{"id":52377,"date":"2019-07-05T17:23:05","date_gmt":"2019-07-05T15:23:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=52377"},"modified":"2019-07-05T17:23:05","modified_gmt":"2019-07-05T15:23:05","slug":"rundfunkbeitraege-fuer-eine-zweitwohnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rundfunkbeitraege-fuer-eine-zweitwohnung\/","title":{"rendered":"Rundfunkbeitr\u00e4ge f\u00fcr eine Zweitwohnung"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag eines Zweitwohnungsinhabers, mit welchem dieser sich gegen die Festsetzung von Rundfunkbeitr\u00e4gen f\u00fcr seine Zweitwohnung zur Wehr gesetzt hat, mit Beschluss vom 24. Juni 2019 abgelehnt.<\/span><\/h1>\n<\/article>\n<article>Der S\u00fcdwestrundfunk hatte f\u00fcr den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019 Rundfunkbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von 226,00 Euro inklusive S\u00e4umniszuschl\u00e4gen f\u00fcr die Zweitwohnung des Antragstellers festgesetzt. F\u00fcr die Hauptwohnung des Antragstellers wurde dieser nicht selbst zur Zahlung der Rundfunkbeitr\u00e4ge herangezogen, sondern ein beim Beitragsservice des S\u00fcdwestrundfunks als Inhaber dieser Wohnung gemeldeter Dritter. Der Antragsteller hat gegen die Festsetzungsbescheide Widerspr\u00fcche eingelegt und im vorliegenden Verfahren vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz begehrt.<\/p>\n<p>Die Richter der 10. Kammer lehnten den Eilantrag ab. Zwar versto\u00dfe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, f\u00fcr eine Zweitwohnung Beitr\u00e4ge zu verlangen, soweit der Wohnungsinhaber bereits zur Leistung eines Rundfunkbeitrages f\u00fcr seine Hauptwohnung herangezogen werde, denn dieselbe Person d\u00fcrfe f\u00fcr die M\u00f6glichkeit zur privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden. Anderes gelte jedoch im Fall des Antragstellers, da dieser selbst im relevanten Zeitraum weder zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages f\u00fcr seine Hauptwohnung herangezogen worden sei noch hierf\u00fcr bereits Rundfunkbeitr\u00e4ge gezahlt habe. Insofern m\u00fcsse er nicht doppelt f\u00fcr denselben Vorteil zahlen. Zudem sei durch die Heranziehung des Dritten f\u00fcr die Hauptwohnung nicht bereits der Vorteil des Antragstellers f\u00fcr seine Zweitwohnung abgegolten. Vielmehr sei der mit den Rundfunkbeitr\u00e4gen abgegoltene Vorteil personen- und nicht wohnungsbezogen zu verstehen. Hiervon ausgehend sei sowohl f\u00fcr den Antragsteller als auch den als Inhaber der Hauptwohnung Gemeldeten von einem abgeltungspflichtigen Vorteil auszugehen, da vieles daf\u00fcr spreche, dass es beiden m\u00f6glich sei, in Haupt- und Zweitwohnung &#8211; auch getrennt voneinander &#8211; Rundfunk zu empfangen.<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung steht dem Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0VG Trier, Pressemitteilung vom 03.07.2019 zum Beschluss 10 L 2468\/19.TR vom 24.06.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag eines Zweitwohnungsinhabers, mit welchem dieser sich gegen die Festsetzung von Rundfunkbeitr\u00e4gen f\u00fcr seine Zweitwohnung zur Wehr gesetzt hat, mit Beschluss vom 24. Juni 2019 abgelehnt. Der S\u00fcdwestrundfunk hatte f\u00fcr den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019 Rundfunkbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von 226,00 Euro inklusive S\u00e4umniszuschl\u00e4gen f\u00fcr die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rundfunkbeitraege-fuer-eine-zweitwohnung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Rundfunkbeitr\u00e4ge f\u00fcr eine Zweitwohnung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52377"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=52377"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52377\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=52377"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=52377"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=52377"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}