungsklausel auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich?<\/h2>\n<p>Jede verfassungskonforme Neuregelung der Grundsteuer hat grunds\u00e4tzlich auch Auswirkungen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich, den sog. L\u00e4nderfinanzausgleich. Mit diesem L\u00e4nderfinanzausgleich werden die in den 16 L\u00e4ndern sehr unterschiedlichen Steuerzahlungen pro Kopf aneinander angeglichen. F\u00fcr die Bestimmung der zwischen den L\u00e4ndern auszugleichenden Finanzkraft hat auch die Frage der Finanzkraft der Kommunen Bedeutung und f\u00fcr letztere ist der Grundsteuerertrag von gro\u00dfer Bedeutung.<\/p>\n<p>Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll jedoch auf Basis der bundeseinheitlichen Regelung berechnet werden, d.h. unabh\u00e4ngig davon, ob ein Land die \u00d6ffnungsklausel nutzt. Denn es \u00a0soll f\u00fcr die L\u00e4nder (insb. die finanzschwachen) kein Nachteil dadurch entstehen, wenn andere L\u00e4nder einen Sonderweg gehen. Kein Land soll sich zu Lasten anderer L\u00e4nder arm rechnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>12. Warum bestehen einzelne L\u00e4nder auf eine \u00d6ffnungsklausel?<\/h2>\n<p>Einzelne L\u00e4nder haben angek\u00fcndigt, dass sie ein sog. wertunabh\u00e4ngiges Modell f\u00fcr ihre Gemeinden vorsehen wollen. Dieses Modell setzt an der Fl\u00e4che der Grundst\u00fccke und der vorhandenen Geb\u00e4ude an. Die Werte der Grundst\u00fccke und der Geb\u00e4ude bleiben dabei unber\u00fccksichtigt. Im Ergebnis f\u00fchrt das Fl\u00e4chenmodell dazu, dass f\u00fcr Immobilien, die zwar \u00e4hnliche Fl\u00e4chen aufweisen, sich im Wert aber deutlich unterscheiden, \u00e4hnliche Grundsteuerzahlungen f\u00e4llig werden. W\u00fcrden die Kommunen nicht auf Einnahmen verzichten wollen, w\u00e4ren deutliche h\u00f6here Grundsteuern bei Immobilien mit niedrigem Wert (so z.B. in \u201eeinfachen\u201c Wohnlagen) die Folge. Daher kann das Fl\u00e4chenmodell zu ungerechten Ergebnissen f\u00fchren. Aus diesem Grunde haben sich nahezu alle L\u00e4nder gegen dieses Modell entschieden.<\/p>\n<h2>13. Welche \u00c4nderungen ergeben sich f\u00fcr andere als Wohngrundst\u00fccke?<\/h2>\n<p>Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch f\u00fcr <strong>Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke<\/strong>. Anders als bei Wohngrundst\u00fccken werden f\u00fcr vermietete Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke keine statistischen Daten erhoben, die f\u00fcr die Bewertung genutzt werden k\u00f6nnten. Daher soll sich die Grundsteuer hier am <strong>vereinfachten Sachwertverfahren<\/strong> orientieren, das f\u00fcr die Wertermittlung auf die gew\u00f6hnlichen Herstellungskosten f\u00fcr die jeweilige Geb\u00e4udeart und den Bodenrichtwert abstellt. Auch hier soll die Grundsteuer deutlich einfacher werden, und zahlreiche bisher erforderliche Angaben sollen entfallen: Beispielsweise zur H\u00f6he des Geb\u00e4udes, der Heizungsart, zur Art der Verglasung der Fenster oder zur Zahl der offenen Kamine.<\/p>\n<p>Bei der Bewertung eines Betriebs der <strong>Land- und Forstwirtschaft<\/strong> (Grundsteuer A) soll es beim Ertragswertverfahren bleiben, das jedoch vereinfacht und typisiert wird. Die Grundsteuerermittlung f\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll k\u00fcnftig durch eine standardisierte Bewertung der Fl\u00e4chen und der Hofstellen erfolgen. So kann auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grund und Bodens weitgehend verzichtet und ein weitgehend IT-basiertes Bewertungs- und Besteuerungsverfahren erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<h2>14. Was passiert, wenn jetzt keine \u00c4nderung erfolgt?<\/h2>\n<p>Wenn bis Ende dieses Jahres keine Neuregelung erfolgt, befinden wir uns in einer verfassungsrechtlich sehr schwierigen Situation. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts w\u00e4re es dann n\u00e4mlich so, dass die Grundsteuer praktisch nicht mehr erhoben werden k\u00f6nnte. Denn das alte (verfassungswidrige) Gesetz w\u00fcrde in diesem Fall formell fortbestehen, d\u00fcrfte aber wegen Verfassungswidrigkeit nicht angewendet werden. Gleichzeitig w\u00fcrde dieser Gesetzestorso eigene Gesetze der L\u00e4nder blockieren. Der Bund m\u00fcsste dann erst ein neues Bundesgesetz erlassen, mit dem er den L\u00e4ndern eigene Regelungskompetenzen zubilligt. Das k\u00f6nnte aber darauf hinauslaufen, dass wir am Ende in Deutschland einen Flickenteppich mit 16 unterschiedlichen Grundsteuergesetzen haben.<\/p>\n<h2>Gesetzentw\u00fcrfe zur Grundsteuer-Reform<\/h2>\n<ul>\n<li> Ge\u00adsetz zur \u00c4n\u00adde\u00adrung des Grund\u00adge\u00adset\u00adzes (Ar\u00adti\u00adkel 72, 105 und 125b) [PDF,\u00a088KB] <\/li>\n<li> Ge\u00adsetz zur Re\u00adform des Grund\u00adsteu\u00ader- und Be\u00adwer\u00adtungs\u00adrechts (Grund\u00adsteu\u00ader-Re\u00adform\u00adge\u00adsetz \u2013 GrS\u00adtRefG) [PDF,\u00a03MB] <\/li>\n<li> Ge\u00adsetz zur \u00c4n\u00adde\u00adrung des Grund\u00adsteu\u00ader\u00adge\u00adset\u00adzes zur Mo\u00adbi\u00adli\u00adsie\u00adrung von bau\u00adrei\u00adfen Grund\u00adst\u00fccken f\u00fcr die Be\u00adbau\u00adung [PDF,\u00a0124KB] <\/li>\n<\/ul>\n<h2>Mehr zum Thema<\/h2>\n<p> Themenseite zur Grundsteuer &amp; Grunderwerbssteuer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und beh\u00e4lt das kommunale Hebesatzrecht bei. Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden. Eigent\u00fcmer zahlen sie &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vom-kabinett-beschlossen-reform-der-grundsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vom Kabinett beschlossen: Reform der Grundsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-52263","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52263","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=52263"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52263\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=52263"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=52263"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=52263"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}