{"id":52273,"date":"2019-06-30T13:20:36","date_gmt":"2019-06-30T11:20:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=52273"},"modified":"2020-09-15T11:59:36","modified_gmt":"2020-09-15T09:59:36","slug":"grundsteuer-wird-neu-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundsteuer-wird-neu-geregelt\/","title":{"rendered":"Grundsteuer wird neu geregelt"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ( <\/span>19\/11085<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\"> ). F\u00fcr die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zur\u00fcckgegriffen werden, sondern es sollen auch Ertr\u00e4ge wie Mieteinnahmen ber\u00fccksichtigt werden. F\u00fcr die Bundesl\u00e4nder ist eine \u00d6ffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abge\u00e4nderten Bewertungsverfahren erheben k\u00f6nnen. Daf\u00fcr soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz ge\u00e4ndert werden.<\/span><\/h1>\n<\/article>\n<article>Die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte ankn\u00fcpfte, war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. In Zukunft soll f\u00fcr die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundst\u00fccks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelm\u00e4\u00dfig von unabh\u00e4ngigen Gutachteraussch\u00fcssen ermittelt werden. Ist das Grundst\u00fcck bebaut, werden au\u00dferdem Ertr\u00e4ge wie Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird f\u00fcr Ein- und Zweifamilienh\u00e4user, Mietwohngrundst\u00fccke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abh\u00e4ngigkeit der Lage des Grundst\u00fccks typisierend angenommen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt f\u00fcr die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen.<\/p>\n<p>Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Fl\u00e4chen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. Dies f\u00fchre zugleich zu einer erheblichen Vereinfachung der Bewertungssystematik, wird erwartet.<\/p>\n<p>In der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs wird die Grundsteuer als f\u00fcr die kommunalen Haushalte besonders bedeutsam bezeichnet. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stelle die Grundsteuer die drittgr\u00f6\u00dfte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das weitgehend stabile Gesamtaufkommen der Grundsteuer habe im Jahr 2017 rund 14 Milliarden Euro betragen.<\/p>\n<p>Auch in Zukunft werden die Gemeinden die H\u00f6he der Grundsteuer mit \u00f6rtlichen Hebes\u00e4tzen bestimmen k\u00f6nnen. In der Begr\u00fcndung hei\u00dft es, durch die \u00c4nderungen k\u00f6nne es zu einer nicht beabsichtigten strukturellen Erh\u00f6hung des Grundsteueraufkommens kommen. &#8222;An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern&#8220;, hei\u00dft es im Entwurf.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.06.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ( 19\/11085 ). 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