{"id":52596,"date":"2019-07-14T22:09:54","date_gmt":"2019-07-14T20:09:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=52596"},"modified":"2019-07-14T22:09:54","modified_gmt":"2019-07-14T20:09:54","slug":"verfassungsbeschwerde-gegen-verurteilung-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-stattgegeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verfassungsbeschwerde-gegen-verurteilung-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-stattgegeben\/","title":{"rendered":"Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeits\u00fcberschreitung stattgegeben"},"content":{"rendered":"<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<article>\n<h1>Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar<\/h1>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>I.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat der Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrers gegen seine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung stattgegeben.<\/p>\n<p>Der betroffene Kraftfahrer war wegen einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung um 27 km\/h innerorts &#8211; in Friedrichsthal\/Saarland &#8211; zu einer Geldbu\u00dfe von 100 Euro verurteilt worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch ein Ger\u00e4t der Firma Jenoptik (Typ Traffistar S 350). Bei dem Ger\u00e4t handelt es sich um ein durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Messger\u00e4t. Ob die Messungen mit dem Ger\u00e4t Traffistar S 350 verwertbar sind, ist in der bu\u00dfgeldrechtlichen Rechtsprechung h\u00f6chst umstritten.<\/p>\n<p>Im Bu\u00dfgeldverfahren hatte der Kraftfahrer beantragt, ein Sachverst\u00e4ndigengutachten einzuholen zu der von ihm erhobenen Behauptung, dass bei dem Messger\u00e4t des Typs Traffistar S 350 die M\u00f6glichkeit ausgeschlossen sei, die Messung sachverst\u00e4ndig \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, da das Ger\u00e4t nicht alle Messdaten speichere. Die im Bu\u00dfgeldverfahren befassten Gerichte &#8211; Amtsgericht Saarbr\u00fccken und Saarl\u00e4ndisches Oberlandesgericht &#8211; sind dem nicht nachgekommen und bei ihren Entscheidungen davon ausgegangen, dass trotz der fehlenden Speicherung aller Messdaten der Geschwindigkeitsversto\u00df festgestellt werden kann und die Daten zur Grundlage der Verurteilung gemacht werden k\u00f6nnen, da bei einem von der PTB zugelassenen Messger\u00e4t die Gerichte grunds\u00e4tzlich von der Richtigkeit der Messung ausgehen k\u00f6nnten (sog. standardisiertes Messverfahren).<\/p>\n<p>Mit seiner Verfassungsbeschwerde r\u00fcgt der betroffene Kraftfahrer u. a. eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da ihm durch die fehlende Speicherung aller Messdaten die M\u00f6glichkeit genommen werde, Messfehler aufzuzeigen.<\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof hat zu der Frage, welche Daten des Messvorgangs erforderlich sind, um eine valide nachtr\u00e4gliche \u00dcberpr\u00fcfung von Geschwindigkeitsmessungen zu erm\u00f6glichen, drei Sachverst\u00e4ndige angeh\u00f6rt, n\u00e4mlich Prof. Dr. Andreas Sch\u00fctze (Universit\u00e4t des Saarlandes), Dr. Dirk Ratschko (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und Dr. Johannes Priester (forensisch t\u00e4tiger Verkehrssachverst\u00e4ndiger). Sachverst\u00e4ndig beraten ist der Verfassungsgerichtshof zur Auffassung gelangt, dass die derzeit von dem Ger\u00e4t Traffistar S 350 gespeicherten Daten keine zuverl\u00e4ssige nachtr\u00e4gliche Kontrolle des Messergebnisses erlauben, eine solche aber bei einer &#8211; ohne gr\u00f6\u00dferen Aufwand technisch m\u00f6glichen &#8211; Speicherung der sog. Rohmessdaten m\u00f6glich w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"opening\">II.<\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die angegriffenen Entscheidungen die Grundrechte des Beschwerdef\u00fchrers auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzen.<\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof bezweifelt nicht, dass die Geschwindigkeitsmessung durch das Ger\u00e4t Traffistar S 350 ein standardisiertes Messverfahren darstellt. Die mit Traffistar S 350 gewonnenen Messergebnisse k\u00f6nnen daher durchaus zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden. Wenn sich ein Betroffener jedoch &#8211; wie vorliegend &#8211; gegen das Messergebnis wendet, muss er nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs die M\u00f6glichkeit haben, die Validit\u00e4t der standardisierten Messung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das ist auch dann der Fall, wenn er zun\u00e4chst keinen auf der Hand liegenden Einwand &#8211; etwa sich aus dem Lichtbild offenkundig ergebende Unklarheiten &#8211; vortragen kann. Denn zu einer wirksamen Verteidigung geh\u00f6rt auch, nachforschen zu k\u00f6nnen, ob es bislang nicht bekannte Zweifel an der Tragf\u00e4higkeit des Vorwurfs gibt. Dies ist dem Beschwerdef\u00fchrer aber mangels Speicherung der Rohmessdaten verwehrt.<\/p>\n<p>Da die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Ger\u00e4t Traffistar S 350 wegen der verfassungswidrigen Beschr\u00e4nkung des Rechts auf wirksame Verteidigung unverwertbar sind, hat der Verfassungsgerichtshof die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben.<\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Entscheidung nur die saarl\u00e4ndischen Gerichte im konkreten Fall bindet, er aber in gleich gelagerten F\u00e4llen abweichende Entscheidungen saarl\u00e4ndischer Gerichte korrigieren wird.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0VerfGH Saarland, Pressemitteilung vom 09.07.2019 zum Urteil Lv 7\/17 vom 05.07.2019<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar I. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat der Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrers gegen seine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung stattgegeben. Der betroffene Kraftfahrer war wegen einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung um 27 km\/h innerorts &#8211; in Friedrichsthal\/Saarland &#8211; zu einer Geldbu\u00dfe von 100 Euro verurteilt worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch ein Ger\u00e4t der Firma Jenoptik &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verfassungsbeschwerde-gegen-verurteilung-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-stattgegeben\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeits\u00fcberschreitung stattgegeben<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52596"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=52596"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52596\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=52596"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=52596"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=52596"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}